Kofmel Peter · Nationalrat · 2001-11-26
Kofmel Peter · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-11-26
Wortprotokoll
Es wurde dargestellt: In Lugano riss der Film, und das Gesetz wurde an die Absenderin zurückgewiesen. Der Ständerat opponierte damals gegen den eidgenössischen Filmvogt. Der eidgenössische Kompromissgeist hingegen schritt zur Rettung des Gesetzentwurfes, es ergaben sich intensive Verhandlungen zwischen Verwaltung, Parlament und der betroffenen Branche: Es wurde sozusagen ausserhalb des offiziellen Gesetzgebungsverfahrens ein neues Gesetz geboren oder das alte Gesetz so abgeändert, dass man dazu stehen kann. Der "Filz" hat sich wieder einmal als ausserordentlich positiv und auch als nützlich erwiesen.
Dies ermöglicht es uns, den Rückweisungsantrag abzulehnen. Der Ständerat, Sie wissen es, hat uns jetzt eine brauchbare Vorlage unterbreitet, und - Sie haben es von der Kommissionssprecherin und vom Kommissionssprecher vernommen - unsere WBK hat die Vorlage des Ständerates integral übernommen. Das gilt auch für die FDP-Fraktion. Wir unterstützen die Vorlage so, wie sie uns vom Ständerat überwiesen worden ist.
Es gibt nun einige Stimmen, die sich fragen, warum auch das Filmangebot zu fördern sei, es genüge doch, das Filmschaffen zu fördern. Darauf ist zu erwidern, dass Filme in der Regel nicht von denjenigen Personen geschaffen werden, die sie später im Kino anbieten. Wer also im Film und im Kino Qualität haben will, der muss zwingend das eine wie das andere fördern. Quervergleiche zu Theater- und anderen Kulturschaffenden sind fehl am Platz, weil in der Filmbranche das Anbieten und das Schaffen meistens getrennt sind. Wer die Angebotsvielfalt, und das sage ich in Richtung Kollege Mörgeli, nicht unterstützen will, der soll doch konsequent sein und das Gesetz integral ablehnen.
Wir können auch die von links geäusserte Kritik nicht teilen, es stehe doch viel zu wenig Geld zur Verfügung. Wir sind überzeugt, dass zuerst die Branche selbst arbeiten soll. Man soll sie selbst wirken lassen. Der Staat soll so wenig wie nur nötig aktiv werden. Wir unterstützen Frau Bundesrätin Dreifuss in der Argumentation, der Staat solle hier so subsidiär wie irgendwie möglich eingreifen, und nicht mehr.
Was wir aber in aller Deutlichkeit fordern, ist das Folgende: Der einigermassen liberale Geist dieses Gesetzes darf nicht durch die nachfolgende Verordnung zunichte gemacht werden. Wir fordern Frau Bundesrätin Dreifuss und die Verwaltung auf, sich weitestmöglich auf die Selbstregulierungskraft, die Selbstadministration und die Selbstkontrolle der Branche [PAGE 1528] abzustützen. Wir brauchen z. B. keinen neuen Verwaltungsapparat, der Filme und Filmchen zählt. Dazu als Beispiel Artikel 24: Das kann so geregelt werden, dass das Abzählen und Melden der Filme - was die Branche heute schon tut - weiterhin durch die Branche selbst erfolgt und nicht zentral beim Bund ein zusätzliches teures, neues Zählsystem erfunden wird. Zugeständnisse in dieser Richtung, Frau Bundesrätin Dreifuss, würden wir gerne mit Applaus aufnehmen, und sie würden uns Eintreten auf und Zustimmung zum Filmgesetz zusätzlich erleichtern.
Die Einzelanträge, die jetzt schon vorliegen, lehnt die FDP-Fraktion aus unserer grundsätzlich positiven Haltung zum Geist dieses Gesetzes ab.