preparatory:AB 163863
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-25
Wortprotokoll
Ich habe Ihnen beim Eintretensvotum bereits gesagt, dass es sich hier um einen der umstrittensten Artikel handelt.
Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt - und das ist für sie eigentlich auch ein Konzept -, die Absätze 1bis und 1ter einzufügen, danach Absatz 2 zu streichen und Absatz 3 entsprechend anzupassen. Warum?
Mit Absatz 2 erhalten Hotels, deren Rentabilität eingeschränkt ist, unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, aus den bestehenden Bauten, aus den Hotelzimmern, Wohnungen ohne Nutzungsbeschränkungen zu erstellen. Um missbräuchliche Umnutzungen auszuschliessen, wird eine Mindestbewirtschaftungsdauer von 25 Jahren vorausgesetzt, was einem üblichen Abschreibungs- bzw. Abnützungszyklus entspricht. Die Mindestbewirtschaftungsdauer gilt auch dann als eingehalten, wenn während dieser 25 Jahre [PAGE 941] übliche Betriebsunterbrechungen infolge Umbauten, Betriebswechsel und dergleichen stattgefunden haben.
Der Bundesrat hat seine Fassung bzw. sein Konzept inhaltlich auch bereits in der geltenden Verordnung festgehalten, dies vor allem mit der Begründung, dass im Bereich der Hotellerie ein Strukturwandel stattfindet.
Die Mehrheit Ihrer Kommission sieht zweifelsohne die Problematik, dass es nicht einfach ist, vor allem in Zentren von Tourismusregionen für Anlagen bzw. Hotels, die eingehen, sinnvolle Nutzungen zu finden - darauf haben die Kollegen aus dem Wallis hingewiesen. Dennoch tut sich die Mehrheit der Kommission schwer mit der Privilegierung der Hotellerie, dies auch mit Blick auf die Zonenplanung. Kollege Schmid hat in seinem Eintretensvotum bereits darauf hingewiesen, dass Hotelbetriebe zonenplanmässig als Hotelbetriebe und nicht als Wohnungen bewilligt worden sind. Zudem erscheint die Streichung von Absatz 2 der Mehrheit der Kommission nun auch insofern vertretbar, als der Hotellerie und namentlich den bestehenden Betrieben gemäss Absatz 1 bereits eine Erweiterung ermöglicht wird und diese Erweiterung ebenfalls in Absatz 1bis bzw. Absatz 1ter aufgenommen wird.
In diesem Sinne bitte ich Sie, diesem Konzept der Mehrheit zu folgen.
Zum Antrag Fournier: Dieser Antrag lag der Kommission nicht vor und konnte auch mit dieser inhaltlichen Ausrichtung nicht diskutiert werden. Aber ich möchte Folgendes festhalten: Bezugnehmend auf die Minderheit, angeführt von René Imoberdorf, fokussiert sich der Antrag Fournier zusammenfassend nun eigentlich auf klar definierte Familienbetriebe. Diese spezifische Unterscheidung hat die Kommission nicht gemacht. Mit Blick auf die Thematik Hotellerie verfolgt sie nämlich im Grundsatz eigentlich folgendes Konzept:
1. Das Konzept basiert darauf, dass die Hotels belohnt werden, die den Betrieb weiterführen wollen.
2. Die Kommission will keine Anreize schaffen, den Betrieb aufzugeben.
3. Eine Totalumnutzung von Hotels in Zweitwohnungen kann in den Augen der Kommission nicht das Ziel sein.
4. Sollten Hotels einmal nicht mehr rentieren, sind Umnutzungen und Neubauten weiterhin zulässig, beispielsweise als Erstwohnungen oder touristisch bewirtschaftete Wohnungen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auch hier dem Konzept der Kommissionsmehrheit zu folgen und den Antrag Fournier abzulehnen.