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Flach Beat · Nationalrat · 2014-06-19

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2014-06-19

Wortprotokoll

Ich spreche für die Grünliberalen, die in dieser Vorlage grossmehrheitlich der Mehrheit folgen werden. Als letzter Fraktionssprecher kann ich nicht mehr allzu viel Neues beitragen. Ein paar grundsätzliche Überlegungen und ein paar Details scheinen mir aber schon noch erwähnenswert.

Rund 43 Prozent der Ehen in diesem Land werden geschieden. Das sind jährlich ungefähr 17 000 gescheiterte Lebenspläne. Durchschnittlich vierzehn Jahre dauert eine Ehe. Ziehen Sie von diesen vierzehn Jahren die Dauer des Scheidungsverfahrens ab, stellen Sie fest: Wahrscheinlich nach neun, zehn Jahren beginnen die grossen Probleme, oder es wird der Entschluss getroffen, dass man sich trennen will, und meistens sind dann auch die Kinder etwa zehn Jahre alt. Heute ist jedes fünfte Kind ein Scheidungskind.

Der Grundsatz dieser Vorlage ist eigentlich: Wir tun jetzt den zweiten Schritt in der Verwirklichung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Gleichzeitig machen wir einen Schritt hin zu den tatsächlichen Verhältnissen in unserer Gesellschaft, in der es halt eben nicht mehr nur das traditionelle Familienmodell gibt, dass man heiratet, Kinder hat und zusammenbleibt. Heute ist es nicht mehr so, dass man unbedingt zusammenbleibt, das habe ich schon ausgeführt, und heute ist es häufig auch so, dass man gar nicht heiratet und trotzdem Kinder hat.

Die Vorlage stellt die Kinder in den Mittelpunkt. Das ist richtig, das müssen wir tun. Es kann nicht sein, dass Scheidungsstreitereien und Streitereien über gegenseitige Entgelte oder Unterhaltszahlungen auf dem Buckel der Kinder ausgetragen werden, vor allen Dingen nicht auf dem Buckel der Kinder, die aus Beziehungen von nichtverheirateten Eltern stammen.

Darum treten die Grünliberalen auf die Vorlage ein. Die Grünliberalen werden aber den Antrag der Minderheit Kiener Nellen, einen Mindestunterhaltsbeitrag gesetzlich festzulegen, und zwar in Franken und Rappen, ablehnen, und wir werden auch die Minderheitsanträge Stamm ablehnen. Warum? Die 17 000 Fälle, von denen ich vorher gesprochen habe, sind nicht eine einzige grosse Gruppe, in der es bei allen gleich ist. Die Unterschiede bezüglich der Paare, der Kinder, der Situationen und der gescheiterten Lebenspläne sind immens.

Unsere Aufgabe ist es, mit dieser Vorlage jetzt vor allen Dingen auf die Kinder zu schauen und dafür zu sorgen, dass die Kinder auch unverheirateter Paare dieselben Rechte haben oder ebenso gut gestellt werden wie die Kinder verheirateter Paare. Darum ist es wichtig und richtig, dass wir den Anspruch auf Unterhaltsbeiträge vom betreuenden Elternteil wegnehmen und dem Kind direkt geben. Es ist nicht so, wie Herr Nidegger ausgeführt hat, dass das Kind auf die Welt komme und dann sofort Gläubiger seiner Eltern sei. Bis zu einem gewissen Grad ist es das wahrscheinlich, weil es einen Anspruch gegenüber seinen Eltern auf Fürsorge, Liebe und Betreuung hat. Es geht aber im rechtlichen Sinne einzig und alleine darum, dass das Kind dann einen Anspruch hat, wenn sich die Eltern trennen. Es ist auch korrekt, dass das Kind in diesem Moment zum Gläubiger der Eltern wird, und zwar beider Elternteile: Diese sollen dann nach Massgabe ihrer finanziellen Kräfte und ihrer Möglichkeiten für den Unterhalt aufkommen. Es ist auch richtig, dass wir jetzt hier nicht im Detail sagen, wie denn beispielsweise der Betreuungsaufwand zu berechnen ist. Das können wir getrost den Gerichten überlassen. Die Gerichte arbeiten heute schon in der Praxis mit ihren Skalen und Berechnungsmodellen. Sie werden das nach Massgabe des Gerechtigkeitsgedankens weiterhin tun und die Details dazu erarbeiten. Die Praxis [PAGE 1223] wird uns hier Recht geben, dass gerechte Lösungen gefunden werden können.

Eine der Grundfragen dieser Revision war ja auch die Problematik der Mankoteilung. Es geht um die Frage, wie man mit der Situation umgehen soll, wenn nach der Trennung eines Paares in dieser getrennten Familie dann nicht genügend Geld für zwei Haushalte vorhanden ist. Heute übernimmt häufig die Frau, gemäss dem traditionellen Muster unserer Gesellschaft, die Betreuung. Wenn ein solcher Mankofall eintritt, muss die Frau auf das Sozialamt gehen und Sozialhilfe beantragen. Der Mann muss nur bis zum Existenzminimum beitragen, ansonsten ist er dann frei. Er wird auch nicht dazu verpflichtet, die Sozialhilfe allenfalls später wieder zurückzuzahlen. Das bedeutet, dass viele Frauen hier in eine Schuldenfalle geraten. Es ist für sie dann schwierig, jemals wieder aus dieser herauszukommen und wieder Tritt zu fassen. Die Mankoteilung ist darum eine der Grundideen dieser Vorlage gewesen. Sie wurde dann leider nicht mehr weiterverfolgt. Wie wir gehört haben, gibt es verfassungsrechtliche Vorbehalte, weil wir einen Eingriff in die Sozialhilfekompetenz der Kantone vornehmen würden.

Ich bin der Meinung, dass wir hier nicht so rasch die Flinte ins Korn werfen sollten. Ich bin schon dankbar dafür, dass wir jetzt wenigstens einmal darüber diskutieren. Wenn man die Situation der Kinder und der sie betreuenden Elternteile verbessern will und wenn man dafür sorgen will, dass insbesondere die Frauen, aber auch die Männer hier wieder bessere Chancen haben, aus finanziellen Nöten herauszukommen, dann kann man das wahrscheinlich nicht hier in dieser Gesetzesvorlage regeln. Eine unserer ganz grossen Aufgaben wird sein, in Zukunft dafür zu sorgen, dass die neuen, die modernen Gesellschaftsmodelle, die sich mehr und mehr in der Schweiz etablieren - die Einpersonenhaushalte, die Alleinerziehenden, die Nichtverheirateten -, besser in die Wirtschaft integriert werden können, dass geschiedene Väter und Mütter mehr Möglichkeiten haben, ihre Kinder zu betreuen. Das bedeutet, dass wir die Voraussetzungen verbessern müssen, um Teilzeitarbeit zu ermöglichen, dass wir die Voraussetzungen für den Wiedereinstieg von Müttern ins Berufsleben verbessern müssen, dass wir Möglichkeiten für kinderbetreuende Elternteile schaffen müssen, damit diese ihre Kinder zeitweise in eine Krippe geben können. Das sind alles Dinge, die wir gesellschaftspolitisch angehen müssen, das können wir aber nicht in dieser Vorlage vornehmen.

Die Grünliberalen bitten Sie, auf diese Gesetzesrevision einzutreten und der Mehrheit zu folgen und dann meinen Einzelantrag - auf den kommen wir dann in Block 3 noch zu sprechen - zu unterstützen.