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Fluri Kurt · Nationalrat · 2014-06-19

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-19

Wortprotokoll

Wir hatten nun in der Einigungskonferenz inhaltlich noch vier Differenzen, materiell allerdings nur drei Differenzen zu bereinigen. Wir schliessen nun die Diskussionen um das Bürgerrechtsgesetz ab, Diskussionen, die etwas über drei Jahre gedauert haben.

Die erste Differenz finden Sie bei Artikel 9 Absatz 2: Dort geht es um die Frage der doppelten Anrechenbarkeit. Wie Sie sich erinnern, hat unser Rat zu Beginn diese doppelte Anrechenbarkeit streichen wollen. Der Ständerat hat aber an der heutigen doppelten Anrechenbarkeit zwischen dem 10. und dem 20. Lebensjahr festgehalten. Unser Rat ist dann eingeschwenkt auf eine doppelte Anrechenbarkeit, allerdings zwischen dem 5. und dem 15. Lebensjahr, aber im Prinzip ist er auf die doppelte Anrechenbarkeit eingeschwenkt. Diese Differenz war also nicht mehr so gross, und so haben wir uns in der Einigungskonferenz bei der doppelten Anrechenbarkeit zwischen dem 8. und dem 18. Lebensjahr gefunden. Das sieht sehr nach arithmetischem Mittel aus, ist es allerdings nicht: Es erfolgt nun eine Anknüpfung der oberen Grenze an das Mündigkeitsalter und an das Wahl- und Stimmrechtsalter. Das war früher bekanntlich beim 20. Altersjahr, seit 1996 gilt allerdings nun das 18. Lebensjahr. So ist dieser Kompromiss eigentlich eine logische Konsequenz dieser Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechtsalters, und danach richtet sich nun diese Grenze.

Mit 16 zu 9 Stimmen hat die Einigungskonferenz diesen Kompromiss beschlossen.

Die Frage der Anrechnung der vorläufigen Aufnahme war bis zum Schluss stark umstritten. Unser Rat hat die Anrechenbarkeit immer konsequent abgelehnt, der Ständerat hat ebenso klar daran festgehalten. Sie wissen, dass die vorläufige Aufnahme nach geltendem Recht beim Einbürgerungsverfahren angerechnet wird. Sie kennen aber auch die Problematik dieses Status: Vorläufige Aufnahme bedeutet, dass das Asylgesuch an sich rechtskräftig abgelehnt wurde oder dass nicht darauf eingetreten wurde; dennoch bleiben die betreffenden Personen, zum Teil sogar sehr lange, in der Schweiz und integrieren sich natürlich auch. Dieser Integration haben wir nun mit der Anrechnung der Hälfte des Zeitraums Rechnung getragen. Gleichwohl hat unser Rat in der letzten Woche das Postulat 14.3008 verabschiedet mit der Aufforderung, den Status der vorläufigen Aufnahme zu überdenken, um die Widersprüchlichkeit aufzulösen: Nach der Definition des Status ist jemand vorläufig hier, de facto ist es aber sehr häufig ein langjähriger, wenn nicht gar definitiver Aufenthalt. Wir haben das Postulat eingereicht, um diesen Konflikt zu lösen, und Sie haben es gutgeheissen. Im heutigen Zeitpunkt gehen wir aber vom geltenden Recht aus.

Die Einigungskonferenz hat wie gesagt mit 13 zu 12 Stimmen beschlossen, die Hälfte des Zeitraums anzurechnen.

Dann geht es noch um die Frage der Nichtigerklärung und der Konsequenz daraus. Das ist eine inhaltliche Differenz. Wir haben mit 20 zu 5 Stimmen beschlossen, hier dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen.

Die Nichtigerklärung soll teils gemäss geltendem Recht, teils gemäss bundesrätlichen Erweiterungsanträgen beschlossen werden, aber die Konsequenz, dass dann alle Bewilligungen erlöschen, soll nicht ins Ausländerrecht aufgenommen werden. Mit 20 zu 5 Stimmen haben wir das Ansinnen, das in unserem Rat anfänglich unterstützt wurde, wieder gestrichen.

Mit 16 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen empfiehlt Ihnen die Einigungskonferenz nun, diese verschiedenen Kompromisse gutzuheissen, im Sinne eines Abschlusses der langdauernden inhaltlichen Differenzbereinigung und im Wissen darum, dass im unbestrittenen Teil der Revisionsvorlage zahlreiche Verbesserungen enthalten sind. Eigentlich nie umstritten waren zum Beispiel die Verfahrenskoordination zwischen den Kantonen, die Formulierung inhaltlicher Integrationskriterien, die Vorschrift, dass man eine Landessprache sprechen und schreiben können muss. Eingedenk dieser eigentlich unbestrittenen Vorteile hat die grosse Mehrheit der [PAGE 1211] Einigungskonferenz in diesen letzten drei Punkten die umschriebene Einigung und die umschriebenen Kompromisse beschlossen.

Wir bitten Sie, sich der Mehrheit der Einigungskonferenz anzuschliessen.