Maurer Ueli · Bundesrat · 2012-06-07
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2012-06-07
Wortprotokoll
Sie haben vorhin bei dem Geschäft zum Thema WEF einen einmal jährlich stattfindenden Armee-Einsatz bewilligt. Hier geht es darum, Armee-Einsätze zugunsten ziviler Behörden zu genehmigen, die sich über eine längere Zeit erstrecken. Es geht um einen Bundesbeschluss aus dem Jahr 2007, der Ende dieses Jahres ausläuft. Hier schlagen wir eine Verlängerung vor.
Kurz zur Entstehung dieser Vorlage: Damals hat 9/11, die Terrorattacke in New York, dazu geführt, dass die Armee zum Schutz der Botschaften aufgeboten wurde. Ich sage das an die Adresse all jener, die meinen, die Armee sei nicht notwendig, weil wir ja keinen Gegner hätten. Auch Ereignisse irgendwo in fernen Ländern führen eben dazu, dass die Schweizer Armee mindestens zu Teilen Aufträge erhält. Auch nach zehn Jahren sind wir noch nicht in der Lage, diesen Einsatz mit zivilen Mitteln zu erfüllen, weil sie derart knapp sind. Wir sind also darauf angewiesen, diesen Einsatz für die Sicherheit der Botschaften zu verlängern. Es braucht also bei unserem Ungleichgewicht unter den Kantonen eine lange Zeit, bis solche Aufgaben dann auch durch zivile Kräfte wahrgenommen werden können.
Der bisherige Bundesbeschluss sah drei Einsätze der Armee vor: die Unterstützung des Grenzwachtkorps, die Flugbegleitung und die Botschaftsbewachung. In Bezug auf die Unterstützung des Grenzwachtkorps verzichten wir in dieser neuen Botschaft auf eine Weiterführung dieses Einsatzes, wir sehen also keine Einsätze von Soldaten zugunsten des Grenzwachtkorps mehr vor. Hingegen werden wir dem Grenzwachtkorps weiterhin mit technischen Hilfsmitteln zur Verfügung stehen, einerseits mit Drohnen, andererseits mit den Helikoptern mit Infrarotgeräten für Überwachungs- und Suchaufträge. Indirekt stehen dahinter dann selbstverständlich auch Soldaten, die diese Geräte bedienen, aber es ist nur noch eine technische Unterstützung des Grenzwachtkorps vorgesehen.
In Bezug auf die Flugbegleitung sehen wir vor, die Anzahl Soldaten, die bisher im Ausland an Flugplätzen für Sicherheit sorgten, in dieser Zeit abzubauen und die Flugbegleitung auf noch zehn Leute zu reduzieren. Das macht insofern Sinn, als wir das Know-how in der Armee weiterhin haben sollten - wir brauchen die Zusammenarbeit in der Ausbildung. Mit diesen zehn Leuten pflegen wir das auf einem tiefen Niveau, damit wir die Möglichkeit haben, das im Bedarfsfall auch wieder hochzufahren und auszubauen.
Im Zentrum dieser Vorlage steht der Schutz der Botschaften. Botschaften sind eigentlich auch mit völkerrechtlichen Schutzaufträgen verbunden; wir schützen völkerrechtlich geschützte Personen. Damit ist der Bund auch finanziell dafür verantwortlich - Sie haben darauf hingewiesen. Für den Schutz vor Ort sind die Kantone zuständig, weil sie für die innere Sicherheit zuständig sind, aber der Bund bezahlt ihnen diese Aufwendungen. Sie finden im Budget der Armee einen jährlichen Betrag von 25 Millionen Franken, den wir den Kantonen für den Schutz der Botschaften bezahlen.
Die Kantone sind aber personell noch nicht in der Lage, den Schutz der Botschaften zu gewährleisten, wie das eigentlich mit diesem Bundesbeschluss 2012 vorgesehen war. Der Grund dafür liegt schlicht und einfach im mangelnden Bewerbungspotenzial bei Polizisten. Wenn man Polizisten einmal rekrutiert hat, muss man sie drei Jahre ausbilden, bis sie diese Aufgabe versehen können. Es geht also eine gewisse Zeit, bis das dann möglich sein soll.
