Vogler Karl · Nationalrat · 2014-06-19
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-19
Wortprotokoll
Ich kann mich sehr kurz halten; die Frau Bundesrätin hat alles Wesentliche gesagt.
Vielleicht zusammenfassend Folgendes: Ziel der Minderheit Nidegger ist es, den Status quo beizubehalten. Es besteht da offensichtlich die Befürchtung, dass durch die Harmonisierung die Kompetenz der Kantone im Bereich der Sozialhilfe umgangen werden könnte, indem Inkassoleistungen bzw. -hilfen hierzu für verbindlich erklärt werden. Dazu kann Folgendes festgestellt werden, ich wiederhole es: Je häufiger es den Inkassostellen gelingt, die geschuldeten Unterhaltsbeiträge einzutreiben und die unterhaltspflichtige Person dazu zu veranlassen, ihren Unterhaltspflichten nachzukommen, desto weniger Geld muss von der öffentlichen Hand und dem Steuerzahler für die Alimentenbevorschussung aufgewendet werden.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen daher, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen. Ihre Kommission hat die Anträge Nidegger mit 18 zu 7 Stimmen, was Artikel 131 Absatz 1 und Artikel 176a ZGB betrifft, und mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, was Artikel 290 ZGB betrifft, abgelehnt, wobei - Sie haben es gehört - einer Fraktion ein kleiner Lapsus passiert ist; andernfalls wäre die Ablehnung der Anträge Nidegger noch deutlicher ausgefallen.
Erlauben Sie mir an dieser Stelle, als Kommissionssprecher zuhanden des Amtlichen Bulletins noch einen kleinen Hinweis zu Artikel 176 Absatz 1 Ziffer 1 ZGB zu machen, weil das in der Kommission so gewünscht wurde: Es ist der Hinweis, dass hier einzig Geldbeträge gemeint sind und nicht etwa Betreuung.
Schliesslich noch ein Hinweis rein redaktioneller Art: Bei Artikel 131 Absatz 3 fehlt der Hinweis, dass diese Bestimmung aufgehoben wird. Artikel 131 Absatz 3 wird neu zu Artikel 131a Absatz 2. Dies ist eine rein technisch-redaktionelle Bemerkung.