Luginbühl Werner · Ständerat · 2014-09-25
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2014-09-25
Wortprotokoll
Die Zweitwohnungsproblematik wurde, ähnlich wie auch der Schutz des Kulturlandes, von der Politik lange unterschätzt. Ich denke, das gilt es [PAGE 921] selbstkritisch vorab anzumerken. Das ist einer der Hauptgründe, warum wir heute dieses Gesetz hier diskutieren, und auch der Hauptgrund dafür, dass viele touristische Regionen in Schwierigkeiten geraten sind und sich grosse Sorgen um ihre Zukunft machen.
Sicher kann man nun erwidern, viele Tourismusgemeinden hätten überbordet und seien selber schuld, dass sie in diese Situation geraten sind. Das trifft teilweise zu - aber eben nur teilweise. Eine beträchtliche Zahl von Tourismusgemeinden hat schon lange vor der Abstimmung über die Zweitwohnungs-Initiative Massnahmen zu Einschränkungen bei den Zweitwohnungen ergriffen. Gerade darum hätte eine Umsetzung des indirekten Gegenvorschlages in Form des Raumplanungsgesetzes zielgerichtetere und stufengerechtere Lösungen ermöglicht, als nun dies die starren Vorgaben der Initiative ermöglichen.
Man muss sich dessen bewusst sein: Die vorliegende Gesetzgebung ist enorm kompliziert, die Kontrolle der Umsetzung sehr aufwendig; das dürfte sehr viel Arbeit für Juristen und Gerichte verursachen. Wenn man ganz kritisch ist, muss man eigentlich sagen, dass dieses Gesetz ein Unding ist. Eigentlich regeln wir hier etwas auf Bundesebene, was man auf Bundesebene fast nicht regeln kann.
Allerdings, wenn heute in den Tourismusregionen über die Auswirkungen der Initiative geklagt wird, dann vergisst man, dass eben damals dieser Gegenvorschlag vorgelegen hat und dass er dazu geführt hätte, dass in jedem Fall eine deutliche Einschränkung des Zweitwohnungsbaus in den Tourismusregionen hätte erfolgen müssen. Aber eben, die Initiative und das damit anvisierte Unbehagen in der Bevölkerung wurde unterschätzt, und es ist uns in keiner Weise gelungen darzulegen, dass es eigentlich einen griffigen Gegenvorschlag gegeben hätte.
Nun gilt es, die Fakten zu akzeptieren. Eine Mehrheit derjenigen, die sich an der Abstimmung beteiligt haben, hat der Initiative zugestimmt.
Ermutigt durch diesen Erfolg argumentieren heute die Initianten schärfer und stellen weiter gehende Forderungen, als sie dies im Abstimmungskampf gemacht haben. Ermutigt durch diesen Erfolg wird auch bereits mit dem Referendum gedroht, wenn diese Forderungen nicht erfüllt werden. Ein zweites Mal sollten wir die Gefahr nicht unterschätzen. Dabei stehen für mich aber nicht die Forderungen der Initianten im Vordergrund. Im Vordergrund steht für mich das, was das Volk beschlossen hat. Dieses Volk, die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, reagiert relativ sensibel, wenn es um die Umsetzung von Volksaufträgen geht. Wir haben daher nach meiner Auffassung die anspruchsvolle Aufgabe, den Handlungsspielraum zugunsten der betroffenen Tourismusregionen so weit wie irgendwie möglich zu nutzen. Gleichzeitig müssen wir in einem erneuten Abstimmungskampf in aller Deutlichkeit darlegen können, dass der Volksauftrag umgesetzt wurde. Sonst droht eine Trotzreaktion und ein erneuter Absturz. Dieser würde für die Berggebiete zusätzliche Probleme verursachen.