Was hier vorliegt, ist ein Kompromiss, der mit den Kantonen ausgehandelt wurde. Es ist vorgesehen, den Einsatz des Militärs bei den Botschaften weiterhin abzubauen. Ursprünglich waren es einige Hundert WK-Soldaten, inzwischen sind es noch die Militärische Sicherheit, also Militärpolizei, und Infanteriedurchdiener, die diese Aufgabe versehen. Mit dieser Reduktion sollte es den Kantonen möglich sein, ihren Aufwuchs so zu pflegen, dass sie diese Aufgabe in der Folge dann übernehmen können.
Bei dem Antrag, den Sie jetzt stellen, das letztmals bis 2015 zu verlängern, bin ich mir nicht sicher, ob es dann tatsächlich überall gelingt, diese Aufgabe mit zivilen Mitteln, also mit der Polizei, zu erfüllen. Ich denke hier insbesondere an Genf. Genf hat grosse sicherheitspolitische Herausforderungen bezüglich der inneren Sicherheit. Durch den Sitz internationaler Organisationen in Genf sind die Polizeiorgane ständig gefordert. Sie werden aufgebaut, in Genf bietet man Hand dazu. Wenn Sie das Wörtchen "letztmals" hier einfügen, dann bin ich mir nicht sicher, ob dieses "letztmals" dann letztmals ist, denn Genf ist die internationale Visitenkarte der Schweiz. In Genf muss die Sicherheit stimmen wie nirgends sonst. Ich würde, selbst wenn Sie "letztmals" gemäss Antrag der Kommission beschliessen, nicht ausschliessen, dass wir in Zusammenarbeit mit dem Kanton Genf die Situation laufend überprüfen müssen und allenfalls in Bezug auf Genf noch einmal darauf zurückkommen müssen. Denn die Sicherheit geht vor, und in Genf können wir uns das anders nicht leisten.
Insgesamt ist die Vorlage in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen entstanden. Mit dem sicherheitspolitischen Bericht hat auch der Bundesrat gesagt: Der dauernde Einsatz von Armeeangehörigen ist abzulehnen. Auch wir betrachten [PAGE 988] diese Vorlage als Übergangslösung. Ob es zu einem endgültigen Schluss kommen kann, dessen bin ich mir nicht sicher. Wir streben das mit Genf selbstverständlich an. Wir sind mit Genf in engem Kontakt, und zwar nicht nur in Bezug auf den Botschaftsschutz, in Genf gibt es auch die Probleme am Flughafen und in der Stadt Genf, und wir müssen dieses Sicherheitsproblem gemeinsam lösen.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. So, wie wir das im sicherheitspolitischen Bericht vorsehen, reduziert sie den Einsatz der Armee in normalen Zeiten: Ganz wegfallen soll der Einsatz der Armee für die Unterstützung des Grenzwachtkorps; auf ein Minimum reduziert werden soll er in der Flugbegleitung, damit wir in der Ausbildung die Zusammenarbeit noch pflegen können; abgebaut werden soll er für die Botschaftsbewachung.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. Ich halte am Entwurf des Bundesrates fest, die Einsätze bis 2015 zu verlängern, das heisst, das Wörtchen "letztmals", das Sie in der Kommission eingefügt haben, wegzulassen, weil ich Ihnen das einfach nicht garantieren kann.
Zum Minderheitsantrag: Auf das Verbot von privaten Sicherheitsorganisationen bitte ich Sie zu verzichten. Es ist erstens nicht möglich, das in einem Bundesbeschluss vorzugeben, und zweitens sind die Kantone für die Sicherheit verantwortlich. Ihnen obliegt es, die Mittel einzusetzen, die sie für geeignet erachten. Wir würden es nicht ausschliessen, dass man auch im Bereich der Botschaften als Hilfsmittel subsidiär zur Polizei zivile Organisationen einsetzt. Das ist nicht ganz auszuschliessen. Wir sollten dieses Verbot hier nicht festlegen, das ist in diesem Bundesbeschluss wahrscheinlich nicht sinnvoll: erstens sachlich und zweitens juristisch nicht.
Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten, ihr zuzustimmen und den Minderheitsantrag Voruz abzulehnen.