Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-06-04
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-06-04
Wortprotokoll
Wir reden nicht zum ersten Mal über dieses Gewässerschutzgesetz und seine Umsetzung. Es sind jetzt fünf Jahre her, seit in diesem Saal der damalige politische Kompromiss gefunden wurde. Es war nicht der Bundesrat, es war nicht die Verwaltung; Herr Föhn ist jetzt nicht da, er gibt immer der Verwaltung die Schuld. Es war ein politischer Kompromiss, der notabene vom Ständerat ausgehandelt wurde.
Wir setzen genau das um. Es wird jetzt gesagt, die Verordnung gehe weit über das hinaus - das stimmt einfach nicht. Wir haben in diesem Prozess alle Protokolle und alle Äusserungen hervorgeholt. Es ist einfach so, dass wir genau das umsetzen, was Bestandteil dieses Kompromisses war.
Die extensive Bewirtschaftung des Gewässerraums war ein Teil, der hier bis zuletzt umstritten war. Es war ein Teil des Kompromisses, dass nur dasjenige Viertel der Gewässer, welches sich in einem schlechten Zustand befindet, aber ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweist, revitalisiert wird; die Revitalisierung war das Anliegen der Fischer. Das war ein Entgegenkommen an die Initianten. Zudem stand man damals unter dem Eindruck der Hochwasserkatastrophe. Man stockte auch die Budgets für die Hochwasserprävention massiv auf, weil man zur Einsicht gekommen war, dass die Eindolung der Gewässer ein Fehler war. Insbesondere die Walliser und die Obwaldner können darüber diskutieren - Stichworte Rhone und Sarner Aa, da gab es Schäden in Millionenhöhe. Man hat gesehen, dass man mehr Gewässerraum braucht, damit man das besser im Griff hat, und dass es die schlechtere Variante ist, die Schäden nachher mit teurem Steuergeld zu sanieren.
Die Landwirtschaft war auch ein Thema, aber ein untergeordnetes. Dass durch die Ausscheidung von mehr Gewässerraum in diesem Bereich dann auch kein Einsatz von Dünger und Pestiziden erlaubt ist, war bekannt. Das war Gegenstand der Diskussion und führte dazu, dass man gesagt hat: "Okay, wir müssen fair sein und das Agrarbudget um 20 Millionen Franken für die extensive Bewirtschaftung des Gewässerraums erhöhen." 1000 Franken erhalten die Landwirte pro Hektare für diese Beeinträchtigung. Das war alles bekannt, das war Teil des Kompromisses. Man kann das Rad nicht einfach immer wieder zurückdrehen, es sei denn, Sie revidieren das Gesetz.
Herr Ständerat Föhn, das war eben Teil des Kompromisses. Es war völlig klar, dass der gesamte Gewässerraum nur noch extensiv bewirtschaftet werden darf. Das ist eben nicht nur ein Streifen von drei Metern mit ökologischem Leistungsnachweis in Bezug auf Düngung und von sechs Metern in Bezug auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, sondern der Gewässerraum; das ist nicht identisch mit dem Raum gemäss ökologischem Leistungsnachweis. Deshalb gab man diese 20 Millionen Franken, weil das dem Parlament bekannt und klar war und man sagte, dass man den Fokus auf den Hochwasserschutz und die Revitalisierung lege, weshalb man fairerweise hier die Bauern entschädigen müsse. Das war alles bekannt. Deshalb ist diese Ziffer 4 effektiv kongruent mit dem Gesetz. Wenn Sie das ändern wollen, müssen Sie wirklich das Gewässerschutzgesetz ändern, was das Parlament selbstverständlich darf. Sie können drei Jahre nach dessen Inkraftsetzung wieder darauf zurückkommen. Es entspricht gegenwärtig aber genau den Aushandlungen.
Noch etwas: Wir haben ja eine relativ schlanke Verordnung gemacht. Dann sind es die Kantone gewesen, Herr Ständerat Baumann, die BPUK, die am 8. März 2012 beschlossen hat, dass man einen schweizweit einheitlichen Vollzug wolle, worauf man die Bundesverwaltung um Hilfe gebeten hat. Man wollte, dass man genau gleich messe, dass die Dauerkulturen überall genau gleich benamst würden; man wollte Definitionen. Und so kam die Idee der Merkblätter auf. Auch das war, weil die Kantone gesagt haben, dass es zu viele offene Fragen und Unsicherheiten geben würde, sodass man eine einheitliche Umsetzung und einen Erfahrungsaustausch mit den Bundesstellen und den Einbezug der LDK befürworte. Das ist jetzt in diesem Prozess geschehen. Beide Seiten haben gelernt. In diesen Merkblättern finden Sie deshalb heute Skizzen, wie man misst und wie man ausscheidet, und Definitionen von Dauerkulturen - als Merkblatt und somit nicht behördenverbindlich, aber die Kantone gehen davon aus, dass das dann in der Anwendung hilft, Missverständnisse und Fragen zu klären. Ich bin sehr froh, dass sich Kantone und Bundesverwaltung auf diese Merkblätter einigen konnten. Das war ja auch der Grund zu sagen, dass es sinnvoll sei, wenn sich die Kantone hier einig würden, sodass es diese Initiativen und auch diese Motion in grossen Teilen nicht mehr brauche, weil hier eine vollzugstaugliche Umsetzung gefunden werde.
