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Galli Remo · Nationalrat · 2001-11-26

Galli Remo · Nationalrat · Bern · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-11-26

Wortprotokoll

Alle, auch wir von der CVP, sind sich einig, dass das alte Filmgesetz von 1962 einer Totalrevision bedurfte, dies abgestützt auf Artikel 71 Absatz 2 der Bundesverfassung: Der Bund "kann Vorschriften zur Förderung der Vielfalt und der Qualität des Filmangebotes erlassen". Viele Lücken im Netz der Filmförderung müssen geschlossen werden und werden geschlossen. Wir entscheiden heute über den bereinigten Entwurf des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur. Man beachte den Doppeltitel, auf den ich noch zurückkommen werde. Das heisst, im ironischen Kritikerjargon gesagt: Wir entscheiden über die ständerätliche "Filmtragikomödie" von Lugano mit Happyend in der Fortsetzung. Wir beschliessen über eine Vorlage, die ein Kompromiss eines Kompromisses eines Kompromisses ist - gut anwendbar als künftiges Beispiel in Universitätsvorlesungen für Politikwissenschafter zum Thema Kompromiss.

Zuerst einige grundsätzliche Bemerkungen: Betroffen sind von diesem Gesetz auf der einen Seite Autoren und Regisseure - Akteure von Inhalt und Aussagen eines Films -, auf der anderen Seite die Finanzprotagonisten, die Produzentenverbände, Verleiher, Vermittler, Kinos usw. Betroffen sind der Film, die Filmkultur, das Filmgewerbe.

Es ist ähnlich wie in anderen Kunstgattungen, zum Beispiel in der Musik, wo wir zwischen U-Musik und E-Musik, Unterhaltungs- und ernsthafter künstlerischer Musik, unterscheiden. Die U-Bereiche sind immer gewinnbringendere, sponsorenträchtigere Anlässe. Die E-Bereiche, auch die E-Musik, brauchen immer staatliche Unterstützung. Kunst und Kultur und deren Berufsvertreterinnen arbeiten mittels Beobachtungen, Reflexionen, Anregungen, mittels Visionen am gesellschaftlichen Bild, regen zum Denken, zu Optimierungen und Änderungen an. Gerade deshalb findet die E-Kultur anfangs selten Akzeptanz. Sie muss mit ihrer Vorreiterrolle und ihrem Avantgardismus grundsätzlich vom Staat gefördert werden. Diese Unterscheidung und Wertung von U und E gilt in weiten Bereichen auch in der Filmbranche. Hier verdient die wirtschaftlich denkende Produzenten- und Vertriebsseite mit U-Filmen - weitgehend made à la USA - mehr als mit E-Filmen, was ihr nicht a priori verargt werden soll. Indessen gilt es in jeder Branche, auch Verantwortung für besondere Qualitäten und gegenüber der eigenen Gesellschaft zu tragen, weshalb die Filmbranche bei diesem Gesetz richtigerweise konsultiert und integriert wurde.

Wie entspricht das vorliegende Gesetz diesen Anforderungen? Unsere Förderung auf hohem Qualitätsniveau schliesst - in einer Zeit der Globalisierung und teuren Massenproduktionen - im vorliegenden Gesetz auch die Förderung der eigenen schweizerischen wie regionalen Identitäten und der Filmberufsleute in der Schweiz ein. Diesem Ziel wird entsprochen mit den Vorschriften zur Angebots- und Sprachenvielfalt und mit einer selektiven Förderung nach Qualitätskriterien und nach Erfolgskriterien gemäss der jetzigen Filmförderung "succès cinéma", welche Ende Jahr auslaufen wird. Das neue Gesetz liberalisiert die völlig überholten Regelungen des Filmmarktes, die zudem primär eher protektionistischer Natur sind. Die Filmkultur wurde von Kontingenten befreit. Die Bewilligungspflicht für Filmverleih und neue Kinosäle wurde abgeschafft. Die Verankerung der Autoregulation einer Branche in einem Gesetz ist interessant und kann für die Zukunft zu einem kreativen [PAGE 1527] Liberalismuselement werden. Ein gewisser staatlicher Service public - das heisst Sicherung des Ziels durch statistische Kontrollen bzw. Interventionismus bei Nichteinhaltung der Branchenvereinbarung - ist im Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur angebracht. Auf diese Art wird in den Kinoregionen nicht ein "Filmtagesteller" diktiert, sondern von guten "Filmköchen" wird, neben dem US-amerikanischen "Fastfood-Teller", ein "Menü" von Bildungsfilmen angeboten, von welchem Feinschmecker sonst zu wenig profitieren könnten.

Noch etwas zum Geld: Die einfachste Lösung, der "Filmrappen", wurde schon zu Beginn verworfen. Das Gesetz enthält keine zahlenmässigen Verpflichtungen, aber Filmemachen kostet viel Geld. Im Gegensatz zu Institutionen wie Theatern und Museen, bei denen die Gemeinden und Kantone die Hauptlast tragen, ist diesen die Filmfinanzierung kaum in erster Linie aufzubürden. Die Audiovision mit hoch qualifizierten und standortgebundenen Arbeitsplätzen und Ausbildungsorten in der Schweiz, die zur Basisqualifikation auch für Werbung und Computerdesign dienen, ist eine in der Schweiz ernst zu nehmende Branche. Das hoch entwickelte Know-how der Schweiz darf nicht dadurch wieder verloren gehen, dass zu wenig Filme in zu grossen Abständen hergestellt werden, denn dann drohen Abwanderungen.

Wir erhöhen das Budget um zwei Millionen Franken, was gerade zur Weiterführung der erfolgsabhängigen Filmförderung reicht. Erst in einigen Jahren soll die Filmförderung 27 Millionen Franken betragen. Es ist fraglich, ob dies für all die Aufgaben wie die Unterstützung von Projekten, die Herstellung, die Verwertung und Verbreitung von Filmkultur, die Durchführung von Filmfestivals, die Archivierung und die Führung der Cinémathèque reicht.

Jedes Opernhaus erhält von seiner Region das Doppelte bis Dreifache dessen, was der Film vom Bund selbst in Zukunft erhalten wird. Immerhin werden mit allen filmbezogenen Steuern über 75 Millionen Franken Steuereinnahmen generiert.

Abschliessend sind wir froh, dass nach dem Filmriss in Lugano, bei dem einige Sequenzen verloren gingen, Ständerat Schiesser sich in einem Bierspunten der "Bieri-Idee" angeschlossen hat. Bieri, der Regisseur, und Schiesser, der Cutter, haben eine Lösung ausgetüftelt, an der nicht mehr geschraubt werden darf, sonst springt diesmal das Aggregat des Filmapparates.

Die CVP-Fraktion stimmt dem Gesetz und den Detailkorrekturen gemäss Vorlage zu. Es geht um den Schweizer Film und den Film in der Schweiz. Wir lehnen alle "Mörgeli-Vorschläge" ab.