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Guhl Bernhard · Nationalrat · 2014-06-19

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2014-06-19

Wortprotokoll

Die BDP-Fraktion begrüsst, dass das Recht des Kindes auf Unterhalt unabhängig vom Zivilstand der Eltern gestärkt wird. Der Unterhalt minderjähriger Kinder soll Vorrang vor den übrigen familienrechtlichen Unterhaltspflichten haben. Beide Elternteile sind - unabhängig vom Schicksal ihrer Beziehung - für den Unterhalt des Kindes verantwortlich. Bevor sie die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung unter sich regeln, müssen sie sich an erster Stelle um die Unterhaltspflicht gegenüber ihren minderjährigen Kindern kümmern.

Das Kind hat nach Ansicht der BDP-Fraktion Anspruch auf einen Unterhaltsbeitrag, der eine optimale Betreuung ermöglichen soll, sei es durch einen Elternteil oder zum Beispiel durch eine Kinderkrippe. So müssen künftig auch die Kosten für die Kinderbetreuung durch den betreuenden Elternteil bei der Bemessung des Unterhaltsbeitrages berücksichtigt werden. Damit wird die Ungleichbehandlung von Kindern verheirateter bzw. geschiedener und von Kindern unverheirateter Eltern beseitigt, was aus Sicht der BDP-Fraktion das einzig Richtige ist. Nach geltendem Recht ist nämlich die persönliche Betreuung durch einen Elternteil nur bei geschiedenen Eltern gewährleistet, da diese Betreuung über den nachehelichen Unterhalt entschädigt wird. Ein unverheirateter Elternteil dagegen muss nach einer Trennung selbst für seinen Unterhalt aufkommen, selbst wenn das Kind mit ihm im gleichen Haushalt lebt. Das muss geändert werden.

Darum wird die BDP-Fraktion auf die Vorlage eintreten und bittet Sie, dasselbe zu tun.

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