Villiger Kaspar · Bundesrat · 2000-03-06
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-03-06
Wortprotokoll
Wenn sich eine wild entschlossene und einstimmige WAK gegen den Bundesrat stellt, dann ist dieser Bundesrat einsam. Ich bin mir dessen durchaus bewusst in diesem Rat. Deshalb will ich ganz kurz noch einmal die Gründe zusammenfassen, werde aber kein "grosses Theater" machen und auch keinen Antrag stellen. Im Ständerat ist man vielleicht etwas geneigter, der Wahrheit das Ohr zu leihen, und wenn nicht, bricht die Eidgenossenschaft auch nicht zusammen!
Es sind eben doch die einzelnen Stockwerkeigentümer - und nicht die Gemeinschaften -, die den Anteil am Ertrag und Vermögen aus dem Erneuerungsfonds zu deklarieren und zu versteuern haben; das hat das Bundesgericht in seinem Urteil vom 26. März 1999 festgestellt. Dort ging es um das Begehren einer Stockwerkeigentümergemeinschaft auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer, welches das Bundesgericht abgewiesen hat. Und am 22. Februar dieses Jahres hat das Bundesgericht in einem Doppelbesteuerungsstreit entschieden, dass der Erneuerungsfonds einen nicht liegenschaftlichen Wert darstelle und er deshalb samt seinem Ertrag eben nicht am Ort der Liegenschaft, sondern beim Hauptsteuerdomizil der jeweiligen Stockwerkeigentümer zu versteuern sei.
Wenn man verhindern will, dass der Erneuerungsfonds und dessen Zinsen unversteuert bleiben, muss die Rückerstattung der Verrechnungssteuer davon abhängig bleiben, dass diese Vermögenswerte und die Erträge daraus von den einzelnen Stockwerkeigentümern deklariert werden. Es ist völlig klar, dass es eine "Sicherungssteuer" ist, und man muss diesen Weg gehen. Ich glaube, da gibt es bei Steuerrechtlern keinen Hauch eines Zweifels. Wir haben es vorher anders gemacht, und es sind dann auch Doppelzahlungen geleistet worden; das kann - gerade weil es kleine Beträge sind - kein Mensch mehr kontrollieren.
Wir sind auch der Meinung, dass das neue System bei den Liegenschaftsverwaltern und Stockwerkeigentümern gut und ohne nennenswerten Mehraufwand funktioniert. Bei der Steuerverwaltung gibt es eine starke Vereinfachung.
Es war ja die Mehrheit der Kantone, die gegen eine Änderung war. Warum haben wir die Verordnung nicht geändert? Ich glaube, dass der Bundesrat eine Verordnung nicht ändern soll, wenn die Rechtslage - auch bundesgerichtlich gesehen - eindeutig ist und die Mehrheit der Kantone das nicht will. Aber Sie sind selbstverständlich frei, das Gesetz zu ändern, dann hat kein Bundesgericht und niemand mehr etwas zu sagen. Selbstverständlich, Sie können diese organisierte rechtliche Willkür bei dieser Frage, die nicht "so wahnsinnig" ins Gewicht fällt, auch einmal ausspielen. Ich fände das bedauernswert, warte nun aber mit Bangen Ihren Entscheid ab.