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Maurer Ueli · Bundesrat · 2012-06-07

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2012-06-07

Wortprotokoll

Zu dieser Überlassung der Armeewaffen: Vorab ist festzustellen, dass der Anteil der Wehrmänner, die die Waffe nach der Dienstpflicht behalten wollen, stark rückläufig ist. Zurzeit sind es nur noch 7,4 Prozent aller Wehrmänner, die nach Ablauf der Dienstzeit ihre Waffe behalten möchten. Zu anderen Zeiten waren es fast 100 Prozent; das ist also stark rückläufig. Wer seine Waffe behalten will, bezahlt die Umänderung von der automatischen Waffe zur halbautomatischen Waffe, also zur Einzelschusswaffe. Das sind zurzeit 100 Franken beim Sturmgewehr, das der Wehrmann dann so erhält. Er hat ebenfalls einen Waffenerwerbsschein zu erwerben und damit auszuweisen, dass der Leumund stimmt und dass er ordentlich mit dieser Waffe umgehen kann.

Wir sind der Meinung, dass der Preis mit dieser relativ kleinen Zahl, mit dem Waffenerwerbsschein und mit den Kosten von 100 Franken eigentlich abgedeckt ist. Wenn Sie das zum vollen Wert wollen, dann gibt es eigentlich dafür keinen Marktpreis, denn wer ein Sturmgewehr kauft, der braucht es in der Regel für den Schiesssport und kauft eine vollwertige neue Waffe, die präzise ist. Eine Waffe, mit der man eine Rekrutenschule absolviert und mit der man im WK herumgezogen ist, erfüllt die Bedingungen für eine absolute Topmatchwaffe eigentlich nicht, diese können damit nicht erfüllt werden.

Wer die Waffe weitergibt, muss sie wiederum gegen Waffenerwerbsschein weitergeben, und die Waffe ist registriert. Sie wird also auf ihrem Weg verfolgt. Damit ist auch sichergestellt, dass sie nicht einfach, wie die Motionärin in der Begründung ausführt, irgendwo im grauen Markt versickert. Wir haben das so sichergestellt.

Es stellt sich damit noch die Frage - und diese, meinen wir, können wir auch ablehnend beantworten -, ob der Wehrmann zusätzlich zu den 100 Franken etwas bezahlen soll, wenn er die Waffe erwerben will. Er muss auch den Waffenerwerbsschein lösen. Wir meinen: nein. Wer Dienst geleistet hat, wer einen Teil seiner Zeit für die Sicherheit der Schweiz, für sein Land eingesetzt hat, soll diese Waffe zu diesen Bedingungen übernehmen können. Das ist eine kleine Anerkennung für jemanden, der Dienst geleistet hat und der auch in Zukunft bereit ist, vielleicht an einem Feldschiessen oder an einem obligatorischen Schiessen teilzunehmen.

Ich bitte Sie also, den Vorstoss abzulehnen. Wir haben Massnahmen getroffen, dass kein Unfug getrieben werden kann. Die kleine Anerkennung für die wenigen Wehrmänner, die die Waffe behalten möchten, sollten wir gelten lassen.