Lexipedia

Bischofberger Ivo · Ständerat · 2014-09-25

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-25

Wortprotokoll

Zu Absatz 2: In Absatz 1 werden Einzelobjekte definiert, welche dann auch als Einzelobjekte als erhaltenswert gelten. Diese können ohne Nutzungsplan anders genutzt werden. In Absatz 2 geht es nun aber um die Thematik der Ortsbilder. Bei Absatz 2 Buchstabe b diskutierte die Kommission auch über eine allfällige Streichung dieser Bestimmung. Davon ist die Kommission aber wieder abgekommen, weil eine Streichung die Konsequenz hätte, dass dann nur noch die allgemeine Regelung von Absatz 1, dass die Baute innerhalb der Bauzone liegen und eine geschützte oder erhaltenswerte Baute sein müsste, gelten würde. Die Umsetzung wäre dann jedoch sehr offen und würde somit in der Folge den eigentlichen Ortsbildschutz aufweichen. Die Kommission will mit der nun vorliegenden Ergänzung um die Formulierung "oder in der gültigen Gemeinde-Bauordnung" allenfalls durch den Zweitrat prüfen lassen, ob dies als Rechtsrahmen genügt; dies vor allem auch mit dem Ziel, den administrativen Aufwand zu minimieren.

Zu Absatz 3: Bekanntlich handelt Artikel 10 von neuen Wohnungen in geschützten Bauten. Für die Möglichkeit, geschützte Bauten ausserhalb der Bauzonen umzunutzen, verweist der Bundesrat in diesem Absatz 3 auf die Raumplanungsgesetzgebung. Es geht dabei namentlich um die geschützten Bauten nach Artikel 24d Absatz 2 RPG sowie um die landschaftsprägend geschützten Bauten.

Die Formulierung der Minderheit geht insofern deutlich weiter, als sie alle Bauten, die zu Wohnzwecken genutzt werden, zur Zweitwohnungsnutzung zulässt. Das Raumplanungsgesetz lässt auch bei landwirtschaftszonenkonform bewilligten Wohnbauten, die zum Beispiel aufgrund des Strukturwandels nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden, eine Umnutzung zu, dies nach dem Grundsatz "Wohnen bleibt Wohnen". Nach der Version der Minderheit würden nun aber alle strukturwandelbedingt nicht mehr landwirtschaftszonenkonform bewohnten Gebäude der Zweitwohnungsnutzung zugänglich gemacht. Damit würde der Kreis der effektiv zweitwohnungstauglichen Bauten letzten Endes aber massiv erweitert. [PAGE 946]

In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, am Entwurf des Bundesrates festzuhalten.