Goll Christine · Nationalrat · 2000-03-06
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-06
Wortprotokoll
Ich komme zu einem weiteren Teilaspekt unserer Steuerdebatte. Es geht im Folgenden um die Frage der Steuerausfälle als Folge der Überschuldung von Privathaushalten.
Die Ausgangslage ist klar: Immer mehr Privathaushalte verschulden sich nicht nur, sondern geraten in Überschuldungssituationen, namentlich durch Konsumkredite unterschiedlichster Form. Aus der Praxis wissen wir auch, dass sich die Schuldenberge in den verschiedensten Bereichen anhäufen, dass also Überschuldung nicht nur in Zusammenhang mit Konsumkrediten eintritt: Aufgrund der Erfahrungen der gemeinnützigen Fachstellen im Bereich Schuldenberatung und -sanierung stellen wir fest, dass der zweitgrösste Schuldenberg nach den Konsumkrediten die Steuerschulden sind.
Wir finden in der Antwort des Bundesrates eine Schätzung von zwei Kantonen. Ich verweise auf Punkt 5 in der Antwort des Bundesrates, in der es heisst, dass zwei Kantone eine Schätzung wagen, wonach bei 50 bis 70 Prozent der Stundungsgesuche für Steuern Konsumkredite mit im Spiel sind.
Die Folgekosten dieser Überschuldungen zahlt der Staat. Die öffentliche Hand ist gefragt, wenn immer mehr Leute in die Abhängigkeit der Sozialhilfe abrutschen. Der Staat ist auch gefragt, wenn es um Aufwendungen für Sozialdienste und gemeinnützige Beratungs- und Sanierungsstellen geht. Und der Staat ist insbesondere auch gefragt, wenn es um die zunehmenden Betreibungen geht.
Ich verweise auf zwei Antworten des Bundesrates. In Punkt 2 wird geschätzt, dass in der Hälfte der Kantone (mit ungefähr 50 Prozent der Bevölkerung) 46 000 Betreibungen pro Jahr zu Lohn- und Sachpfändungen führten. Diese Betreibungen kosten natürlich ebenfalls Geld. Auch hier ist der Staat wieder gefragt. Ich verweise auf die Antwort des Bundesrates in Punkt 4, wonach diese Betreibungskosten von der Hälfte der Kantone (mit mindestens 40 Prozent der Bevölkerung) auf insgesamt 12,6 Millionen Franken pro Jahr geschätzt werden.
Auch zu den Steuerausfällen erhalten wir in der Antwort des Bundesrates Zahlen. Ich verweise auf Punkt 1. Ebenfalls in etwa der Hälfte der Kantone, die je nach Frage zwischen 40 und 60 Prozent der ganzen Schweizer Bevölkerung repräsentieren, haben wir es im Zeitraum von 1995-98 mit 670 000 Stundungen, mit 750 000 Zahlungsbefehlen, mit 500 000 Fortsetzungsbegehren, mit 100 000 Erlassgesuchen und 90 000 Erlassentscheiden zu tun.
Weshalb bin ich von der Antwort des Bundesrates nur teilweise befriedigt? Zu Beginn seiner Antwort weist der Bundesrat darauf hin, dass seine Antworten auf einer Umfrage bei den kantonalen Steuerverwaltungen basieren. Er räumt auch ein, dass weder bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung noch bei anderen Bundesämtern geeignetes Datenmaterial zur Verfügung steht. Ich finde es sehr löblich, dass der Bundesrat eine Umfrage bei den Kantonen gestartet hat. Nur ist es für mich absolut unverständlich, weshalb in diesem enorm wichtigen Bereich kein statistisches Datenmaterial verfügbar ist.
[PAGE 28] Ich frage Sie, Herr Bundesrat: Wie erklären Sie diesen Umstand? Ich frage Sie auch: Muss das Parlament erst mit einem Vorstoss dafür sorgen, dass das Ausmass der Steuerausfälle durch die Konsumkreditverschuldung überhaupt bezifferbar wird? Oder anders gefragt: Dominiert bei Ihnen das Nichtinteresse für oder das Nichtwissen über diesen sozialpolitisch, finanzpolitisch und fiskalpolitisch verheerenden Missstand?
Eine zweite Kritik, die ich äussern möchte, ein zweiter Grund, weshalb mich Ihre Antwort nicht befriedigt: Ich habe Sie unter Ziffer 8 gefragt, ob Sie bereit wären, die Steuerfreiheit des Existenzminimums im Rahmen des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden zu prüfen. Ich habe von Ihnen keine verbindliche Antwort erhalten und wiederhole hier deshalb die gleiche Frage.