Baumann Isidor · Ständerat · 2014-09-15
Baumann Isidor · Ständerat · Uri · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-15
Wortprotokoll
Ich schliesse mich dem Motionär an. Seine Begründung ist stichhaltig, und seine Forderung kann Missbräuchen - das ist der Schwerpunkt - vorgreifen. Eine breite Allianz von Kreisen, die sich sonst vielmals als Konkurrenten sehen, ist gleicher Meinung: Es sind dies die Landwirtschaft, das Gewerbe, die Nahrungsmittelindustrie und der Handel. Sie stehen hinter dieser Motion und empfehlen sie zur Annahme.
Aus meiner Sicht darf es nicht sein, dass der Staat eine solche undifferenzierte Öffnung zulasten der Wertschöpfungskette Fleisch des eigenen Landes vornimmt und damit zusätzlich zu Einkaufstourismus motiviert. Der wohl gut bekannte Bundesratssatz "Stärkung des Werkplatzes Schweiz" scheint hier vergessen gegangen zu sein. Eine klare Trennung zwischen Privat- und Handelseinfuhren ist auch aus meiner Sicht zwingend notwendig. Die bereits erwähnte Begrenzung auf drei bis fünf Kilogramm pro Person und Tag erscheint mehr als vernünftig, und mit dieser Aussage, Frau Fetz, kann ich Sie mindestens beruhigen, dass es kein Importverbot ist. Vielmehr ist es eine grosse Bandbreite, die den einzelnen Konsumentinnen und Konsumenten zur Verfügung steht. Wenn man aber diese Ungleichbehandlung bei den täglichen Zollkontrollen - was ist Privatverbrauch, was ist Gewerbeverbrauch? - kontrollieren will, dann wird es sehr, sehr schwierig. Denn es gibt in den Medien bereits heute Berichte über vermehrten Stress der Zöllner wegen des neuen Einfuhrregimes für Fleisch.
In diesem Zusammenhang hat mich bei der Stellungnahme des Bundesrates besonders erstaunt, dass er, wie es schon Kollege Bischofberger ausgeführt hat, die beantragte quantitative Trennung zwischen Handels- und Privateinfuhren ablehnt, gleichzeitig aber betont, dass mit der alten Regelung - ich betone: nicht mit der neuen - kaum grössere, über der Freigrenze liegende Mengen verzollt wurden. Wenn dies auch unter dem neuen Regime kein Problem sein soll, warum wehrt sich der Bundesrat denn so gegen die vom Motionär beantragte mengenmässige Trennung zwischen Handels- und Privateinfuhren?
In seiner Stellungnahme argumentiert der Bundesrat vor allem mit der Faktenlage unter dem alten Einfuhrregime mit den zwei früheren Warengruppen. Gleichzeitig lässt er die neuen Gegebenheiten ausser Acht. Tatsache ist aber, dass mit dem neuen System gerade für die teuren Fleischstücke - ich zähle sie jetzt nicht auf - neu eine Kombination von Fehlanreizen geschaffen wird, die trotz der gesetzlichen [PAGE 794] Einschränkung auf die Privateinfuhr zu neuen Geschäftsmodellen führt.
Was ist unter "neuen Geschäftsmodellen" zu verstehen? Wenn jemand privat 20 Kilo mit einer tieferen Zollabgabe einführen kann als der Handel, kann er zur Konkurrenz auf dem Markt in der Schweiz werden. Der Fehlanreiz besteht vor allem darin, dass von Privaten für die genannten Edelstücke rund 6 Franken - Sie haben es auch gehört - an Zollabgaben weniger bezahlt werden müssen als vom Handel. Diese Voraussetzung erschwert es dem Handel, hier konkurrenzfähig zu bleiben. Zusammen mit der Aufhebung der Obergrenze von 20 Kilo gewinnt damit die direkte Einfuhr von grösseren Fleischmengen auch für Nichtprivate an Attraktivität, weil sie diese günstiger importieren können als über den Handel. Geprellt ist am Schluss der Handel. Das heisst vor allem: Die kleinen Handels-, Metzgerei- und Gastronomiebetriebe werden damit praktisch aufgefordert, mit kreativen Konstrukten als Private zu agieren. Gemäss Zollgesetzgebung ist das zwar nicht erlaubt. Aber Sie wissen: Nicht alles, was nicht erlaubt ist, ist zugleich nicht machbar.
Frau Bundesrätin, Sie erinnern sich sicher, dass bei der Agrarpolitik 2014-2017 eine Umverteilung der Importkontingente beschlossen wurde. Da hatte der Bundesrat Angst wegen der Verluste in der Bundeskasse. Mit der Annahme der Motion können wir Ihnen hier etwas zurückgeben und zusätzlich mehr Gerechtigkeit schaffen, als es der Bundesrat bisher beschlossen hat.
Mit der Unterstützung der Motion kann ungewollten Entwicklungen und ungerechten Konkurrenzierungen entgegengewirkt werden. Darum bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen.