Bischof Pirmin · Ständerat · 2014-09-15
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-15
Wortprotokoll
Die Initiative kommt ja erfrischend einfach daher. Selten haben wir keine Probleme mit Einheit der Materie, Verfassungswidrigkeit und Ähnlichem. Sie will lediglich fünf Wörter in die Bundesverfassung einfügen. Die fünf Wörter stehen in Artikel 116 Absatz 2 und lauten: "Kinder- und Ausbildungszulagen sind steuerfrei." Die Initiative will also Kinder- und Ausbildungszulagen für steuerfrei erklären. Sie will also Familien mit Kindern entlasten. Sie will, entgegen dem sehr poetischen Zitat des Kommissionssprechers, nicht die Kinder reicher Familien entlasten, sondern Familien mit Kindern und vor allem natürlich Familien mit vielen Kindern. Sie tut das auch.
Sie mögen sich sicher erinnern: Als wir die Debatte um die Unternehmenssteuerreform II abgeschlossen hatten, war man sich männiglich einig, dass jetzt bei den Entlastungen die Familien dran seien. Diese Initiative, die Sie jetzt zu beurteilen haben, macht das eben, und zwar sehr wirkungsvoll. Sie will verhindern, dass der Staat mit der einen Hand einer Familie für ihre Kinder etwas gibt und der gleiche Staat mit der anderen Hand dieser Familie bis zu 30 Prozent wieder wegnimmt. Das macht wenig Sinn. Das entspricht nicht gerechter Familienpolitik.
Die Minderheit, die sich, wie der Kommissionssprecher gesagt hat, aus vier Kommissionsmitgliedern konstituiert hat, beantragt Ihnen deshalb, Volk und Ständen die Initiative zur Annahme zu empfehlen.
Der Initiative wird entgegengehalten, Sie haben es vorhin gehört, dass sie vor allem Kinder begüterter Familien begünstigen würde. Diese Aussage stimmt so nicht. Man muss verschiedene Dinge überlegen.
Zunächst einmal trifft es zu, dass die ganz einkommensschwachen Familien von dieser Initiative wenig profitieren. Das stimmt. Hier ist aber zu berücksichtigen, dass die sehr einkommensschwachen Familien auf anderer Ebene für ihre Kinderkosten begünstigt werden. Ich denke an alle Arten von Kinderförderungsleistungen wie etwa die Kinderbetreuungsabzüge, den Zugang zu Prämienverbilligungen im Krankenkassensystem oder den erleichterten Zugang zu Stipendien, aber auch den besseren Zugang zu Ergänzungs- und Sozialleistungen. Dasjenige knappe Drittel von Familien mit Kindern, die im tiefsten Einkommenssegment zu Hause sind, profitiert aus Bedürftigkeitsüberlegungen zu Recht von diesen Zulagen und Vergünstigungen.
59 Prozent der Kinder in diesem Lande leben aber in Familien in Mittelstandsverhältnissen, nicht in reichen Familien, dort leben nur 5 Prozent. 59 Prozent leben in Mittelstandsfamilien, und auf diese zielt die Initiative ab, und zwar auf Familien im oberen und im unteren Mittelstand. Diese 59 Prozent profitieren von der Initiative, und zwar in zwei Richtungen - das wird oft verkannt -: zunächst einmal direkt steuerlich, eben durch tiefere Steuern, und im Weiteren durch den erleichterten Zugang zu den Leistungen, die ich eben aufgezählt habe.
Was heisst nun "Steuervergünstigung für den Mittelstand"? Es trifft zwar zu, dass Einnahmenausfälle resultieren würden: nach Berechnung des Bundesrates Ausfälle in der Höhe von 200 Millionen Franken bei der direkten [PAGE 783] Bundessteuer. Fast viermal so viel an Begünstigungen für Familien mit Kindern erfolgt aufgrund vergünstigter Kantons- und Gemeindesteuern. Die Aussage, dass bei steuerbaren Einkommen, die unter 90 000 oder 100 000 Franken liegen, keine direkte Bundessteuer mehr bezahlt wird, geht also in die Irre.
