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Janiak Claude · Ständerat · 2014-09-25

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-25

Wortprotokoll

Ich melde mich nicht, weil ich viel zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen zu sagen hätte. Unsere Zweitliegenschaft befindet sich in Süditalien. Ich melde mich, weil ich etwas zur Umsetzung dieser wie auch anderer Volksinitiativen sagen möchte. Ich wende mich dabei an diejenigen Kolleginnen und Kollegen in diesem Haus - dazu gehört auch der andere Rat -, die immer wieder wortstark geltend machen, Initiativen müssten exakt dem Wortlaut entsprechend umgesetzt werden, man müsse das Volk ernst nehmen und seinen Willen respektieren. Erstaunlich ist, dass diejenigen, die das am lautesten fordern, es in aller Regel tun, wenn es um Individuen geht, nicht aber, wenn es um Sachen wie Liegenschaften oder um andere wirtschaftliche Interessen geht.

Unsere Bundesverfassung sagt klipp und klar - und das schon seit mehr als einem Jahrhundert -: Im demokratischen Staat teilt sich das Volk die Macht mit den Kantonen, der Bundesversammlung, dem Bundesrat und den Gerichten. Warum sage ich das? Die Weigerung einer Mehrheit in diesem Hause, die Bundesversammlung gegenüber dem Volk überhaupt noch als verfassungsmässig verantwortliches, mit entsprechenden Kompetenzen ausgestattetes Staatsorgan zu verstehen - "wortgetreue Umsetzung" ist das Stichwort; leider sind jetzt Herr Föhn, Herr Minder und Frau Keller-Sutter nicht da -, hat zur Folge, dass die Wählerin und der Wähler, die das Parlament gewählt haben, nicht mehr gelten als die Stimmberechtigten, die über eine Volksinitiative abgestimmt haben. Eine absolute Macht gibt es in unserer Demokratie nicht, auch nicht die absolute Macht des Volkes - ich zitiere hier einen meiner Vorgänger, Herrn Professor René Rhinow.

Meine Schlussfolgerung, bezogen auf diese Initiative und deren Umsetzung, lautet: Ich habe nicht das geringste Problem, wenn der Grundsatz der Verhältnismässigkeit bei der Umsetzung der Initiative in die Waagschale geworfen und wenn Bezug darauf genommen wird. Es gehört zu den vornehmsten Aufgaben der Bundesversammlung, elementare Verfassungsgrundsätze zu beachten. Alle diejenigen, die bei vorliegenden oder angedrohten Durchsetzungs-Initiativen oder Referenden vor lauter Angst vor Gegenwind erstarren, erinnere ich daran, stets uneingeschränkt ihre Verantwortung als Hüter der Grundprinzipien unserer Verfassung wahrzunehmen und es nicht durchgehen zu lassen, dass etwa das Verhältnismässigkeitsprinzip und die Einzelfallgerechtigkeit ausser Kraft gesetzt werden, wenn es um Individuen und nicht um Liegenschaften oder wirtschaftliche Interessen geht.

Vor nicht allzu langer Zeit hat die Bundesversammlung die Erweiterung der Verfassungsgerichtsbarkeit auf die Überprüfung von Bundesgesetzen abgelehnt. Als Argument wurde immer wieder vorgebracht, es sei an der Bundesversammlung als oberster Behörde des Bundes, die Bundesgesetze verfassungs- und völkerrechtskonform sowie rechtsstaatlich einwandfrei zu erlassen.

Es obliegt dem Gesetzgeber, bei all seiner Tätigkeit die Schranken des Rechts und auch - und vor allem - der Bundesverfassung zu beachten. Die Bundesversammlung ist das Aushängeschild des Rechtsstaates auf der politischen Bühne; das ist auch ein Zitat von René Rhinow. Handeln Sie bitte bei der Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative entsprechend. Aber handeln Sie, wenn Sie glaubwürdig bleiben wollen, bitte auch bei der Ausschaffungs-, der Verjährungs-, der Verwahrungs- und bei anderen ähnlich gelagerten Initiativen so, die die Grundprinzipien und den Kernbestand der Verfassung krass missachten. Wahren Sie bitte auch dann Augenmass, handeln Sie auch dann verhältnismässig, ermöglichen Sie bitte auch dann Einzelfallgerechtigkeit.