Engler Stefan · Ständerat · 2014-09-25
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-25
Wortprotokoll
Ich möchte von ausserhalb der Kommission zwei Gedanken etwas vertiefen. Es geht um die Frage der Verfassungsauslegung und damit des Spielraums, des Augenmasses. Als Zweites möchte ich die Frage vertiefen: Wie und von was sollen die Menschen im alpinen Raum in Zukunft leben?
Es wurde in der Debatte von einer ausufernden, den Verfassungswillen unterlaufenden und von einer von Schlupflöchern und Ausnahmen bestimmten Gesetzgebung gesprochen. Ich möchte diese Kritiker lediglich daran erinnern, dass das, was sie - beispielsweise bei der Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative - zu Recht verlangen, nämlich Augenmass und eine harmonisierende Auslegung, auch für den Zweitwohnungs-Artikel in der Bundesverfassung zu gelten hat. Da ist Konsequenz gefragt.
Zur Umsetzung sind auch kreative Ideen gefragt, nicht mit der Absicht, den Volkswillen zu umgehen, sondern für die Suche nach vernünftigen und pragmatischen Lösungen. Wenn man den Willen des Stimmvolkes ernst nimmt, nämlich die Verhinderung der Zersiedelung, wird man den Blick in erster Linie auf das bestehende Siedlungsgebiet und dessen Weiterentwicklung richten müssen. Wenn ich von harmonisierender Auslegung gesprochen habe, heisst dies, dass auch andere Verfassungsgrundsätze - Kollege Imoberdorf hat sie aufgezählt - zu beachten sind, so das Verhältnismässigkeitsprinzip, der Auftrag, schützenswerte Ortsbilder zu erhalten, wirtschaftlich bedrohte Landesgegenden zu unterstützen und die dezentrale Besiedelung zu erhalten.
Ein Gesetz, das zwar gut gemeint ist, aber nicht vollzogen werden kann, trägt dem Volkswillen auch nicht Rechnung, eben dann, wenn die getroffenen Regelungen von den Gemeinden nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand vollzogen und kontrolliert werden können. Einen gewissen Hang zur planerischen Übersteuerung, zur Bürokratisierung und zu einer zentralistischen Ausprägung kann ich dieser Vorlage nicht absprechen.
Die Abkehr vom Grundsatz der Subsidiarität würde sich an und für sich gerade in diesem Bereich umso mehr verbieten, als die Probleme längst nicht in allen alpinen Regionen die gleichen sind. Weil alles über einen Leisten geschlagen wird, berücksichtigt die Gesetzesvorlage leider die touristisch wenig profilierten, meist strukturschwachen Gegenden in den Alpen kaum, obwohl dort zusätzliche Zweitwohnungen eine wirtschaftliche Perspektive sein könnten.
Ich teile die Auffassung, dass der Bundesrat mit dieser Vorlage an und für sich viel Augenmass bewiesen hat, dass es aber bezüglich der praktischen Auswirkungen noch einen gewissen Anpassungsbedarf - im Sinne der meisten Mehrheitsanträge der vorberatenden Kommission - gibt. Für mich zu wenig geklärt ist in dieser Vorlage etwa auch das Verhältnis zwischen dem Siedlungsbereich innerhalb der Bauzonen und den Bauten ausserhalb der Bauzonen.
Im Übrigen wurde zu Recht gesagt, dass das Thema der massvollen Erweiterbarkeit der bestehenden Bausubstanz eines der Kernanliegen der Vorlage ist. Ich teile diese Auffassung, weil die Erweiterbarkeit auch viel mit Ortsbildschutz zu tun hat - dann nämlich, wenn Liegenschaften durch die fehlenden Umbau- und Instandstellungsarbeiten verkümmern. Diese Erweiterbarkeit hat aber auch mit Heimatschutz zu tun, wenn zu älteren Häusern und Wohnungen nicht mehr Sorge getragen wird, und schliesslich mit Energieeffizienz, dann nämlich, wenn geplante Sanierungen nicht durchgeführt werden können, weil das Korsett dafür einfach zu eng angelegt ist.
Das Thema, das mich neben der technischen Ausgestaltung des "Bundesbaugesetzes für Zweitwohnungen" eigentlich viel mehr interessiert und mir mehr Kummer bereitet, ist die Frage, wie und wovon die Menschen in den heute touristisch geprägten Gebieten im alpinen Raum in Zukunft leben werden, oder - die Frage anders gestellt - auf welcher wirtschaftlichen Basis die alpinen Regionen mittelfristig stehen sollen. Die Frage, wie sich das bei einer nachhaltigeren Bautätigkeit unvermeidbare Schrumpfen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abfedern und umlenken lässt, ist - wie Kollege Schmid es am Schluss gesagt hat - noch völlig unbeantwortet.
