Tschümperlin Andy · Nationalrat · 2014-03-20
Tschümperlin Andy · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-20
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, meine Minderheit V zu unterstützen.
In Artikel 66a Absatz 1 verlangt diese Minderheit, dass auf das Strafmass in der Gesetzesformulierung verzichtet wird, in Absatz 2 und in Absatz 3 soll aber die Fassung des Bundesrates gelten. Im Unterschied zur Durchsetzungs-Initiative gemäss Mehrheitsfassung würde diese die Verhältnismässigkeit besser beachten.
Es kann doch in einem Rechtsstaat wie der Schweiz nicht sein, dass unabhängig von der Höhe der Strafe verlangt wird, dass Ausländer, die wegen geringfügiger strafbarer Handlungen verurteilt worden sind, des Landes verwiesen werden! In der Kommission wurde uns dazu ein Beispiel genannt, das aufzeigt, dass trotz diverser Delikte keine zwangsläufig hohe Strafe gesprochen werden muss. Ich möchte Ihnen dieses Beispiel nicht vorenthalten. Eine Person steigt in einen Keller, bricht dort eine Kellertüre auf und nimmt eine Kiste Wein mit. Bei diesem Delikt werden drei verschiedene Straftatbestände begangen: Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Diebstahl. Die Folge von diesen Delikten: Wenn diese Person nicht vorbestraft ist, dann wird sie eine geringe, bedingte Strafe erhalten. Wenn nun die Mehrheitsfassung obsiegen würde, müsste eine solche Person ausgewiesen werden. Darum spielt eben eine Mindestgrenze eine Rolle.
Die Vernehmlassung zur Vorlage des Bundesrates hat ergeben, dass die Formulierung einer Mindeststrafe eine klare Unterstützung erhält. Es geht bei diesem Minderheitsantrag auch darum, dass dem Verhältnismässigkeitsprinzip und den völkerrechtlichen Verpflichtungen Beachtung geschenkt wird. Ein Automatismus für Landesverweisung, wie in der Durchsetzungs-Initiative vorgesehen, schafft eben genau diese Ungerechtigkeiten im Einzelfall, die wir als gesetzgebende Behörde nicht einfach durchwinken können. Wir hatten eine ausserordentlich gute Diskussion in der SPK, ich habe es schon gesagt und betone es noch einmal. Selten waren unsere Diskussionen in der Kommission auf einem so guten Fundament. Rund um die Feststellung der Gültigkeit der Durchsetzungs-Initiative haben wir festgehalten und festgestellt, dass in der Bundesverfassung in Artikel 5 Absatz 4 eben steht, dass Bund und Kantone das Völkerrecht beachten.
Weil wir als Parlamentarier auf die Bundesverfassung das Gelübde abgelegt oder darauf geschworen haben, sind wir auch an sie gebunden. Die Bundesverfassung wurde von der Mehrheit von Volk und Ständen angenommen. Wenn man von Volksauftrag spricht, spielt auch das eine ausserordentlich wichtige Rolle. Wenn nun die SVP in der Durchsetzungs-Initiative zur Ausschaffungs-Initiative verlangt, dass ein Bundesgesetz vor der Bundesverfassung und dem Völkerrecht wirksam sein soll, verstösst diese Forderung gegen unsere eigene schweizerische Verfassung. Die SVP geht eben nicht nur weit, sie geht definitiv zu weit. Ich verstehe darum nicht, dass die Mitteparteien gemeinsam mit der SVP definitiv zu weit gehen wollen. Das hat übrigens auch die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission so gesehen. Bei Artikel 66e wurde deshalb ein Antrag mit 13 zu 11 Stimmen verworfen, nun ist er als Minderheitsantrag aufgeführt.
Auch wenn uns ein Entscheid der Bevölkerung nicht passt, sind wir bei Entscheiden über Abstimmungen auch an die Annahme durch die Bevölkerung gebunden, nämlich an die Annahme der Bundesverfassung. Echte Volksvertreter respektieren solche Entscheide.
Ich bitte Sie, vor allem die bürgerlichen Mitteparteien, darum eindringlich, Ihren Verfassungsauftrag, den sie als gewählte Parlamentarierin oder als gewählter Parlamentarier zu erfüllen haben, hier mit diesem Minderheitsantrag zu unterstützen und die Verhältnismässigkeit zu wahren.