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Scherer Marcel · Nationalrat · 2009-03-05

Scherer Marcel · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-05

Wortprotokoll

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat die von Nationalrat Rossini am 22. Juni 2007 eingereichte parlamentarische Initiative an ihren Sitzungen vom 8. November 2007 und 5. November 2008 in Anwesenheit des Initianten vorgeprüft.

Die Initiative - das haben Sie auch von Herrn Rossini selber gehört - strebt eine tiefgreifende Revision der verfassungsmässigen und gesetzlichen Grundlagen des schweizerischen Systems der sozialen Sicherheit an. Mit dieser Revision sollen die verschiedensten Zweige unserer Sozialversicherungssysteme neu geregelt und gebündelt werden. Für die Kommission war von Anfang an klar, dass diese Initiative eine sehr komplexe Materie beleuchten und beraten will. Deshalb hat sie zu ihrer eigenen Orientierung verschiedene [PAGE 150] Experten aus Wissenschaft und Politik zu einem umfassenden Hearing eingeladen. Es zeigte sich, dass die einzelnen Versicherungsgebiete tatsächlich stark miteinander verzahnt sind. Die vier Hauptbereiche sind folgende:

1. Bereich Alter mit Ersatzleistungen gemäss Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung wie auch die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge und deren Ergänzungsleistungen;

2. Bereich Gesundheit und Pflege mit Bestimmungen gemäss den Bundesgesetzen über die Krankenversicherung, über die Unfallversicherung und über die Invalidenversicherung;

3. Bereich Erwerbsausfall und Wiedereingliederung mit Massnahmen zur Wiedererlangung der Erwerbstätigkeit gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz, IV, Unfallversicherung, Mutterschaftsversicherung, Erwerbsersatzordnung und privater Krankenvorsorge;

4. Bereich Familie mit Ergänzungsleistungen, im Besonderen auch mittels kantonaler Massnahmen wie Inkasso und Bevorschussung von Alimenten oder Unterstützung von Kinderbetreuung.

Die Mehrheit der Kommission war zwar der Auffassung, dass eine Überprüfung, eine gewisse Korrektur des Systems der Sozialversicherungen durchaus sinnvoll sein könne. Dies gilt insbesondere für die Beseitigung von Doppelspurigkeiten und falschen Anreizen. Allerdings würde der Umfang der Ziele der Initiative, die eine eigentliche Generationenaufgabe darstellen würde, die Mittel und Möglichkeiten einer parlamentarischen Kommission bei Weitem überschreiten. Deshalb sei, so die Mehrheit der Kommission, der Weg über eine parlamentarische Initiative der falsche.

Bezweifelt wurde auch, dass eine derart komplexe Vorlage je die parlamentarischen Hürden schaffen würde. Der Forderung nach einer radikalen Neustrukturierung der Sozialversicherung wurde eine gewisse Sympathie entgegengebracht, aber wie erwähnt, scheinen der Kommission die Ziele der Initiative fast unerreichbar.

Die SGK empfiehlt Ihnen mit 14 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben.