Glättli Balthasar · Nationalrat · 2014-06-19
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2014-06-19
Wortprotokoll
Als Sprecher der Minderheit begründe ich Ihnen, weshalb wir diesen sogenannten Vermittlungsvorschlag der Einigungskonferenz ablehnen. Es wurde nun viel von Kompromiss gesprochen. Wenn man einen Kompromiss inhaltlich beurteilen muss, dann muss man nicht einfach schauen, dass zwischen zwei Sachen eine Mitte gefunden wird - wie das zu Recht gesagt wurde: im Stil des Bazars, zwischen null und vier ist also die Mitte zwei -, sondern man muss sich fragen, was in der Gesamtsicht der Punkte, die einerseits ursprünglich vorgeschlagen wurden und die andererseits am Schluss noch bestritten sind, so etwas wie ein vertretbarer inhaltlicher Mittelweg ist.
Sie wissen es - wir werden es anschliessend aus Sicht der Grünen begründen, und auch die SP wird es aus ihrer Sicht begründen -: Wir wollten ganz am Anfang nicht auf dieses Gesetz eintreten. Aber das ist die Grundsatzdebatte, die kommt noch. Jetzt hatten sich die beiden Räte angenähert, und es gab eigentlich zwei grosse Differenzen.
Die eine betraf die Frage, ob zehn oder acht Jahre formelle Aufenthaltsdauer als Voraussetzung erforderlich seien. Die Bundesrätin hat den Vorschlag mit acht Jahren gemacht. Der Gesamtbundesrat hat das gestützt, der Ständerat hat das lange gestützt mit der Überlegung, dass das eine Politik nach dem Motto "Zuckerbrot und Peitsche" oder, etwas netter und politisch korrekter formuliert, "fordern und fördern" sei. Man sagt, es gebe eine viel höhere formelle Anforderung, den C-Ausweis. Diese viel höhere formelle Anforderung des C-Ausweises ist mit einer höheren materiellen Begründung des Antrages verknüpft, weil man nämlich, um dann den C-Ausweis rascher zu erhalten, eben auch eine besonders gute und besonders rasche Integration vorweisen müsste. Das ist im Ausländergesetz. Und nun wollte man jenen und nur jenen, die diesen C-Ausweis wegen einer besonderen Anstrengung bei der Integration schneller erhalten als andere, mit dieser kürzeren Frist von acht Jahren eben die Möglichkeit geben, von ihrer Integrationsleistung auch zu profitieren. Das ist das eine grosse Thema, das zur Debatte stand. Hier ist der Ständerat - leider, muss ich sagen - auf die Haltung des Nationalrates eingeschwenkt.
Für mich ist jetzt der andere Teil des Kompromisses die Frage, welche Zeit man anrechnet. Da gehen wir von einer Status-quo-Situation aus, wie das so ist, wenn man das Wort "Aufenthalt" braucht: Da kann man eigentlich nur sagen, Aufenthalt ist Aufenthalt ist Aufenthalt. So ist es heute. Wenn Sie legal in der Schweiz sind, ist das Aufenthalt, und Aufenthalt ist gebunden an diese Zeit, die man voraussetzt. Heute sind es zwölf Jahre, aber die Zählung beginnt mit dem ersten Tag, an dem Sie legal hier in der Schweiz sind.
Die Einigungskonferenz hat es verpasst - ganz knapp, aber sie hat es verpasst -, hier den Kompromiss zwischen diesen beiden grossen Fragen, die noch im Raum standen, zu finden. Man hätte von einem gewissen "équilibre" sprechen können, wenn man einen Aufenthalt von zehn Jahren vorausgesetzt und dafür den vorläufigen Aufenthalt ganz angerechnet hätte oder wenn man einen Aufenthalt von acht Jahren vorausgesetzt und dafür den vorläufigen Aufenthalt nicht angerechnet hätte. Das wäre, im Rahmen der Bereinigung dieser beiden letzten grossen Differenzen, ein "équilibre" gewesen. Das Gleichgewicht ist nicht gefunden worden. Damit ist die Vorlage nun definitiv nicht mehr das, als was sie ursprünglich gedacht war. Sie hatte ursprünglich nämlich zwei Ziele: erstens eine Vereinheitlichung - weg mit dem Kantonalismus oder mindestens eine Limitierung des Kantonalismus -, also mehr Rechtsgleichheit, zweitens höhere Anforderungen, aber gleichzeitig auch eine Belohnung derjenigen, die sich stärker, schneller, besser integrieren. Dieser Grundgedanke ist jetzt im Antrag der Einigungskonferenz nicht mehr zu finden.
Deshalb beantragt Ihnen die Minderheit Ablehnung.