Bischofberger Ivo · Ständerat · 2014-09-15
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-15
Wortprotokoll
Vorab danke ich dem Bundesrat für die äusserst detaillierten Ausführungen in seiner Antwort. Auch wenn er die Ablehnung der Motion beantragt, so zeigen die umfassenden Erklärungen doch, dass es sich beim Inhalt meiner Motion um kein Bagatellthema handelt. Mit meiner von einer Grosszahl von Mitunterzeichnern unterstützten Motion habe ich schlicht und einfach ein bedeutendes Anliegen der Wertschöpfungskette Fleisch aufgenommen. Dies beweist auch das Ihnen zugestellte Schreiben einer äusserst breiten Allianz. Diese befürchtet nämlich, dass mit der neuen Regelung der heute schon bedeutende Einkaufstourismus, über welchen die Konsumentinnen und Konsumenten bei den Fleischeinkäufen bereits rund jeden zehnten Franken bzw. mehr als eine Milliarde Schweizerfranken pro Jahr ennet der Landesgrenze ausgeben, vom Staat zusätzlich gefördert wird.
Ich halte hier klar fest, dass auch die Wirtschaft eine Vereinfachung bei der Fleischeinfuhr im Reiseverkehr mit der Zusammenlegung der bisherigen beiden Fleischkategorien zu einer einzigen ausdrücklich begrüsst; dies nicht zuletzt auch deshalb, weil sich damit auch die aufgetretenen Auswüchse wie das bekannte Würzen bzw. Pfeffern von frischem Fleisch und die damit verbundene legale Erhöhung der Freimenge von einem halben auf vier Kilogramm pro Person und Tag nun definitiv unterbinden lassen. Die von der neuen Regelung betroffenen Wirtschaftskreise, und dabei vor allem die Kleinunternehmen namentlich im grenznahen Raum, und zwar nicht nur bei uns in der Ostschweiz, stören sich jedoch an der Art der Auslegung der neuen Zolltarifgruppe. Der Bundesrat argumentiert in seiner Stellungnahme mit aktuellen Begebenheiten, während für die Wirtschaft bei den teuren und damit attraktiven Fleischstücken wie Filets, Rindsnierstücken, Schweinscarrés neu eine Kombination von Fehlanreizen geschaffen wird, die nicht nur die Privateinfuhr im Reiseverkehr fördert, sondern erwiesenermassen auch einen Anreiz für neue Geschäftsmodelle ausserhalb der Privateinfuhr im engeren Sinn schafft.
Diese Kombination von Fehlanreizen besteht konkret darin, dass für die genannten speziellen Fleischstücke die Freimenge von einem halben auf ein Kilogramm erhöht wird, gleichzeitig aber der Zollansatz für die Mehrmengen von 20 auf 17 Franken pro Kilogramm gesenkt wird. Zu allem Überfluss wird gleichzeitig auch noch die Obergrenze von 20 Kilogramm aufgehoben. Wohl könnte die betroffene Wirtschaft mit der Erhöhung der Freimenge leben, aber sie kann beim besten Willen nur schwer nachvollziehen, weshalb bei den vorgenannten sogenannt edlen Fleischstücken mit einem neuen Regime zu ihren Ungunsten eine Differenz von bis zu 6 Franken pro Kilogramm geschaffen wird. Dies ist vor allem auch unter dem Blickwinkel schwer nachvollziehbar, dass diese Differenz bei der ordentlichen, legalen Einfuhr mit einer Generaleinfuhrbewilligung bei der Verzollung entweder zum Ausserkontingentszollansatz bzw. vereinzelt auch innerhalb des Zollkontingents zu bezahlen ist. Dies kommt einer offensichtlichen Benachteiligung des Handels gleich. [PAGE 793]
Zudem gilt es auch zu berücksichtigen, dass es gerade für die verantwortlichen Zollbeamten bei der täglichen Kontrollarbeit an der Grenze derzeit wohl unmöglich ist, zweifelsfrei zwischen Privat- und Handelseinfuhr unterscheiden zu können. Mit der aktuellen Regelung liegt dies wohl im Ermessen des einzelnen Zollbeamten, womit Schwierigkeiten in der Gleichbehandlung sicher vorprogrammiert sind.
So scheint mir aus ebendiesen Gründen eine quantitative Abgrenzung zwischen Handels- und Privateinfuhr wichtig und sinnvoll zu sein. Nach meinen Informationen wird hierbei in der Praxis eine Limite zwischen drei und fünf Kilogramm pro Person und Tag diskutiert, was bei einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauch von einem Kilogramm pro Woche dem Bedarf von drei bis fünf Wochen entsprechen würde. Dies scheint mir auch aufgrund der Tatsache sinnvoll zu sein, dass der Bundesrat selber dahingehend argumentiert, dass mit dem früheren Regime kaum Mehrmengen zur Verzollung angemeldet wurden.
So stellt sich mir wirklich die Frage, weshalb man sich denn bei den Verantwortlichen so energisch gegen die beantragte quantitative Abgrenzung zwischen Privat- und Handelseinfuhr unter dem neuen Regime zur Wehr setzt. Ebenso gilt es Klarheit zu schaffen: erstens bei der Aufhebung der früheren Obergrenze von 20 Kilogramm, welche in dieser letzten Konsequenz weder in den Anhörungsunterlagen noch in dem ergänzenden Kommentar explizit aufgeführt war, und zweitens bei der neugeschaffenen Fleischkategorie "Fleisch und Fleischzubereitungen ohne Wild", welche in der Anhörung einerseits und in der Medienmitteilung des Bundesrates zur Verordnungsänderung andererseits noch mit "Fleisch und Fleischwaren" betitelt war. Dadurch entsteht nämlich - darüber haben wir bereits bei der Lebensmittelgesetzgebung gesprochen - ein Widerspruch, was bei der Branche zu Recht zu Unsicherheiten führt. Denn die Verordnung über die Lebensmittel tierischer Herkunft umschreibt unter dem Oberbegriff "Fleisch" die Fleischzubereitungen und die Fleischerzeugnisse als zwei getrennte, separate Kategorien.
Aufgrund dieser Überlegungen und zum Teil ergänzender Bemerkungen bitte ich Sie, meine Motion anzunehmen.