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Widmer Hans · Nationalrat · 2001-11-26

Widmer Hans · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-11-26

Wortprotokoll

Im Namen der SP-Fraktion beantrage ich Ihnen ebenfalls, auf das Filmgesetz einzutreten und dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen. Wie mein Vorredner beantrage ich auch, alle Einzelanträge abzulehnen.

Die vorliegende Fassung wurde wie gesagt am 20. September 2001 vom Ständerat beschlossen. Ihre WBK hat sie integral aufgenommen. Damit ist der berühmt-berüchtigte Filmriss von Lugano hoffentlich definitiv geklebt. Die so nötige staatliche Filmförderung nach Qualitäts- und Erfolgskriterien erhält damit endlich ihre definitive gesetzliche Grundlage.

In diesem Zusammenhang plädiert die SP-Fraktion übrigens bereits hier und jetzt für eine Erhöhung des Kredites zur Filmförderung. Wir hoffen, dass all jene Votantinnen und Votanten, die sich in Lugano für das gleiche Anliegen stark gemacht haben, an ihrem damaligen Versprechen festhalten. Wenn wir z. B. bedenken, dass Dänemark seine Filmproduktion mit 70 Millionen US-Dollar jährlich unterstützt und Schweden die seine mit 64 Millionen US-Dollar, so nehmen sich die 10 Millionen Franken, mit denen die Eidgenossenschaft das schweizerische Filmschaffen heute unterstützt, sehr bescheiden aus. Eigentlich wäre bei der Aufstockung der Mittel durch den Bund ein Quantensprung nötig, dies vor allem auch im Hinblick auf die Förderung junger Talente. Wir haben hier eine Parallele zur Problematik im Bildungswesen - dort haben wir auch lange gezögert, und jetzt steht ebenfalls eine Forderung nach quantensprungartiger Erhöhung ins Haus.

Es ist auch zu hoffen, dass der Bundesrat - und da wende ich mich an die Frau Bundesrätin nicht genau im gleichen Sinne wie mein Vorredner - bei der Erarbeitung der Verordnung, wenn es um die Definition des Massstabes zur Messung der Angebotsvielfalt geht, hohe, der Filmkunst und nicht einfach nur dem Filmbusiness entsprechende Anforderungen stellt. Der Kernpunkt des neuen Filmgesetzes beinhaltet die Vorschriften zur Förderung der Angebots- und Sprachenvielfalt des Schweizer Kinoprogramms. Diese Vorschriften werden durch einen Mechanismus bestimmt, der einerseits selbstregulierende und andererseits auch interventionistische Elemente aufweist. Dadurch soll verhindert werden, dass in den Schweizer Kinos nur noch "Hollywood-Eintopf" gezeigt wird.

Die primäre Verantwortung für die Erreichung dieses kulturpolitisch wichtigen Zieles liegt bei der Kinobranche selber, welche entsprechende Vereinbarungen abschliesst. Der Bund wird erst aktiv, wenn diese Regulierung versagen sollte. In diesem Fall fordert er die Filmverleiher und Kinobetreiber auf, innert angemessener Frist Massnahmen zur Wiederherstellung der Vielfalt zu ergreifen. Und erst wenn diese nicht greifen sollten, wird in der entsprechenden Kinoregion bei der Branche eine Abgabe von zwei Franken pro Eintritt eingezogen. Der Ertrag dieser Abgabe wird für die Förderung der Angebotsvielfalt in Verleih und öffentlicher Vorführung verwendet. Von der Abgabe kann sich die Branche sogar noch befreien, wenn sie sich verpflichtet, einen - wie es heisst - besonderen Beitrag zur Vielfalt und Qualität des Filmangebotes zu leisten. Bei Widerhandlungen wird dann eine allfällige Busse bis zu 20 000 Franken verhängt.

Auch wenn für sozialdemokratische Herzen die Lobbyisten durch ihre unermüdliche, um nicht zu sagen fast ein bisschen unverfrorene Arbeit am ersten Entwurf sehr erfolgreich Deregulierungskorrekturen vorgenommen haben - ich denke an meinen Kollegen im Ständerat, Carlo Schmid, der als Vereinspräsident, der eigentlich in den Ausstand hätte treten müssen, sehr stark lobbyiert hat -, auch wenn für uns die Schmerzgrenze fast erreicht ist - ich denke an den Bereich der Multiplexe -, so stimmen wir diesem letztlich doch gut helvetischen Kompromiss nicht ganz leichten Herzens, aber aus Überzeugung zu. Warum? Weil dadurch eine Grundlage für die Filmförderung geschaffen wird und weil so das schweizerische Filmschaffen endlich die nötige gesellschaftliche Anerkennung erhält. Vergessen wir im Weiteren nicht, dass ohne Bund heute kaum mehr ein Spielfilm zustande kommt. Vergessen wir auch nicht, dass jeder Bundesfranken in diesem Bereich mindestens vier weitere Franken auslöst. Diese rein wirtschaftliche Überlegung darf aber doch wohl nicht die letzte sein. Denn die Filmproduktion schafft - genauso wie die Bildung - über den wirtschaftlichen Nutzen hinaus Werte, die auf einer anderen Ebene als der wirtschaftlichen anzusiedeln sind, nämlich im Bereich des Kulturell-Geistigen, insbesondere in der Dimension von Selbst- und Fremdwahrnehmung und damit auch auf der Ebene von Prozessen der Identitätsfindung und -bildung.

Zwar hat der Ständerat dem ursprünglichen Entwurf des Gesetzes einige gute Zähne gezogen. Dennoch unterstützen wir dieses Gebiss als Ganzes noch, weil es funktionstüchtig bleibt und eine schweizerische Filmpolitik, die diesen Namen auch wirklich verdient, zumindest nicht verunmöglicht.

Ich bitte Sie, möglichst aus Überzeugung diesem Kompromiss zuzustimmen.