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Schmid Martin · Ständerat · 2014-09-25

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-25

Wortprotokoll

Ich gebe gerne Auskunft, wie ich die Rechtslage interpretiere. Es gibt zwei unterschiedliche Sachverhalte: Beim einen Sachverhalt geht es um das Maiensäss oder ein anderes Wohnobjekt, das schon bisher als Wohnung ausserhalb der Bauzone benützt wurde. Gemäss meinem Antrag würden sämtliche Veränderungen weiterhin ausschliesslich nach dem Raumplanungsgesetz abgehandelt. Der andere, komplexe Sachverhalt betrifft die Frage, ob man Ställe, die bisher nicht zu Wohnzwecken benützt wurden, umbauen kann. Das ist auch im Raumplanungsgesetz geregelt; es enthält sämtliche Voraussetzungen, wie das zu vollziehen ist. Die Rustici-Fälle sind teilweise wieder im Sinne von "landschaftsprägenden" Bauten gelöst worden, aber darüber kann Frau Bundesrätin Doris Leuthard noch detaillierter Auskunft geben.

Ich bin in dieser Frage unverdächtig, weil bei uns im Kanton Graubünden diese Möglichkeiten noch nicht bestehen. Wir werden sie vielleicht auch einmal nutzen, aber auch dann wird das Raumplanungsgesetz gelten. Bei sämtlichen Erweiterungen, bei sämtlichen Aus- und Weiterbauten muss ja die Raumplanungsgesetzgebung eingehalten werden, weil Hofstattrechte geltend gemacht werden müssen.

Wir werden uns in diesem Rat in den nächsten Jahren bei der Revision des Raumplanungsrechts so oder so über den Bereich der Bauten ausserhalb der Bauzonen unterhalten. Ich möchte diese Entscheide nicht vorwegnehmen. Ich möchte diese Fragen - auch diejenigen, die die Landwirtschaft betreffen - dannzumal entscheiden.

Deshalb ist hier der Antrag der Minderheit zu unterstützen.