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Vischer Daniel · Nationalrat · 2014-03-20

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2014-03-20

Wortprotokoll

Ich hoffe, Herr Rutz hat nicht die Frechheit und meint im Ernst, dieser Minderheitsantrag habe auch nur ein "My" mit der Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative zu tun. Er war nicht so dumm, das jetzt zu behaupten.

Worum geht es? Unsere Bundesverfassung enthält eine Bestimmung über die Gültigkeit von Volksinitiativen. Gleichzeitig kennt sie den Vorrang des Völkerrechts. Der Vorrang des Völkerrechts bezieht sich nicht nur auf das zwingende Völkerrecht. Richtig ist aber, dass eine Volksinitiative nur für ungültig erklärt werden kann, wenn sie zwingendem Völkerrecht widerspricht. Nach bisheriger Auslegung war klar, dass die EMRK nicht unter das zwingende Völkerrecht fällt, weil sie kündbar ist. Es war aber auch immer klar - das war vor allem auch Herrn alt Bundesrat Blocher bei der Ausführungsgesetzgebung zur Verwahrungs-Initiative klar -, dass die EMRK Vorrang gegenüber der Auslegung einer Verfassungsbestimmung im Rahmen der Umsetzung einer Initiative geniesst. Insofern äussert sich die SVP jetzt anders, als es Herr alt Bundesrat Blocher in der diesbezüglichen Auseinandersetzung im Jahre 2007 getan hat.

Was will nun Herr Rutz? Er will auf der Gesetzesebene namentlich beschliessen lassen, dass die EMRK bei der Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative nicht mehr gilt. Es ist eigentlich unglaublich, Herr Rutz, dass Sie zur Behauptung kommen, die Bundesversammlung könne verfassungswidrige Gesetze beschliessen. Ihr Minderheitsantrag ist verfassungswidrig, weil sie damit in Bezug auf die Umsetzung einer Initiative die Bestimmungen zur Gültigkeit von Initiativen uminterpretieren.

Sie haben das in Ihrem Votum ja letztlich auch klar zum Ausdruck gebracht: Sie wollen nicht, dass die Gerichte in diesem Lande unsere Bundesverfassung in Kombination mit der EMRK auslegen, auch nicht bei neulegiferierten Verfassungsbestimmungen und ihrer Ausführungsgesetzgebung. Das heisst, Sie wollen dem einen Riegel schieben. Dass Sie das wollen, Herr Rutz, erstaunt mich nicht: Das ist Ihr neues juristisches ABC. Sie sagen, unsere Bundesverfassung sei eigentlich nichts. Sie haben nicht begriffen, dass gerade die Bundesverfassung die Schweiz ausmacht, auf die Sie sich so gern berufen. Ohne Bundesverfassung ist die Schweiz nichts. Und die Bundesverfassung kennt nicht nur die [PAGE 515] Volksabstimmung, sondern sie kennt auch eine übergeordnete Ordnung, die gewissen Entscheiden vorgeht. Die FDP sagt ja bis jetzt, dass sie sich in die rechtsstaatliche Ordnung einfüge. Mich erstaunt deshalb umso mehr, dass Herr Philipp Müller, der Präsident der FDP, der ja eine Verantwortung für seine Partei hat, diesen Minderheitsantrag unterstützt. Das erstaunt nicht nur, sondern müsste eigentlich in der FDP zu einem Aufstand führen.

Ich ersuche Sie, diesen Antrag abzulehnen.

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