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Cathomas Sep · Nationalrat · 2009-03-05

Cathomas Sep · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-05

Wortprotokoll

Mit der Kommissionsmotion vom 28. Oktober 2008 will die UREK den Bundesrat beauftragen, zusätzliche Mittel für eine separate Finanzierung des Hochwasserschutzes und des Schutzes vor Naturgefahren in den Budgets und im Finanzplan für die Jahre 2009 bis 2011 sicherzustellen.

Die im Juni 2008 durch die Bundesverwaltung bei den Kantonen durchgeführte Bedarfserhebung hat ergeben, dass der Bund zusätzliche Verpflichtungskredite für die NFA-Periode 2008-2011 bereitstellen müsste, um die von den Kantonen geplanten Projekte abgelten zu können. Die erforderlichen zusätzlichen Verpflichtungskredite belaufen sich auf insgesamt 190 Millionen Franken, nämlich für den Hochwasserschutz 160 Millionen und für den Schutz vor Naturgefahren 30 Millionen Franken.

Für dringliche Arbeiten zur Behebung von Schutzdefiziten nach dem Hochwasser 2005 im Umfang von 29 Millionen Franken wurde ein vorzeitiger Baubeginn bewilligt. Damit diese Kosten den Rahmenkredit der NFA-Periode 2008-2011 nicht zusätzlich belasten, wird eine Erhöhung [PAGE 137] des Kredits um 29 Millionen Franken benötigt. Der Rahmenkredit erhöht sich demzufolge auf insgesamt 219 Millionen Franken.

Wir müssen davon ausgehen, dass die immer öfter auftretenden Extremereignisse, wie zuletzt vor gut drei Jahren in verschiedenen Regionen unseres Landes eingetreten, in Zukunft vermehrt vorkommen werden. Entsprechende Statistiken zeigen auf, dass die Schadengrösse der Ereignisse und deren Behebungskosten in letzter Zeit stark zugenommen haben. Die Auswirkungen von Extremereignissen sind nicht auf einzelne Regionen unseres Landes beschränkt; sie betreffen flächendeckend die ganze Schweiz.

In der letzten Zeit waren zwei Drittel aller Gemeinden von Hochwasserschäden betroffen. Der dadurch entstandene Gesamtschaden lässt sich auf 10 Milliarden Franken beziffern. Die Aufwendungen im Bereich der Naturgefahrenprävention sind im Verhältnis zu den durch Naturereignisse entstehenden Schäden immer vorteilhafter und müssen aus diesem Grund mit besonderer Dringlichkeit umgesetzt werden. Der in der Motion erwähnte Rahmenkredit von 219 Millionen Franken entspricht demjenigen Finanzbedarf, der heute beim Bund notwendig ist, um die von den Kantonen geplanten Werke mitzufinanzieren. Diese Zahlen basieren auf den letztjährigen Umfragen bei den Kantonen. Der Beitrag des Bundes ist in der NFA-Gesetzgebung festgelegt worden, beträgt zwischen 35 und 45 Prozent und hängt vom Wirksamkeitsgrad der Projekte ab.

Der Bundesrat beantragt in seiner Antwort vom 5. Dezember 2008 die Annahme der Motion. Er erachtet die Realisierung der ausführungsreifen Vorhaben aus sach-, konjunktur- und beschäftigungspolitischer Sicht als sinnvoll. Mit der Annahme der vom Bundesrat im Budget 2009 beantragten Aufstockung von 66 Millionen Franken für Hochwasserschutz und Naturgefahrenprävention hat unser Rat bereits im vergangenen Dezember die ersten zusätzlichen Mittel für die Naturgefahrenprävention im Sinne der Motion zur Verfügung gestellt. Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, gemäss der Evaluation der kantonalen Aufgaben- und Finanzierungsplanungen budget- und zahlungsmässige Anpassungen in der Finanzplanung vorzunehmen. Nur damit kann die notwendige Planungssicherheit für die Kantone gewährleistet und können die entsprechenden Vorkehrungen für eine zeit- und zielgerechte Projektumsetzung sichergestellt werden.

Die Mehrheit der UREK beantragt bei einem Stimmenverhältnis von 11 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung die Annahme der Motion.