Verschiedene Redner haben die direkten und indirekten Auswirkungen einer eingeschränkten Bautätigkeit erläutert. Diese Auswirkungen gehen weit über das Bauhaupt- und das Baunebengewerbe hinaus; sie betreffen auch Zulieferer und Dienstleister, vor allem aber auch das Gemeinwesen selber. Die bremsenden Effekte im Hinblick auf die Beschäftigung, auf das Einkommen, auf die Steuereinnahmen sind in der Botschaft auf den Seiten 2317ff. sehr gut dargestellt, es lohnt sich, diese noch einmal zu wiederholen. Man spricht aufgrund einer Studie des Seco davon, dass für das Jahr 2025 damit zu rechnen sei, dass sich die Umsätze im Tourismus und im Bau im schweizerischen Alpenraum um rund 440 bis 790 Millionen Franken pro Jahr und die Zahl der Arbeitsplätze um 2700 bis 4800 verringern würden. Die Folgen für die Hotellerie schliesslich, das ist hier schon verschiedentlich erwähnt worden, hängen auch, aber nicht nur, davon ab, ob in Hotels weiterhin Zweitwohnungen realisiert werden dürfen.
Im Tourismusbericht des Bundesrates vom 26. Juni 2013 wurde meines Erachtens richtig festgestellt, dass unter der Voraussetzung, dass die Ausführungsgesetzgebung tourismusfreundlich ausgestaltet wird, die Zweitwohnungs-Initiative langfristig auch zu einer gewünschten Umkehr und zu einer gewünschten und nachhaltigen Entwicklung des schweizerischen Tourismus beitragen kann. Darunter ist zu verstehen, dass touristisches Wachstum in Zukunft nicht mehr so stark an eine Siedlungsexpansion gekoppelt sei, sondern durch Erneuerung, durch gezielte Erweiterung und bessere Auslastung der bestehenden touristischen Infrastrukturen entstehe. Ob dieser Paradigmenwechsel bei der Entwicklung neuer alpiner Tourismusregionen wirklich so rasch und erfolgreich vollzogen werden kann, wie das die Studie vermittelt, scheint mir fraglich. Ich teile die Meinung, dass es nicht nur von der tourismusfreundlichen Ausführungsgesetzgebung abhängt - aber durchaus auch von ihr. Ich sehe in diesem Anpassungsprozess der wirtschaftlichen Grundlagen für das Berggebiet vor allem die Betroffenen selber in der Pflicht.
Ich bin klar der Meinung, dass es die Betroffenen sind, die diese Anpassungsprozesse zu initiieren haben: die Wirtschaftsakteure selber, die Tourismusdestinationen, die Gemeinden, die betroffenen Kantone. Von ihnen muss erwartet werden, dass sie sich Strategien zurechtlegen, sich mit diesen neuen Rahmenbedingungen zu arrangieren, um dadurch neue Zukunftsperspektiven zu schaffen. Aber allein können sie das nicht. Deshalb bin ich froh darüber, dass in der Botschaft bezüglich der Standortförderung, die dem Parlament nächstes Jahr im Rahmen einer Botschaft unterbreitet werden soll, auf die Auswirkungen der Zweitwohnungs-Initiative in diesen Regionen hingewiesen wird. Wir werden darauf angewiesen sein, dass der Bund diese negativen Auswirkungen abzufedern mithilft.
Mein Antrag, den ich hier als Einzelantrag eingebracht habe, hat genau das zum Ziel, dass nämlich der Bund im Rahmen der Standortförderung diesen neuen Rahmenbedingungen der betroffenen Regionen verstärkt Rechnung trägt. Er kann das im Rahmen seiner Tourismuspolitik und im Rahmen seiner Standortförderungspolitik tun. Ich bin auch überzeugt, dass er es im Rahmen der sektoriellen Politikbereiche wird tun müssen, in denen es um Infrastruktur geht, wo es um den öffentlichen Verkehr oder um Energie geht: All diese Bereiche werden ihren Beitrag dazu leisten müssen, dem alpinen Raum eine wirtschaftliche Perspektive zu geben.
Ich werde selbstverständlich für Eintreten stimmen.