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Schwaller Urs · Ständerat · 2014-12-10

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-10

Wortprotokoll

Ob es uns passt oder nicht, die Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger hat die sogenannte Ausschaffungs-Initiative angenommen. An uns ist es nun, den vom Souverän erteilten Auftrag text- und verfassungsgetreu umzusetzen. Der von Ihrer Kommission gewählte eigenständige Weg der Umsetzung erfüllt meines Erachtens den Volkswillen am besten und ist deshalb sowohl dem bundesrätlichen Vorschlag wie auch dem Beschluss des Nationalrates vorzuziehen. Es gilt dies erstens, was den Deliktskatalog, zweitens, was den Automatismus der Ausschaffung, und drittens, was die sogenannte Härtefallklausel anbelangt.

Eine Aus- und Rückschaffung in ein anderes Land ist für den Betroffenen eine einschneidende Massnahme. Es ist eine Massnahme, die das Leben des strafrechtlich Verurteilten wahrscheinlich mehr verändert als einige Monate Gefängnis in unserem Land. Meines Erachtens kann es deshalb nicht sein, dass für eine solche Massnahme bzw. Strafe als Begründung sogar leichte Vergehen und Antragsdelikte genügen. Der ständerätliche Vorschlag geht hier deshalb richtigerweise von der Voraussetzung eines Verbrechens aus und ergänzt diese Voraussetzung nur insoweit, als der Text der Ausschaffungs-Initiative selber dies direkt verlangt.

Der Nationalrat hat für die Umsetzungsgesetzgebung einfach auf den Text der sogenannten Durchsetzungs-Initiative zurückgegriffen. Ich schätze, das ist das erste Mal in der Geschichte unseres Bundesstaates, dass vom Parlament eine eingereichte Volksinitiative auf Gesetzesstufe umgesetzt wird, bevor das Volk über die Initiative überhaupt hat abstimmen können. Es gibt meines Erachtens keinen Grund für dieses Antizipieren und für diesen vorauseilenden Umsetzungslauf. Der nationalrätliche Weg ist von Angst getrieben. Angst vor einer Volksabstimmung ist aber ein schlechter Ratgeber. Das Resultat der nationalrätlichen Umsetzungsgesetzgebung ist denn auch demokratiepolitisch unbefriedigend.

Eine Bemerkung gilt schliesslich der sogenannten Härtefallklausel: Der Automatismus, der Mechanismus der Härtefallregelung, wie sie vom Bundesrat vorgeschlagen wird, das heisst der Bezug auf den Schweregrad der Strafen, ist nach meiner Einschätzung nur eingeschränkt praktikabel. Die bundesrätliche Lösung lässt auch zu viel Ermessensspielraum zu, und die Bestimmung würde in einer Volksabstimmung wahrscheinlich vollends vorgeführt und auch weichgespült. Der Brief mit der Überschrift "Wer denkt an die Opfer?", den wir erhalten haben, gibt einen Vorgeschmack davon. Der nationalrätliche Beschluss sieht keine Härtefallklausel vor. Das ist eigentlich erstaunlich, wenn man die Absender der Durchsetzungs-Initiative kennt. Mit diesem Vorgehen wird nämlich vor allem der Beurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Tür weit geöffnet. Die Lösung des Nationalrates bzw. der Durchsetzungs-Initiative enthält in Tat und Wahrheit einen Scheinautomatismus. Der ständerätliche Vorschlag aber schränkt mit seiner engen Formulierung gerade auch das Ermessen der Richter stark ein. Die von Ihrer SPK vorgeschlagene Härtefallklausel - auch in Zusammenarbeit mit der Verwaltung entstanden, die sehr viel dazu geliefert hat - zieht für ihre Anwendung klare und enge Grenzen. Wir machen damit als Parlamentarier die Arbeit, die von einer gesetzgebenden Behörde auch erwartet werden kann und darf. Wir definieren die Härtefallklausel, wir definieren sie als Gesetzgeber selber und delegieren die Auslegung nicht bloss nach Strassburg.

In diesem Sinn ersuche ich Sie ebenfalls um Eintreten und bitte Sie, dann der Kommission bzw. der Mehrheit zuzustimmen.