von Graffenried Alec · Nationalrat · 2009-03-05
von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2009-03-05
Wortprotokoll
Mit der vorliegenden Initiative wurde, wie ausgeführt worden ist, ein neuer Artikel im Strafgesetzbuch verlangt, der im Falle einer Verurteilung wegen Missbrauchs von Kindern unter 16 Jahren eine obligatorische Nachbetreuung des Täters mit einer Massnahme vorsieht. Das Anliegen, das dieser Initiative zugrunde liegt, ist unbestritten. Täter von sexuellen Straftaten an Kindern sollen erstens bestraft werden. Mit den Strafen sollen zweitens Massnahmen verbunden werden, damit weitere Kinder vor sexuellen Straftaten geschützt werden können. Der Schutz der Kinder vor sexuellen Straftaten soll so optimal wie möglich ausgestaltet werden.
Gemäss Ihrer Kommissionsmehrheit ist dies aber unter dem geltenden Recht bereits der Fall. Täter, die schwere Straftaten gegen die sexuelle Integrität von Kindern begangen haben, müssen entweder eine Freiheitsstrafe verbüssen, oder sie befinden sich in einer stationären therapeutischen Behandlung oder sind sogar verwahrt. Auf die Strafe beziehungsweise auf die Massnahme folgt dann die bedingte Entlassung, falls die Rückfallgefahr abgenommen hat. Es wird eine Probezeit angesetzt, während der Bewährungshilfe angeordnet werden kann, oder es können auch Weisungen erteilt werden. Der Täter kann auch verpflichtet werden, sich allenfalls ambulant behandeln zu lassen. Die Probezeit kann bis zu fünf Jahren betragen. Diese Dauer kann dann noch verlängert werden, sodass über längere Zeit bereits eine Nachbetreuung stattfindet. Die Kommissionsmehrheit ist also der Meinung, dass dieses System der Nachbetreuung genügend gewährleistet und der Rückfallgefahr wirksam begegnet werden kann.
Eine obligatorische Nachbetreuung, wie sie die Initiative fordert, hält die Mehrheit Ihrer Kommission für unverhältnismässig. Die Nachbetreuung müsste dann auch bei offensichtlicher Zwecklosigkeit angeordnet werden, was dann auch unnötige Kosten verursachen würde. Die Initiative ist auch technisch etwas unvollkommen ausgestaltet; das wäre ein Detail. Die Anknüpfung an Artikel 187 ist falsch, denn dieser betrifft meist Täter, die eine solche Nachbetreuung eigentlich gar nicht nötig hätten.
Gemäss der Kommissionsminderheit - Sie haben es gehört - sollte die Anordnung der Nachbetreuung obligatorisch sein und damit die Regel darstellen. Eine Nachbetreuung würde nicht nur potenziellen Opfern vor zukünftigen Übergriffen helfen, sondern auch den Tätern, ihre Probleme besser unter Kontrolle zu bekommen.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen bei einem Stimmenverhältnis von 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die Minderheit beantragt Folgegeben.