Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2009-03-05
Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-05
Wortprotokoll
Wir haben hier Festhalten beantragt. Es gibt keinen Minderheitsantrag, wir sind aber gegen die Fassung des Ständerates. Ich wurde in der Kommission gebeten, das Problem hier im Plenum zu erläutern - in der Hoffnung, dass der Ständerat das dann liest und auf unsere Linie einschwenkt. Es ist etwas Technisches, es ist vielleicht sogar etwas langweilig, aber Sie können sehr viel über technischen Datenschutz lernen, wenn Sie jetzt zuhören. Es geht um den technischen Datenschutz.
Der technische Datenschutz zerfällt in zwei Bereiche. Beim ersten Bereich geht es darum, dass man nicht unberechtigterweise von aussen in ein Datensystem eindringt - man nennt diese Leute Hacker; es ist ein Schutz gegen Hacker. Dieser Schutz ist auch hier gegeben. Es geht jetzt aber nicht darum; es geht um den zweiten Bereich. Dort geht es darum, dass Leute, die Zugang zu Datensystemen haben - das ist hier jetzt vielleicht eine private Schutzorganisation -, unberechtigterweise Daten verknüpfen. Das soll technisch verhindert werden. Wenn man die Aufgabe Sicherheitsorganen, privaten Kreisen überlassen hat, geht es darum, dass die Daten nicht mit anderen Daten verknüpft und abgeglichen werden können. [PAGE 125]
Der Bundesrat schlägt deshalb vor, dass die Datenbearbeitungssysteme "physisch und logisch von den übrigen Datenbearbeitungssystemen der Organisation zu trennen" seien. Es kam nun ein gescheiter Ständerat auf die Idee, es müsse nicht "logisch", sondern "logistisch" heissen. Die Kommission und der Rat folgten ihm. Aber das ist falsch, obwohl es von einem Ständerat kommt. "Logisch" bedeutet nämlich in der EDV, dass die Datenverarbeitungssysteme programmmässig zu trennen sind; "logistisch" bezieht sich hingegen auf das gesamte Transportsystem innerhalb eines Produktionsprozesses. Wenn wir jetzt dem Ständerat folgen würden, würde das heissen, dass diese Datenbearbeitungssysteme nicht gemeinsam transportiert werden dürfen; das macht jetzt wirklich keinen Sinn. Es geht hier nämlich nur darum, dass die Datenbearbeitungssysteme programmmässig so verschieden sein sollen, dass man nicht einfach Daten von einem System ins andere System übertragen kann. Mit anderen Worten: Die Datenbearbeitungssysteme müssen inkompatibel sein.
Der Ständerat ist hier ohne Diskussion und ohne inhaltliche Begründung dem falschen Antrag seiner Kommission gefolgt. Offenbar wurde angenommen, es handle sich einfach um einen Verschreiber. Das ist aber nicht der Fall, wie ich Ihnen erklärt habe. Die Formulierung des Bundesrates macht durchaus Sinn.
Ich bitte Sie also, an unserem Beschluss festzuhalten.