Hefti Thomas · Ständerat · 2014-09-25
Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-25
Wortprotokoll
Mit der neuen Verfassungsbestimmung ist eine Obergrenze für den Bestand an Zweitwohnungen eingeführt worden. Die Zahl ist, bezogen auf die ganze Schweiz, relativ willkürlich. Betroffen sind im Wesentlichen Teile unseres Landes, die an sich schon mit Schwierigkeiten kämpfen - die schwächsten Landesteile kämpfen wohl am härtesten. Dass man diesen Gegenden gerne Wolf und Bär gönnt, ist keine Hilfe, und in den NFA zahlt man ja auch nicht mit grösster Begeisterung ein.
Nun gilt es selbstverständlich, den Entscheid von Volk und Ständen korrekt umzusetzen. Aber diese Umsetzung geschieht nicht allein durch die Initianten, sondern von allen für alle. Es ist legitim, wenn dabei die Handlungsspielräume ausgenützt werden, welche die Verfassung bietet. Ich erachte den bundesrätlichen Entwurf an sich als gute Grundlage. In der Detailberatung werde ich mich für Lösungen entscheiden, welche die Handlungsspielräume nützen, sofern diese Lösungen mit der neuen Verfassungsbestimmung vereinbar sind.