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Kuprecht Alex · Ständerat · 2014-06-04

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-04

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Botschaft beantragt uns der Bundesrat einerseits die Beschaffung von Rüstungsgütern in der Höhe von 771 Millionen Franken und andererseits, als Novum in einem Rüstungsprogramm, die Ausserdienststellung von drei Hauptsystemen, deren Weiterverwendung aus militärtechnologischer, finanzieller und betriebswirtschaftlicher Sicht und aus Sicht der Technologie nicht mehr vertretbar ist. Beschaffung und Ausserdienststellung sind in zwei verschiedene Bundesbeschlüsse aufgeteilt. Dabei gilt es gleich zu Beginn festzuhalten, dass zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Armee das Rüstungsmaterial auf einem Stand zu halten ist, der den Erfordernissen der Zeit entspricht. Obsoletes und überzähliges Armeematerial aus Zeiten nach dem Zweiten Weltkrieg oder aus den Sechziger- und Siebzigerjahren soll deshalb liquidiert und wenn notwendig durch modernere Systeme und Ausrüstungsgüter ersetzt werden. Die Ausmusterung derartiger Güter, Fahrzeuge und Systeme ist in Vorlage 2 festgehalten.

Ich komme zuerst zu Vorlage 1, die die Ersatzbeschaffung von Gütern in drei verschiedenen Bereichen vorsieht, nämlich erstens im Bereich der Führung mit einem Betrag von 120 Millionen Franken, zweitens im Bereich der Wirksamkeit im Einsatz mit einem Betrag von 32 Millionen und drittens im Bereich der Mobilität mit einem Betrag von 619 Millionen Franken.

Bei Vorlage 1 handelt es sich um einen weiteren Schritt im Sinne der dritten Etappe in Bezug auf das neu zu erstellende Rechenzentrum VBS/Bund 2020. Mit einem Betrag von 120 Millionen Franken wird, wie bereits in der Immobilienbotschaft des VBS vom 20. Februar 2013 beschrieben, im Bereich Verteidigung des VBS ein wesentlicher Teil der IKT-Teilstrategie Verteidigung umgesetzt. Dem entsprechenden Immobilienkredit haben im vergangenen Jahr beide Räte bereits zugestimmt. Es geht nun darum, die Innenausstattung beziehungsweise die technologische Substanz zur Erstellung des Rechenzentrums zu bewilligen. 50 Millionen Franken dieses Gesamtkredites werden dabei in Hardware, Server usw. investiert, die auf dem normalen Markt beschafft werden können und somit ein technologisch kleines Risiko darstellen. Der Restbetrag in der Grössenordnung von 70 Millionen Franken wird für die Migration benötigt. Die Daten werden dabei aus verschiedenen dezentralen Rechenzentren in das neue Rechenzentrum migriert, wobei das alte Rechenzentrum bis zur vollständigen Inbetriebsetzung des neuen weiterlaufen wird. Während dieser Zeit wird eine Redundanz geschaffen werden können. Mit dem neuen, zentralen System wird die Datenbewirtschaftung auch kostengünstiger sein, als dies heute der Fall ist. Die Beschaffung durch Armasuisse wird hauptsächlich in der Zeitperiode 2016-2021 abgewickelt. Das Risiko des gesamten Vorhabens wird als klein bis mittel eingestuft.

Beim zweiten Teil der ersten Vorlage handelt es sich um die Beschaffung von Laserschusssimulatoren für die Kommandopanzer 6x6 und die geschützten Mannschaftstransportfahrzeuge. Der Betrag für diese Anschaffung beläuft sich auf 32 Millionen Franken. Die bei der Infanterie eingesetzten Fahrzeuge bieten Schutz, Mobilität und Führungsfähigkeit in allen Lagen. Um eine realistische Ausbildung für den gefechtsmässigen Einsatz dieser Fahrzeuge sicherzustellen, braucht es einen entsprechenden Laserschusssimulator. Der Verschleiss an Waffen und Munition kann damit wesentlich reduziert und der Schiesslärm massiv eingeschränkt werden. Die simulationsgestützte Schiessausbildung ist kostengünstiger und effizienter. Sie erfolgt im Rahmen der ordentlichen Fortbildungskurse der Truppe. Es handelt sich bei dieser Beschaffung sowohl um Aktiv- als auch um Passivsysteme. Sowohl das technische Risiko wie auch das kommerzielle Risiko sind dabei klein.

