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Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-06-04

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-06-04

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat zu diesem neuen Abkommen umfassend Auskunft gegeben. Es ist tatsächlich ein weiteres Puzzleteil im Bereich der verschiedenen Uno-Abkommen im Bereich Terrorismusbekämpfung. Es ist eine Reaktion auf die Ereignisse vom 11. September 2001. Es hat entsprechend auch lange gedauert, bis sich dann die Staatengemeinschaft einigen konnte. Wesentliche Elemente sind zwei neue Straftatbestände, indem der verbrecherische Einsatz eines zivilen Flugzeuges als Bombe oder auch das Verbreiten von gefährlichen chemischen, biologischen oder radioaktiven Substanzen aus der Luft neu strafbar ist.

Diese Konvention ersetzt eine aus dem Jahre 1971 und ergänzt das Zusatzprotokoll zum Geiselnahmeübereinkommen aus dem Jahre 1970. Damit hat die Schweiz insgesamt sechzehn universelle Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den Terrorismus mitunterzeichnet, ratifiziert. Sie beteiligt sich somit auch an diesen Verbrechensbekämpfungen.

Es gab effektiv die Frage rund um Einsätze des Militärs. Die Frage betrifft vor allem den Bereich von Einsätzen ausserhalb von bewaffneten Konflikten. Wenn das Militär und seine Angehörigen im Rahmen eines bewaffneten Konflikts im Einsatz stehen, so ist unbestrittenermassen immer die Regelung des humanitären Völkerrechts anzuwenden und eben nicht die Konvention. Im Bereich von Einsätzen ausserhalb eines bewaffneten Konflikts stellte sich dann die Frage, wenn hier eben die Konvention gelten würde, ob es nicht attraktiv wäre, dass zum Beispiel ein Angehöriger eines militärischen Geheimdienstes an Bord eines zivilen Flugzeuges sitzen und Handlungen im Sinne der Konvention vornehmen würde; er würde dabei quasi straflos bleiben, hätte eine Carte blanche. Darüber gab es lange Diskussionen, und man fand dann einen Kompromiss, wonach das Militär ausserhalb von bewaffneten Konflikten keine Carte blanche erhält und internationales Recht anwendbar bleibt. Die Konvention entschuldigt solche Straftaten also nicht. Ich glaube, das ist richtig, sonst gäbe es noch mehr Aktivitäten in rechtlichen Freiräumen.

Wie bereits gesagt: Unsere Strafrechtsordnung erfüllt alle Kriterien. Wir sind also auch hier "in line" mit dem Zusatzprotokoll, weshalb ich Sie bitte, auch dieses zu genehmigen. Die Schweiz bringt damit auch zum Ausdruck, dass sie sich am weltweit koordinierten Kampf gegen den Terrorismus und die neuen Bedrohungen, die sich daraus ergeben, beteiligt.