Was ist der Kerngehalt dieses Auftrages? Das Schweizervolk hat in der Verfassung festgeschrieben, dass in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent keine Zweitwohnungen mehr gebaut werden können. Der Bundesrat hat einen Vorschlag vorgelegt, der den genannten Anforderungen entspricht. Trotzdem hat die UREK das Geschäft nicht einfach durchgewunken, sondern sich intensiv mit dem Thema befasst. Wir haben einige wenige, aber wichtige Korrekturen vorgenommen und beantragen Ihnen diese zur Aufnahme ins Gesetz.
Die Kommission kommt mehrheitlich zur Auffassung, dass Hotels in einer Gemeinde mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent nicht in kalte Zweitwohnungsbetten umgewandelt werden können - nicht weil wir das Problem nicht sehen, selbstverständlich wissen wir um den Strukturwandel in der Hotellerie und um die wirtschaftlichen Schwierigkeiten vieler Betriebe. Die Mehrheit der Kommission glaubt, dass damit das Rechtsgleichheitsgebot verletzt wäre und dass jenen Gemeinden, die Massnahmen zum Schutz des Erhalts von Hotels ergriffen haben, in den Rücken geschossen würde. Und vor allem glauben wir, den Verfassungsartikel zu ritzen. Wie wollen Sie der Bevölkerung erklären, dass in einer Gemeinde mit einem Zweitwohnungsanteil von 70 Prozent ein nicht mehr rentierendes Hotel ohne Weiteres in Zweitwohnungen umgebaut werden kann? Immerhin, das sei auch gesagt, schlagen wir Ihnen zur Abfederung eine Verbesserung der Möglichkeiten der Quersubventionierung vor.
In einem anderen Punkt, dies im Bereich der Ausbaumöglichkeiten betreffend Zweitwohnungen, schlagen wir eine Regelung vor, die grosszügiger ist als jene des Bundesrates. Nach Auffassung der Mehrheit der Kommission ist ein striktes Verbot jeglicher Erweiterung von bestehenden Zweitwohnungen unverhältnismässig. Wir schlagen daher eine massvolle Erweiterungsmöglichkeit vor; nicht zuletzt darum, weil wir glauben, dass der Souverän keine neuen Zweitwohnungen auf der grünen Wiese will, aber wohl kaum etwas gegen Verdichtungen einzuwenden hat.
Die Kommission hat insgesamt, glaube ich, gut gearbeitet. Rückblickend auf die Beratungen in der Kommission beschleicht mich einzig in einem Punkt ein etwas ungutes Gefühl: Es geht um die Möglichkeit des Baus von Zweitwohnungen mit warmen Betten in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil über 20 Prozent. Ich stellte hier ursprünglich einen Streichungsantrag, weil ich gewisse Zweifel hatte, was die touristisch bewirtschafteten Plattform-Wohnungen betrifft; hier schien mir der Entwurf des Bundesrates doch sehr weitgehend zu sein. Zudem bezieht sich die Regelung nur auf touristisch wenig intensiv genutzte Gebiete, sodass die Gefahr besteht, dass es zu einer Verlagerung aus den stark belasteten Gebieten in die wenig genutzten Gebiete kommt. Die Regelung ist sehr kompliziert, kaum umsetzbar und enthält ein beträchtliches Missbrauchspotenzial. Verschiedene Tourismusvertreter bezweifeln zudem die Notwendigkeit dieser Regelung. Die Referendumsgefahr scheint mir in diesem Punkt auch relativ gross.
Ich habe dann den Streichungsantrag zurückgezogen, wobei aber die Bestimmung von der Verwaltung überarbeitet worden ist. Wenn ich heute, aber aus der Distanz, den Antrag der Kommission zu diesem Punkt - und nur zu diesem Punkt - betrachte, komme ich zum Schluss, dass er nicht besser ist als der Entwurf des Bundesrates. Hier, scheint mir, haben wir den richtigen Weg noch nicht gefunden. Es ist wichtig, dass der Nationalrat sich noch einmal über diese Frage beugt.
Trotzdem bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.