von Graffenried Alec · Nationalrat · 2009-03-05
von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2009-03-05
Wortprotokoll
Die rechtliche Grundlage, die zu dieser parlamentarischen Initiative geführt hat, ist einerseits klar, andererseits aber ist sie eben nicht so klar. Wir haben in der Schweiz natürlich ein Folterverbot und ein Verwertungsverbot für Beweise, die unter widerrechtlichen Bedingungen in die Hände der Behörden gelangt sind. Das Ganze ist aber nicht mehr so klar, wenn es über den Rechtshilfeweg passiert. Der Grund, weshalb wir diesen Minderheitsantrag eingereicht haben und für ihn eintreten, ist, dass man im Rechtshilfeverfahren der anderen Behörde eben nicht die Frage stellen kann, ob die Beweismittel rechtmässig erhoben wurden oder ob allenfalls Folter im Spiel war. Man kann es schon gar nicht im Voraus machen; oft wird erst Jahre später, im Nachhinein, klar, ob fragwürdige Methoden zur Anwendung gelangt sind, wie man das im Fall Guantánamo jetzt auch gesehen hat, wo eigentlich erst die neue US-Administration offenlegt, dass dort widerrechtliche Methoden im Spiele waren.
Deswegen - schon nur zur Abklärung solcher Umstände - wollen wir dieser parlamentarischen Initiative Folge geben, damit wir Klarheit erhalten, ob die rechtlichen Grundlagen, die wir in der Schweiz erst gerade geschaffen haben, tatsächlich auch ausreichend sind, damit dieses Beweisverbot im Falle von Folter ausreichend umgesetzt und durchgesetzt werden kann. Wir haben in der Kommission lange darüber gesprochen, und es war bis zum Schluss nicht ganz klar, ob die Grundlagen heute ausreichen oder ob Ergänzungen dieser rechtlichen Grundlagen allenfalls noch nötig sind. Um diese Abklärungen zu treffen, möchten wir dieser parlamentarischen Initiative Folge geben. Deshalb bitte ich Sie um Unterstützung meines Minderheitsantrags.