Beim dritten und letzten Teil von Vorlage 1 handelt es sich um die Ersatzbeschaffung einer ersten Tranche von leichten, geländegängigen Motorfahrzeugen, wie sie die 1989 angeschafften, mittlerweile also 25-jährigen Fahrzeuge des Typs Steyr Daimler Puch darstellen. Mit dieser ersten Tranche sollen 3200 Stationswagen vom Typ Mercedes-Benz G300 CDI 4x4 für einen Teilbetrag von 383 Millionen Franken beschafft werden. Hinzu kommen entsprechendes Logistikmaterial für einen Teilbetrag von 31 Millionen, die Teuerung von 19 Millionen und der Risikozuschlag von 7 Millionen Franken. Insgesamt beträgt die dafür notwendige Kreditsumme 440 Millionen Franken, rund 57 Prozent des gesamten Kreditbetrages dieses Rüstungsprogramms. Festzuhalten ist, dass diese Anzahl Fahrzeuge, die erste Tranche gemäss Planung der Weiterentwicklung der Armee, Stand November 2013, lediglich 50 Prozent des Soll-Bestandes ausmacht. Über weitere Tranchen wird zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden sein.

Als letzter Teilbereich im diesjährigen Rüstungsprogramm steht die Ersatzbeschaffung eines neuen Brückenlegesystems zur Diskussion. Die bisherigen Brückenleger, [PAGE 427] aufgebaut auf dem Chassis des Panzers 61/68, mussten bereits 2011 infolge sehr hoher Unterhaltskosten und technischer Probleme ausser Dienst gestellt werden. Die neuen, modernen Brückenlegesysteme sind sowohl aus militärischen Gründen als auch aufgrund der zivilen Bedürfnisse, die sich in der Vergangenheit bei Umweltereignissen immer deutlicher gezeigt haben, dringend anzuschaffen. Die zwölf neuen Brückensätze befinden sich auf überzähligen Chassis des Panzers 87 Leopard respektive auf Begleitfahrzeugen und haben eine maximal mögliche Überbrückungsbreite von 26 Metern; zwölf weitere Brückensätze können über 14 Meter eingesetzt werden. Die Demonstration in Thun zeigte zudem auf, dass dabei nur ein minimaler Bestand an Personal notwendig ist, dass das Brückensystem in sehr kurzer Zeit verlegt werden kann und eine Passage schnell wieder möglich ist.

Der Beschaffungsbetrag für alle notwendigen Komponenten, inklusive Logistik und Ersatzmaterial, beträgt 179 Millionen Franken. Mit dem Herstellerunternehmen wurde zudem ein Optionsvertrag abgeschlossen, der bis Ende März 2015 gültig ist. Die Einführung bei der Truppe ist für das Jahr 2019 vorgesehen. Das Risiko wird als klein eingestuft, da Prototypen vorhanden sind.

Ihre Sicherheitspolitische Kommission hat die zur Beschaffung vorgesehenen Rüstungsgüter anlässlich der Besichtigung vom 7. April 2014 in Thun gesehen und die dazu abgegebenen Informationen zur Kenntnis genommen. Anlässlich der darauffolgenden Sitzung wurden alle Teilbereiche nochmals intensiv diskutiert. Eintreten auf Vorlage 1 war dabei unbestritten und wurde auch ohne Gegenantrag beschlossen. Der Beschaffung sämtlicher Rüstungsgüter - mit Ausnahme der leichten Motorfahrzeuge - wurde ohne Diskussion zugestimmt.

