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Engler Stefan · Ständerat · 2014-12-10

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-10

Wortprotokoll

Ich brauche zu diesem Thema nicht mehr viel auszuführen, da wir in der Eintretensdebatte einlässlich darüber diskutiert haben, was die Einzelfallbeurteilung soll. Im Umfang und im Inhalt dieser Bestimmung unterscheiden sich die Varianten der Mehrheit und der Minderheit I, indem gemäss Antrag der Minderheit I in der Schweiz geborene und aufgewachsene Ausländer privilegiert beurteilt werden sollen, wenn es um die Anwendung der Härtefallklausel geht. Allerdings sieht das auch die Fassung der Kommissionsmehrheit, wenn auch etwas abgeschwächt, im letzten Satz so vor.

Es gilt festzuhalten, dass nach Auffassung der Kommissionsmehrheit die Anwendung der Verhältnismässigkeit mit dieser Formulierung nur eine rigide, zurückhaltende Anwendung erlaubt, also damit keine grosszügige Auslegung ermöglicht wird. Ich habe davon gesprochen, dass 5 Prozent der Betroffenen davon profitieren könnten. Im Text ist explizit von einer Ausnahme die Rede, aber für den Fall, dass ein schwerer persönlicher Härtefall höher zu gewichten ist als das öffentliche Interesse an der Landesverweisung. Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass damit gerade kein "Weichspüler" gemeint ist; vielmehr soll das nur in gerechtfertigten Fällen, wenn ein schwerer persönlicher Härtefall das öffentliche Interesse überwiegt, zum Zuge kommen.

Das sind, zusammengefasst, die Gründe der Kommissionsmehrheit für die Formulierung der Härtefallklausel.