Luginbühl Werner · Ständerat · 2014-09-15
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2014-09-15
Wortprotokoll
Die Motion will den Bundesrat beauftragen, das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und das Steuerharmonisierungsgesetz so anzupassen, dass Bussen mit Strafcharakter generell nicht mehr von den Steuern abgezogen werden können. Frau Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hat wiederholt im Parlament dargelegt, dass solche Bussen, eben Bussen mit Strafcharakter, gemäss Auffassung des Bundesrates nicht abzugsfähig seien. Die Rechtslehre ist jedoch gespalten, und die Praxis in den Kantonen ist nicht einheitlich. Einzelne Kantone lassen solche Abzüge zu. Solche Abzüge führen jedoch zu Unverständnis. Das Rechtsempfinden der Bürgerinnen und Bürger wird verletzt. Letztendlich wirken solche Praktiken system- und institutionenschädigend. Daher besteht Handlungsbedarf. Der Eingriff in die Autonomie der Kantone scheint nicht sehr gravierend und ist vertretbar. So, wie ich die Aussagen des Präsidenten der Finanzdirektorenkonferenz interpretiere, würde man sich gegen diesen Harmonisierungsschritt seitens der Kantone auch nicht wehren.
Der Bundesrat schlägt in seinem soeben veröffentlichten Bericht eine insgesamt zurückhaltende Lösung vor, und das scheint mir auch sinnvoll. So ist es meiner Auffassung nach richtig, dass Bussen, die den Charakter einer Gewinnabschöpfung haben, weiterhin abzugsfähig sind, weil der Gewinn ja besteuert wurde. Ebenso scheint es mir notwendig, dass nicht alle exotischen, ausländischen und nach hiesigem Empfinden nicht nachvollziehbaren Bussen in jedem Fall in den Geltungsbereich fallen. Ich danke dem Bundesrat für die Bereitschaft, die Motion anzunehmen.
Ich bitte Sie, diese Motion anzunehmen und den Bundesrat damit in seiner Absicht, eine Vorlage auszuarbeiten, zu bekräftigen.