Kuprecht Alex · Ständerat · 2014-09-10
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-10
Wortprotokoll
Mit der nun vorliegenden Botschaft wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass Vereine oder andere juristische Personen, die einen ideellen Zweck verfolgen, künftig von der Besteuerung von erzielten Gewinnen befreit werden. Als Urheber dieser neuen Gesetzesgrundlage, die durch meine Motion im Jahre 2009 ausgelöst worden ist, erlaube ich mir, hierzu kurz Stellung zu nehmen.
Vorausgegangen ist eine Erfahrung, die ich als OK-Präsident einer grossen Sportveranstaltung gemacht habe. Damals haben drei Vereine und über 1000 Helferinnen und Helfer für einen Grossanlass, an dem über 6000 Personen teilnahmen und der über 30 Stunden dauerte, im Frondienst zusammengewirkt und einen unvergesslichen Anlass organisiert. Das ausserordentlich schöne Wetter hat am Schluss dazu geführt, dass ein grosser Reinertrag erwirtschaftet werden konnte. Die Verteilung erfolgte zugunsten des entsprechenden Verbandes und der drei organisierenden Vereine. Als Ertragsempfänger haben sie sich entschieden, den Erlös zugunsten der Nachwuchsförderung auf Verbands- und Vereinsebene einzusetzen. Zum Leidwesen in der Sache musste jedoch ein Teil davon wieder dem Fiskus abgeliefert werden und wurde somit dem ideellen Zweck der Investition in die Jugend entzogen. Das war für mich damals ärgerlich und wenig verständlich, und es war der Auslöser für meine Motion. Die Erfüllung meiner von beiden Räten in den Jahren 2009 und 2010 angenommenen Motion führt nun heute zum Ziel, indem künftig derartige Erträge bis zu einer Obergrenze von 20 000 Franken nicht mehr besteuert werden müssen. Ich bin selbstverständlich damit einverstanden, dass entgegen meiner Eingabe nicht nur Vereine, sondern allgemein juristische Personen insgesamt von dieser neuen Regelung profitieren können, sofern sie das Ziel eines ideellen Zweckes verfolgen. Dieses kann zum Beispiel bei Vereinen mit einem starken Engagement bei der Jugendförderung, in welchem Gebiet auch immer, mit Sicherheit angenommen werden. Gerade sie sind es ja, die sich jahrein, jahraus, Woche für Woche der Tausenden von Kindern und Jugendlichen annehmen, ihnen eine unbezahlbare und sinnvolle Freizeitbeschäftigung im Kreise von Gleichaltrigen und Gleichgesinnten anbieten und damit einen ausserordentlichen Beitrag zu unserem gesellschaftlichen und kulturellen Zusammenleben über die konfessionellen und herkunftsmässigen Grenzen hinaus leisten.
Die Vereine und Institutionen sind es, die in Bezug auf die Integration ausländischer Bewohnerinnen und Bewohner einen ganz zentralen Einfluss haben. Dies gilt insbesondere dort, wo sich ausländische Kinder und Jugendliche gemeinsam mit Schweizerinnen und Schweizern betätigen. Die Steuererträge, die uns durch die Steuerbefreiung entgehen - deren Ausmass aber ja nicht gerade überwältigend ist bzw. sein wird -, können auch als Investitionen mit integrativem Charakter angesehen werden. Wir geben migrationspolitisch viel mehr aus, als dem Fiskus hier entgehen wird.
Diese neue Regelung ist aber auch eine kleine Wertschätzung gegenüber den Tausenden von Leiterinnen und Leitern, die sich in ideeller Weise wöchentlich engagieren. Es ist meines Erachtens sinnvoller, die Erträge wieder für den ideellen Zweck, für die Jugend einzusetzen, als sie zuerst durch Steuern zu schmälern und das Geld dann den Vereinen womöglich in Form von Beiträgen doch wieder zuzuführen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auf den Entwurf des Bundesrates einzutreten und ihn anzunehmen. Alle diese Institutionen werden uns dafür dankbar sein.