Wir sind der Meinung, dass wir jetzt Erfahrungen sammeln und die Kantone mit diesen Merkblättern arbeiten lassen sollten. In drei, vier Jahren wird man sehen, ob es nochmals Anpassungen braucht oder ob das betreffend Umsetzung klar ist und beim Gesetzesvollzug hilft.
Zu den Fruchtfolgeflächen: Das ist ja ein Thema, das nur bedingt mit dem Gewässerraum zu tun hat. Die Fruchtfolgeflächen sind eine grosse Herausforderung. Der Bundesrat versteht hier auch die Sorgen der Bauern einerseits, dass solche Flächen verlorengehen, und der Kantone andererseits, dass, wenn sie neue Siedlungsgebiete erschliessen, Kompensationslösungen für Fruchtfolgeflächen sehr oft einfach fast nicht zu finden sind. Wir haben zunehmend Kantone, die bei der Richtplanung diese Sorgen bei uns anmelden. Deshalb hat mein Departement mit dem Bundesamt für Landwirtschaft im Hinblick auf die Kulturland-Initiative der [PAGE 441] Bauern eine Arbeitsgruppe gebildet, um zu schauen, wie wir hier mit diesen Fruchtfolgeflächen vorgehen können, da der Siedlungsdruck ja nicht nachlässt, sondern die Kantone weiterhin Kulturland einzonen werden. Diese Frage ist berechtigt. Hier muss man effektiv nach Lösungen suchen. Der Gewässerraum löst dieses Problem nicht. Der Gewässerraum umfasst nur einen ganz kleinen Teil von Fruchtfolgeflächen.
Nochmals: Diese Flächen liegen nicht brach. Sie sind nutzbar, sie stehen zur Verfügung, wenn auch nur zur extensiven Bewirtschaftung. Das war ja dann eben auch der Kompromiss mit den Kantonen, auch mit der LDK - ich schaue jetzt den Präsidenten des Schweizerischen Bauernverbandes an. Die Kantone können natürlich bei der Ausweisung der Kompensationsflächen nach wie vor auf diese grundsätzlich nutzbaren Flächen zurückgreifen, wenn sie die Qualität von Fruchtfolgeflächen haben. Deshalb ist unseres Erachtens eben auch in diesem Bereich das gewählte Vorgehen richtig. Deshalb sind hier auch die weiteren Arbeiten an den Fruchtfolgeflächen wichtig. Aber sie haben nur bedingt mit dem Gewässerraum zu tun.
Ich wäre wirklich froh, wenn Sie jetzt gemäss dem Antrag Ihrer Kommission vorgehen und den Antrag Baumann ablehnen. Wir haben eine Lösung mit den Kantonen gefunden, das steht für mich im Vordergrund. Jetzt müssen sie arbeiten können. Das Spannungsfeld zwischen den Interessen des Gewässerschutzes, jenen der Fischer und jenen der Landwirtschaft wird uns weiterhin beschäftigen. Der Siedlungsraum wird das Kulturland weiterhin unter Druck setzen. Das braucht eine enge Zusammenarbeit zwischen Kantonen und Bund, insbesondere in der Richtplanung. Der Lead bleibt bei den Kantonen. Wir wissen auch aus vielen Kantonen, dass der wirtschaftliche Druck nach neuen Siedlungen, nach Neueinzonungen nach wie vor gross ist. Deshalb ist es auch unter diesem Aspekt wichtig, den ausgehandelten Kompromiss zu erhalten; sonst geben Sie auch ein Stück weit den Gewässerschutz und den Gewässerraum preis. Gerade das betrifft ja den Kompromiss, der ausgehandelt wurde.
In diesem Sinne habe ich mich bei allen zu bedanken. Es war eine intensive Zusammenarbeit zwischen Kantonen, Fachexperten und Ihrer Kommission. Meines Erachtens hat es sich gelohnt, weil die Merkblätter bei berechtigten Fragen und insbesondere bei Definitionen nochmals Verbesserungen brachten, auch für enge Täler, in denen ein Gewässerraum nicht so einfach auszuscheiden ist, im Gegensatz etwa zum Kanton Aargau oder zum Kanton Bern mit viel Fläche - im Tal, nicht im Berggebiet. Bei den Fruchtfolgeflächen, Herr Präsident des Bauernverbandes - er ist hier im Saal -, können Sie auf den Bund zählen. Wir arbeiten daran, Sie sind einbezogen. Das ist ein grosses Problem. Das noch grössere Problem ist für mich: Wie verhindern wir, dass weiterhin viel Kulturland brach liegt und nicht der Nahrungsmittelproduktion dienen kann und gleichzeitig infolge des Siedlungsdrucks weggefressen wird? Dieses Problem müssen wir lösen. Deshalb braucht es eine Verdichtung gemäss der ersten Etappe der Raumplanungsgesetzrevision. Die zweite Etappe wird auch die ganzen Gebiete ausserhalb der Bauzonen nochmals im Fokus haben. Das ist aufgegleist, auch das werden wir noch dieses Jahr in die Vernehmlassung schicken.