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Gross Andreas · Nationalrat · 2014-03-20

Gross Andreas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-20

Wortprotokoll

Der Antrag der Minderheit IV auf Seite 7 der Fahne hat eine ähnliche Bedeutung wie die Ausnahme, die Herr Tschümperlin jetzt in Bezug auf das Völkerrecht erwähnt hat.

Sogenannte Ausländer haben auch Rechte, dies entsprechend den Rechten, die aus den Verträgen kommen, die wir abgeschlossen haben. Solange wir diese Verträge nicht explizit kündigen oder davon ausgehen, dass wir sie kündigen, müssen wir daran erinnern, dass alles, was wir ihnen gegenüber beschliessen, immer einen Vorbehalt hat, nämlich die Verpflichtungen, die gemäss den geltenden internationalen Verpflichtungen für diese sogenannten Ausländer gelten, bei der Europäischen Menschenrechtscharta und dem zwingenden Völkerrecht z. B. das Non-Refoulement-Gebot. Wir müssen immer sicher sein, dass wir, wenn wir Leute ausweisen, sie nicht irgendwohin ausweisen, wo sie an Leib und Leben bedroht sind.

In Bezug auf Europäer, die der EU angehören, gilt das Freizügigkeitsabkommen. Die Minderheit möchte mit Absatz 5 daran erinnern. Das ist meines Erachtens wichtig, weil Sie sonst nirgends sagen, dass diese Verträge gekündigt sind. Wenn Sie nicht wollen, dass diejenigen, die dieses Gesetz [PAGE 506] lesen, wieder von falschen Annahmen ausgehen, dann müssen Sie hier diesen Absatz 5 einfügen und der Minderheit IV zustimmen. Ich bitte Sie darum.

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