Das behaupte nicht einfach ich, das entnehmen Sie leicht der Botschaft des Bundesrates. Der Bundesrat hat auf Seite 8475 zwei sehr gute Beispiele angeführt. Beim ersten Beispiel verweist er auf ein Ehepaar aus dem Kanton St. Gallen mit drei Kindern und einem steuerbaren Einkommen von 77 800 Franken. Ein Doppelverdiener-Ehepaar in der Schweiz kommt leicht auf dieses Einkommen.
Dieses Ehepaar profitiert nun eben bereits bei der direkten Bundessteuer. Zwar geht es nur um 230 Franken, da die Bundessteuer dort wegfällt, aber bei der Einkommenssteuer des Kantons profitiert dieses Ehepaar in Zusammenhang mit den Kinderkosten, und zwar im Umfang von 1716 Franken im Jahr. Es hat also eine Vergünstigung von 18 Prozent auf den Kantons- und Gemeindesteuern. Bereits auf Steuerebene profitiert ein Mittelstandsehepaar mit Kindern also beträchtlich von der Initiative.
Jetzt kommt die indirekte Wirkung dazu: Wenn das steuerbare Einkommen eines Ehepaars mit Kindern in einem tiefen Bereich ist, profitiert das Ehepaar frankenmässig zwar zunächst relativ wenig von der kleinen Steuervergünstigung, weil es ohnehin schon wenig Steuern bezahlt. Aber es profitiert von der Initiative vor allem, weil es ein tieferes steuerbares Einkommen ausweisen kann und deshalb erleichterten Zugang zu den Vergünstigungen für tiefe Einkommen hat: zu den Kinderbetreuungszulagen, zur Prämienverbilligung, zu Stipendien. Je tiefer also das steuerbare Einkommen ist, desto mehr profitiert eine Familie von diesen indirekten Wirkungen - und das schenkt ein.
Ein Kind - das ist einhellig festgestellt worden - kostet eine Familie im Durchschnitt 1000 Franken pro Monat; das ist nicht wenig. Nun kann man unter steuersystematischem Gesichtspunkt einwenden, dass die entsprechenden Kinder- und Ausbildungszulagen eigentlich Einkommensbestandteil und deshalb zu versteuern seien. Das ist, wenn Sie die Bemerkung gestatten, eine ideologische Diskussion. Sie erinnern sich sehr genau, dass wir beim Sold für Militär und Zivilschutz eine Ausnahme gemacht haben und dass wir die Entschädigung für die Feuerwehr - obwohl eindeutig Einkommen - vom Einkommensbegriff ausgenommen haben. Wenn Sie Artikel 7 Absatz 4 des geltenden Steuerharmonisierungsgesetzes konsultieren, sehen Sie, dass heute schon klar ist, dass Unterstützungen aus öffentlichen oder privaten Mitteln steuerfrei sind und dass, mit gewissen Ausnahmen, alle Leistungen, die in Erfüllung familienrechtlicher Verpflichtungen erbracht werden, steuerfrei sind. Das sind alles zweifellos Einkommensbestandteile, die man aber aus familienpolitischen Überlegungen ganz bewusst ausgenommen hat.
Die Minderheit beantragt Ihnen, die Initiative zur Annahme zu empfehlen und damit den Familien im Mittelstandsbereich jenen Kaufkraftverlust jedenfalls teilweise auszugleichen, den sie dadurch haben, dass sie Kinder haben. Heute hat nur noch ein Drittel aller Haushalte Kinder. Um den vielzitierten 9. Februar 2014 hier auch noch heranzuziehen: Nach diesem 9. Februar stellt sich ja schon die Frage, woher wir in diesem Land künftig die Arbeitskräfte nehmen wollen. Jedenfalls wird es sicher mehr Zuwanderung geben, wenn es in diesem Land immer weniger Kinder gibt - ein guter Grund, der Initiative zuzustimmen.