Fetz Anita · Ständerat · 2014-09-15
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-15
Wortprotokoll
Ich sehe wohl, dass 28 Kolleginnen und Kollegen diese Motion unterzeichnet haben. Mir ist jedoch nicht ganz klar, ob es bei dieser Motion um eine Protektion des Importhandels, des inländischen Fleischhandels oder der Rinderzüchter geht. Ich habe den Text mehrmals gelesen - es ist mir nicht klar.
Was will die Motion? Verkürzt gesagt, will sie, dass Private nicht mehr Fleisch in grossen Mengen für den Handel über den Reiseverkehr einführen dürfen. Okay - so weit, so gut. Doch - ich weiss nicht, ob Sie schon mal an der Grenze waren und ein Fleischlein eingeführt haben - das dürfen Private sowieso nicht, auch heute nicht. Sie müssen bei höheren Mengen schon heute überzeugend darlegen, warum sie so viel Fleisch einführen. Und wenn das nicht für einen privaten Zweck ist, werden sie wie Händler behandelt. Das ist heute so. Mir fällt jetzt ehrlich gesagt keine alltägliche Situation ein, in der jemand täglich oder meinetwegen wöchentlich für den privaten Konsum 20, 50 oder 100 Kilogramm Fleisch einführen möchte und auch noch glaubwürdig begründen kann, dass dies für den privaten Konsum sei. Deshalb ist diese Motion gar nicht nötig. Ich habe bis jetzt nicht begriffen, warum diese Motion nötig sein soll. Sie will eigentlich nur das regeln, was heute schon gilt.
Wenn ich den Bundesrat in seiner Stellungnahme richtig verstehe, war die neueingeführte Änderung bereits ein riesiges Entgegenkommen an einen Teil der Fleischbranche, nämlich an die Geflügelzüchter und den Geflügelhandel. Zwei Drittel des eingeführten Fleisches sind laut Bundesrat Geflügel. Dort ist die Freigrenze derart gesenkt und der Zollansatz derart erhöht worden, dass eine Privatperson zum Beispiel gar kein Bressehuhn mehr zollfrei einführen kann - wenn ich es richtig verstanden habe.
Ich lege hier meine Interessen offen: Ich bin Liebhaberin von Bressehuhn, es ist äusserst delikat. Aber ich kann es nicht mehr als Private einführen, denn ein Bressehuhn wiegt mit seinen zwei bis drei Kilo mehr, als gemäss Freigrenze von einem Kilo erlaubt ist, gleichzeitig haben wir einen Zollansatz von 17 Franken pro Kilo. Eigentlich müssten wir bei den neuesten Vorschriften von einem faktischen Importverbot für Bressehühner in die Schweiz für Private reden. Man könnte auch von einer protektionistischen Massnahme für Schweizer Geflügelzüchter oder für den Geflügelhandel reden.
Jetzt wollen Sie tatsächlich die gleiche Regelung auch noch auf alle Fleischprodukte ausweiten. Das heisst ja nichts anderes, als dass der Handel Fleisch importieren dürfen soll - notabene, wir reden hier nicht von Schweizer Fleisch. Der Handel, der Schweizer Handel, darf ausländisches Fleisch importieren, so verstehe ich die Motion, aber Private im Reiseverkehr dürfen das nicht. Ich bin bekanntlich keine Freundin von Einkaufstourismus, aber ich finde, ein faktisches Importverbot für Private, freie Bürger und Bürgerinnen, geht entschieden zu weit. Da werden wir Fleischesser nicht nur diskriminiert, ja, wir werden geradezu zum Vegetarismus gedrängt. Etwas anderes kann ich bis jetzt aus der Motion nicht herauslesen, ausser die Frau Bundesrätin würde mir da weitere Unterlagen liefern.
Da ja der private Import von Fleisch im Reiseverkehr schon heute bei der Verzollung glaubhaft als solcher deklariert werden muss, sehe ich einfach nicht, was diese Motion noch zusätzlich soll, ausser dass sie die Privaten behindert. Ich glaube nicht, dass das die Idee des Motionärs war.
Ich werde die Motion ablehnen. Sie überzeugt überhaupt nicht. Ich bin gespannt, was die Frau Bundesrätin dazu sagt.