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Vischer Daniel · Nationalrat · 2014-03-20

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2014-03-20

Wortprotokoll

Ich habe durchaus Verständnis, wenn einige in diesem Saal, die zu dieser Initiative etwas zu sagen hätten, nun sagen: Wir verzichten darauf. Das Ganze, was wir uns da anhören müssen, wird langsam etwas dégoutant. Kein Verständnis habe ich aber, wenn mir Vertreter jener Parteien, die vorhin diese Initiative in der Ausführungsgesetzgebung bereits umgesetzt haben, sagen: Ihr dürft nicht reden, Ihr baut damit nur die SVP auf! Zuerst haben wir sie aufgebaut, indem wir ihre Anliegen ins Gesetz nehmen - und nachher soll man nicht einmal darüber sprechen dürfen!

Zur Initiative, ganz kurz: Die Initiative hat schon einen Lügentitel. Die Initiative ist keine Durchsetzungs-Initiative. Diese Initiative ist ein Aliud, eine neue Initiative mit zusätzlichen Elementen, und es ist eine Frechheit, dass sie sich Durchsetzungs-Initiative nennt. Noch bedenklicher ist, dass das Parlament sie selbst nun als Durchsetzungs-Initiative behandelt hat. Wir sind also so weit, dass jemand eine Initiative macht, und dann kommt eine neue Initiative, die weiter geht. Dann sagt man: Wir müssen, weil es ja durchgesetzt worden ist, gerade diese auch noch übernehmen. Hallo! Das ist Ihr Rechtsstaat!

Nur kurz, Herr Reimann: Das Gegenteil Ihrer Aussage ist wahr. Sie orchestrieren einen Putsch, denn Sie wollen unsere Staatsordnung schleichend in eine plebiszitäre Demokratie ummodeln, wo es nur noch Volksentscheide und autoritär durchgesetzte Verfassungsartikel gibt, die in Wirklichkeit mit dem Grundgerüst unserer Verfassungsordnung nicht mehr kompatibel sind.

Ein Letztes: Der Bundesrat und auch die Mehrheit haben Mut bewiesen, indem sie endlich zum Mittel der Teilungültigkeit gegriffen haben. Es hat lange gebraucht, und ich bin froh, dass diese Wende jetzt kommt. Herr Gross Andreas hat im Grunde genommen Recht: Eine Initiative, die nicht umsetzbar ist, ist in diesem Sinne fragwürdig, und es gibt gute Gründe, ihm zu folgen, auch wenn das nicht die bisherige Auslegung der Verfassungsordnung war.

Noch ein Allerletztes: Die SVP hat ja bewiesen, dass es ihr nicht um die Durchsetzung geht, sonst hätte sie ja vorher bezüglich Inkrafttreten des Gesetzesartikels mit der Mehrheit gestimmt.