Wasserfallen Kurt · Nationalrat · 2001-11-26
Wasserfallen Kurt · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-11-26
Wortprotokoll
Ich hoffe, Frau Fetz, dass Sie es einem normalen Mitglied dieses Rates trotzdem noch erlauben, einen Antrag zu stellen - obschon Sie das offenbar nicht sehr gerne hören.
Ich hänge hier im heutigen Drehbuch eine weitere Szene an; ich nenne sie die Antibürokratieszene, denn für das Geld, das wir ausgeben, ist mir die Förderung der Kreativität lieber als die Förderung der Büroaktivität. Mir ist es ähnlich gegangen wie dem Ständerat im Tessin; ich finde, dass dieses Gesetz ein Staatsinterventionsgesetz ist. Es ist allerdings besser als dasjenige, das wir heute haben. Insbesondere stört mich das 3. Kapitel mit den "Vorschriften zur Förderung der Vielfalt öffentlich vorgeführter Filme". Der Ständerat hat glücklicherweise bereits ein paar Zähne gezogen, indem er beispielsweise das Wort "Kinoort" durch "Kinoregion" ersetzte. Was das ist, weiss man allerdings auch nicht so genau. Für mich sind es aufgrund der hohen Mobilität der Bevölkerung und der guten verfügbaren Verkehrsmittel sehr grosse Regionen, die mit den Wirtschaftszentren übereinstimmen. Mehr als fünf bis zehn sollte es nicht geben.
Der Antrag auf Streichung des 3. Kapitels war in diesem Rat leider nicht erfolgreich. Aber ich versuche, wenigstens die unselige Melderei von Privaten an den Staat einzudämmen. Wir kennen sie auch zuhauf aus anderen Gesetzen. Das ist für mich Bürokratie in Reinkultur. Wenn der Staat über die beschworene Vielfalt des Angebots etwas wissen will, dann kann er Erhebungen machen, falls er das für nötig hält. Aber es geht nicht an, in Artikel 24 - darum spreche ich auch gerade zu meinen Anträgen zu diesem Artikel - vorzuschreiben, dass Verleiher und Vorführunternehmen monatlich oder sogar wöchentlich Papiere einschicken müssen und dann noch happig - gemäss Artikel 28 - bestraft werden können, wenn sie dies einmal nicht tun. Das riecht schon ein bisschen nach Polizeistaat, und das wollen wir nicht. Der Bund kann, z. B. gerade in den Schlüsselstädten, die Kinoprogramme auch der Tagespresse entnehmen, um die Vielfalt beurteilen zu können. Damit sind nämlich ausreichende Statistiken möglich, wenn man das wünscht. Bisher gelang der Erhalt der Vielfalt auch ohne Meldungen an den Staat.
Wenn die Branche das tun will - und Herr Kofmel hat gesagt, dass sie dazu bereit ist -, dann soll sie es tun. Sonst haben wir in der Verordnung - Herr Kofmel hat darauf hingewiesen - garantiert wieder einen Bürokratismus aufgebaut, den wir nun wirklich nicht wollen. Wir müssen also bereits hier in Artikel 20 dafür sorgen, dass wir den Staatsapparat nicht aufblähen. Vielleicht gelingt es mit diesem Gesetz ja sogar, einen Abbau des Apparates hinzubringen. Der Verwaltung stapelweise Meldungen zuzuschicken - das kann ja nicht die Lösung sein. Der Staat kann selber zur Vielfalt schauen, wenn er das möchte.
In Artikel 24 Absatz 2 werden die Verleihunternehmen und in Absatz 3 die Vorführunternehmen verpflichtet, Meldungen zu machen. Dabei handelt es sich erst noch vielfach um dieselben Meldungen. Hier sind viele Doppelspurigkeiten enthalten. Der Verleiher soll z. B. Auskunft über die Zahl der Eintritte geben. Diese Angaben erhält er wohl nur vom Vorführunternehmen, das die Arbeit dann doppelt macht, die Angaben wahrscheinlich der Branche meldet und dann noch dem Staat, und dem Verleihunternehmen auch noch. Wenn nichts verliehen wird, dann wird nämlich auch nichts vorgeführt. Was macht denn eine doppelte Meldepflicht an dieselbe Staatsstelle für einen Sinn? Vergleicht dann diese Staatsstelle die Angaben und versucht sie, die Meldungen gegenseitig zu kontrollieren, um dann die schwarzen Schafe zu ermitteln? Ich weiss es nicht. Dieses Vorgehen ist für mich höchst widersinnig. Es belastet die Wirtschaft, ist teuer und vergrössert erst noch die Staatsaufgaben. Wie gesagt: Die Vorführunternehmen in den Städten Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich - das sind die so genannten Schlüsselstädte - müssen wöchentlich paketweise Angaben schicken und sich gefallen lassen, dass der Staatsapparat diese anschaut.
Noch einmal: Wenn die Branche das tun will, dann soll sie es tun. Wir überlassen es ihr. Aber wir wollen nicht, dass hier Parallelismen und Staatsinterventionen stattfinden.
Ich bitte Sie also auch im Namen eines schlanken Staates, Artikel 24 Absatz 2 und 3 zu streichen. Die Streichung von Absatz 4 ergibt sich automatisch.