Zu diskutieren gab die Beschaffung der leichten Motorfahrzeuge. Die Kommission zweifelte nicht an der Notwendigkeit, die alte Fahrzeugflotte zu ersetzen. Die intensiv geführte Diskussion bezog sich primär auf den doch recht hohen Listenpreis für ein Fahrzeug. Die Differenz zwischen dem Preis für die Grundausstattung und dem Preis inklusive Zusatzkosten für die militärische Funkanlage beträgt rund 97 000 Franken. Insbesondere in Bezug auf diese Kosten, die inklusive Risiko, Teuerung und Logistikmaterial in der Botschaft separat mit insgesamt 57 Millionen Franken ausgewiesen werden, bestanden in der Kommission unterschiedliche Meinungen. Nach verschiedenen Erklärungen wurde schlussendlich auch diesem Teilbereich von der Kommission zugestimmt, zumal das Angebot von Mercedes auch das günstigste war.

Abschliessend halte ich fest, dass die SiK dem vorliegenden Rüstungsprogramm in der Höhe von 771 Millionen Franken mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt hat. Ich ersuche Sie namens der Kommission, auf Vorlage 1 einzutreten und der Beschaffung des dargelegten Rüstungsmaterials ebenfalls zuzustimmen.

Bei Vorlage 2, dem Bundesbeschluss über die Ausserdienststellung von Rüstungsmaterial 2014, lag der Kommission ein Antrag auf Nichteintreten vor. Die Botschaft sieht folgende Ausserdienststellungen vor:

1. Die Restflotte der über dreissig Jahre alten F-5-Tiger-Flugzeuge soll Mitte 2016 ausgemustert werden. Diese Ausserdienststellung wird trotz der Ablehnung des Gripen-Kaufs durch das Volk erfolgen. Das Verhältnis von Aufwand zu Ertrag erlaubt keinen weiteren Betrieb über diese Zeit hinaus.

2. Der Bundesrat beabsichtigt die Ausserdienststellung von 96 Panzern Leopard. Die Umsetzung dieser Massnahme ist zwischen 2015 und 2020 vorgesehen.

3. Laut Botschaft des Bundesrates sollen insgesamt 162 Panzerhaubitzen M-109 ebenfalls in der Zeit von 2015 bis 2020 ausser Dienst gestellt werden.

Wie bereits erwähnt lag der Kommission ein Antrag auf Nichteintreten vor. Bei diesem Antrag ging es nicht darum, ob die Ausserdienststellung zum heutigen Zeitpunkt, also noch vor der Behandlung der Botschaft zur Weiterentwicklung der Armee, sinnvoll sei oder nicht, sondern darum, wer zum heutigen Zeitpunkt überhaupt für die materielle Ausserdienststellung zuständig sei. Die juristische Argumentation für den Antrag ging dahin, dass gemäss Militärgesetz, Artikel 109a und 149b, wie es auch unter den rechtlichen Aspekten auf Seite 2782 in der Botschaft festgehalten wurde, grundsätzlich das VBS für die Ausserdienststellung von Rüstungsgütern zuständig ist. Der Bundesrat war der Meinung, dass die Ausserdienststellung von Rüstungsgütern in Erfüllung der Motion Niederberger 11.4135 nun im Rahmen einer Ausserdienststellungsvorlage von der Bundesversammlung in Form eines einfachen, nichtreferendumsfähigen Bundesbeschlusses vorzunehmen sei.

Ihre Kommission schloss sich jedoch dem Antragsteller an und kam zur Überzeugung, dass die Umsetzung der Motion Niederberger im Rahmen der Revision des Militärgesetzes und der Weiterentwicklung der Armee zu erfolgen haben wird und somit die heutige Rechtslage gemäss Artikel 109a des Militärgesetzes dem Parlament noch keine Kompetenz dafür zugesteht. Die Kommission stimmte aus den dargelegten Gründen mit 12 zu 0 Stimmen dem Antrag auf Nichteintreten zu und beschloss somit einstimmig, auf das Geschäft nicht einzutreten.

Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen deshalb ebenfalls, auf diesen Bundesbeschluss nicht einzutreten und das Geschäft in dieser Beschlussform dem Nationalrat zu übergeben.