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Binder Max · Nationalrat · 2009-03-05

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-05

Wortprotokoll

Ich nehme es vorweg: Die SVP-Fraktion schliesst sich hier der Mehrheit und damit auch dem Ständerat an. Der Ständerat hat in den Absätzen 1, 1bis und 1ter mehr Transparenz geschaffen, inhaltlich ergibt sich hier keine Änderung zum Beschluss des Nationalrates.

In Absatz 3 geht es um das umstrittene Thema der Ausrüstung und Bewaffnung der Sicherheitsorgane respektive der Transport- oder Bahnpolizei. Hier geht es tatsächlich um Sein oder Nichtsein der Bahnpolizei. Ich habe Ihnen schon in der letzten Debatte gesagt, dass ein voll ausgebildeter Polizist ohne Waffe kein Polizist ist. Ich habe das mit dem Bergsteiger ohne Seil verglichen - auch ein Bergsteiger ohne Seil ist kein Bergsteiger. Ich bin auch noch heute zu 100 Prozent dieser Meinung. Beides bietet keine Sicherheit und schafft keinen Respekt.

Der Grund für die Skepsis der Minderheit Fehr Jacqueline liegt eigentlich in Artikel 3, der heute aber nicht zur Debatte steht, weil es keine Differenz mehr gibt. In diesem Artikel wird den Transportunternehmen die Möglichkeit eröffnet, die Sicherheitsorgane, unter - richtigerweise - sehr restriktiven Bedingungen, einer privaten Organisation zu übertragen; es handelt sich um eine Kann-Formulierung. Von dieser machen die SBB nicht Gebrauch, wenn sie per 1. Januar 2010 die Bahnpolizei aus der Securitrans herauslösen und in einer eigenen Tochter der SBB neu als Bahntransportpolizei positionieren. Das bringt in der Alltagsarbeit entscheidende Vorteile. Es bringt eine vereinfachte Zusammenarbeit mit den Polizeikräften der Kantone, Städte und Gemeinden, und aufgrund der einheitlichen Ausbildung an den schweizerischen Polizeischulen - mit BBT-Abschluss als Polizist I - ist auch die Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Polizeikorps gewährleistet. Dieses Vorgehen bürgt für Qualität der eingesetzten Polizisten. Das Gewaltmonopol bleibt durch die Unterstellung der Bahnpolizei unter die SBB beim Staat. Insofern kann man sagen, dass Artikel 3 nicht zur Anwendung kommt, und aufgrund der Entwicklung seit der letzten Debatte und des heutigen Wissensstandes gebe ich gerne zu, dass Artikel 3, würde er heute zur Diskussion stehen, durchaus anders aussehen könnte.

Bedenken Sie, unter dem Titel Polizei versteht die Bevölkerung eine bewaffnete Person mit entsprechend strenger Ausbildung. Sie misst die Polizei an ihrer Wirksamkeit. Im Übrigen sind auch die Angehörigen des Grenzwachtkorps, die die internationalen Züge begleiten, bewaffnet. Ein voll ausgebildeter Polizist, der für diese Aufgabe entwaffnet und [PAGE 122] in den notwendigen Kompetenzen eingeschränkt wird, wird sich nicht lange überlegen, wo er arbeiten will. Er wird sich für jene Organisationen entscheiden, in denen er das erlernte Wissen anwenden und den erlernten Beruf entsprechend ausüben kann. Es ist naheliegend, dass das bei allen Polizeikorps der Kantone, Städte und Gemeinden der Fall sein wird; entsprechende Inserate dieser Polizeikorps beweisen, dass dort Leute gebraucht werden. Ohne Bewaffnung oder eine mögliche Bewaffnung, die ja in der Kompetenz des Bundesrates liegt, wird die Bahnpolizei nie zum Funktionieren kommen, und das ist nicht das, was wir hier machen müssen.

Ich bitte Sie also namens der SVP-Fraktion, auch hier, bei Absatz 3, an unserem Beschluss, der vom Ständerat gestützt wird, festzuhalten und der Mehrheit zuzustimmen.

Im Übrigen habe ich Kontakt mit Vertretern der Bahnpolizei gehabt, und ich habe gestern diesen Vertretern der Bahnpolizei auch ermöglicht, mit Vertretern anderer Fraktionen Kontakt zu haben. Auch diese Leute waren überzeugt, dass wir hier, in diesem Artikel 4, einerseits die mögliche Bewaffnung der Sicherheitsorgane zulassen müssen, ihnen aber andererseits über Artikel 5 dann auch die entsprechenden Kompetenzen mitgeben sollten. Sonst werden wir die Bahnpolizei, wie sie die Bevölkerung eigentlich erwartet, nicht schaffen können. Es geht hier absolut nicht darum, dass wir in den Zügen eine Wildwestmanier einführen wollen - ganz und gar nicht. Die Bahnpolizisten haben uns auch sehr deutlich erklärt, was ihre Aufgabe ist und wozu sie ausgebildet sind.

Ich bitte Sie also eindringlich, an Ihrem Beschluss, der vom Ständerat gestützt wird, festzuhalten.