Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-09-25
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-09-25
Wortprotokoll
Sie haben jetzt Umnutzungen oder neue Bauten innerhalb der Bauzonen für die geschützten Bauten zugelassen, für die ortsbildprägenden Bauten und neu jetzt auch noch für die erhaltenswerten Bauten - aber nicht für alle Bauten. Sie haben immerhin - es ist ein bisschen schwieriger, aber immerhin - dort noch Schranken der Umnutzungsmöglichkeit vorgesehen.
Ausserhalb der Bauzone müssen diese Schranken ja noch viel grösser sein. Wir haben eine solche Einschränkung in unserem Antrag, der jenem der Mehrheit entspricht, deshalb klar zum Ausdruck gebracht. Es geht hier bei Absatz 3 nämlich nur um die landschaftsprägend geschützten Bauten und um die als schützenswert anerkannten Bauten ausserhalb der Bauzonen. Das schafft Klarheit.
Aber nur der allgemeine Hinweis auf das RPG ist zu wenig. Das RPG sagt nur, was ausserhalb der Bauzone gebaut werden darf und wie eine Baute genutzt werden darf. Auf die Frage der Umnutzungen im Lichte des Spezialgesetzes zu den Zweitwohnungen gibt das RPG jedoch natürlich keine Antwort. Das ist auch nicht die Aufgabe des RPG, dafür machen wir ja dieses Spezialgesetz, um die Problematik des neuen Verfassungsartikels zu den Zweitwohnungen innerhalb und ausserhalb der Bauzonen zu regeln.
Der Antrag der Minderheit schafft diese Klarheit eben nicht. Wir waren bereits im Rahmen der Ausarbeitung der Verordnung mit dieser Problematik konfrontiert und haben uns deshalb hier nochmals bemüht, eine Formulierung zu finden, die Klarheit schafft: die "landschaftsprägend geschützten [PAGE 947] Bauten" gemäss Version Bundesrat. Darunter fallen insbesondere die Rustici und die Maiensässe, sofern dies mit dem betreffenden Kanton so ausgehandelt wird. Sie haben es richtig gesagt: Es ist Sache des Kantons, innerhalb des Richtplans diese landschaftsprägend geschützten Bauten zu definieren und für diese dann allenfalls grössere Umnutzungsmöglichkeiten zuzulassen. Diese Kompetenz möchten wir nicht ausweiten und auch nicht aufweichen, sondern möchten im Sinne der Mehrheit lediglich klarstellen, um welche Umnutzungsmöglichkeiten es geht.