Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-09-25
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-09-25
Wortprotokoll
Es wurde von den Vertretern der Minderheit Diener Lenz richtig gesagt, dass heute nirgends geregelt ist, was "erhaltenswert" ist. Das heisst, es gibt kein Register und kein Verfahren; die Gemeinde entscheidet selber, was erhaltenswert ist. Ich möchte die Gemeindebehörde sehen, die einem Hotelbesitzer sagt, sein Hotel sei nicht erhaltenswert. Es wird massiven Druck auf die Gemeindebehörden geben; jede Baute wird dann irgendwie noch erhaltenswert sein. Die Umnutzungsmöglichkeiten werden damit ganz massiv grösser.
Was uns ebenfalls stört: Für die schützenswerten Bauten gibt es ein formelles Verfahren. Man muss seinen Antrag begründen und dafür argumentieren, damit ein Gebäude in die Liste der schützenswerten Bauten aufgenommen wird, und man muss ein Verfahren mit Einsprachemöglichkeit usw. durchlaufen. Bei erhaltenswerten Bauten entscheidet hingegen irgendein Gemeinderat - nichts gegen Gemeinderäte, aber es gibt kein Verfahren. Das heisst auch, dass wir in Bezug auf die Frage, was erhaltenswert ist und was nicht, wahrscheinlich 2000 unterschiedliche Praxen haben werden. Das ist problematisch.
Jetzt kommen wir wieder zum Fall der Hotels: Ein Hotel kann eine erhaltenswerte Baute sein; es ist dann nicht geschützt, schon gar nicht denkmalgeschützt, aber eben irgendwie erhaltenswert. Sie haben jetzt Artikel 9 Absatz 2 unseres Entwurfes gestrichen; Sie haben damit alle Kriterien gestrichen, die es ermöglichen sollten, die Willkür bei den Umnutzungen von bisherigen Hotelbauten ein bisschen einzuschränken. Sie öffnen hier die ganze Palette von Möglichkeiten. Das scheint mir schon problematisch zu sein. Natürlich können wir versuchen, auf der Ebene einer Verordnung irgendwo noch etwas zu kanalisieren, zum Beispiel mit der Klärung der Begrifflichkeit, das heisst, mit der Klärung der Frage, was "erhaltenswert" bedeutet. Ich mache mir aber keine Illusionen, das wird nicht wahnsinnig beliebt sein.
Sie haben die Verantwortung. Ich unterstütze hier klar den Antrag der Minderheit, der konzeptionell näher an der Verfassung ist. Er berücksichtigt auch die Einschränkung, die diese Lex halt in Bezug auf die Umnutzungen mit sich bringt.