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Germann Hannes · Ständerat · 2012-09-19

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-19

Wortprotokoll

Die Motion nimmt ein Thema auf, das nicht aus den Schlagzeilen kommt. Wir lesen vom Steuerstreit mit der EU, und wir wissen, dieser Steuerstreit hat Auswirkungen auf das attraktive Steuerumfeld der Schweiz. Im Zentrum des Konfliktes, konkret mit der EU, stehen die kantonalen Besteuerungsregeln für Spezialgesellschaften, ich spreche von Holding-, Domizil- oder gemischten Gesellschaften. Davon betroffen sind eigentlich alteingesessene Unternehmen in der Schweiz, aber auch neuangesiedelte Firmen. Oftmals handelt es sich um sehr erfolgreiche und ertragsstarke Unternehmen, die entsprechend hohe Steuereinnahmen generieren. Diese Firmen leisten einen überdurchschnittlichen Beitrag zum gesamten Steueraufkommen vieler Kantone und damit letztlich auch der Eidgenossenschaft. Bei einem ersatzlosen Wegfall dieser Spezialbesteuerung droht den betroffenen Gesellschaften eine markante Erhöhung der Steuerbelastung.

Dabei verweise ich darauf, dass auch EU-Mitgliedstaaten oder die USA ähnliche Speziallösungen kennen. Darum besteht bei diesen Firmen dann auch ein entsprechendes Wegzugsrisiko. Damit wäre der Verlust von Arbeitsplätzen verbunden. Allein im Kanton Schaffhausen, um Ihnen eine Grössenordnung zu nennen, allein in unserem kleinen Kanton sind etwa 3000 Arbeitsplätze in derartigen Unternehmen angesiedelt. Die sind eben wichtig, weil ja gerade im Bereich der Produktion viele Arbeitsplätze näher zum Markt gebracht werden. Das heisst, viele Arbeitsplätze in der Produktion werden weltweit exportiert. Somit stiften die Schweizer Unternehmen auch in den entsprechenden Ländern einen grossen Nutzen.

Nun, wo besteht Handlungsbedarf? Mit der Motion fordern wir - wenn ich von "wir" spreche, meine ich auch die vier mitunterzeichnenden Kolleginnen und Kollegen Pirmin Bischof, Verena Diener Lenz, Werner Luginbühl und Martin Schmid - vom Bundesrat bei den Verhandlungen mit der EU klare Eckwerte. Wir wollen, dass das Erfolgsrezept der Schweiz nicht gefährdet wird. Welches sind die drei konkreten Vorgaben? Ich kann es kurz zusammenfassen:

1. Keine Übernahme von EU-Steuerrecht, also keine Übernahme des Code of Conduct der EU.

2. Lange Übergangsfristen. Das ist im Sinne der Rechtssicherheit ja ganz entscheidend. Ich habe in der Motion von einer Grössenordnung von zehn Jahren gesprochen. Nun ist das wahrscheinlich der schwierigste Punkt in den gesamten Verhandlungen, wenn man eine zehnjährige Übergangsfrist will. Auf der anderen Seite, wenn ich bedenke, dass das jetzt bereits läuft, könnte ich mir gut vorstellen, dass man mit etwas gutem Willen in diese Grössenordnung kommt.

3. Der Verzicht der EU, in der Schweiz ansässige Unternehmen via Aussensteuerrecht zu diskriminieren. Bei diesem Punkt verweise ich auch auf das Cadbury-Schweppes-Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Dieser hat für die Aussenbesteuerung der Unternehmen sehr strenge Richtlinien aufgestellt. Das war zwar ein Fall, der sich in Grossbritannien zugetragen hat, aber dieses Urteil hat natürlich Auswirkungen. Es stellt nämlich strenge Voraussetzungen für das Aussensteuergesetz der EU-Staaten auf, namentlich bezüglich der Hinzubesteuerung. Es wäre natürlich fatal, wenn die [PAGE 796] Schweizer Unternehmen in den anderen Staaten auch besteuert würden, nur weil die EU das Gefühl hat, in der Schweiz würden die Unternehmen zu tief besteuert. Das ist ein heikler, komplizierter Fall; auch die Abgrenzungsfragen sind nicht ganz einfach. Einfach sind hingegen die drei Punkte, die im eingereichten Text erläutert werden.

Wenn ich nun die Stellungnahme des Bundesrates einer Würdigung unterziehe, so stelle ich fest, dass der Bundesrat mit Punkt 1, dass eine Übernahme des Code of Conduct der EU nicht infrage kommt, übereinstimmt. Zu Punkt 2, den angemessenen Übergangsfristen, sehe ich eigentlich nichts in der bundesrätlichen Antwort. Aber das ist, wie gesagt, vermutlich der schwierigste und heikelste Punkt der Angelegenheit. Schliesslich betont auch der Bundesrat, dass der Dialog die Souveränität der Schweiz und die Steuerhoheit der Kantone zu respektieren habe. Das scheint mir ein ganz wichtiger Punkt, denn das System steht und fällt natürlich mit den kantonalen Regimes. Wir alle wissen, die Steuerhoheit liegt bei den Kantonen, und in Bezug auf diese speziellen Unternehmen ist das eben ganz besonders wichtig.

Nun gibt es, ohne dass ich die Sache in die Länge ziehen will, verschiedene Möglichkeiten. Der Bundesrat empfiehlt leider am Schluss, obwohl er inhaltlich mit den Zielen der Motion übereinstimmt, die Motion abzulehnen, weil sie erfüllt sei. Das kann man natürlich von verschiedenen Warten aus beurteilen. Der Bundesrat hat uns tatsächlich einen Mandatstext für den Dialog mit der EU vorgelegt, und aus diesem Mandatstext konnten wir ersehen, dass der Bundesrat auch in diesem Sinne zu handeln gewillt ist. Auf der anderen Seite muss ich sagen, dass es natürlich auch ein Signal nach aussen, an die EU, ist, wenn wir jetzt die Motion ablehnen. Damit würden wir eigentlich die Position des Bundesrates schwächen. Nähmen wir die Motion an, dann, so meine ich, würden wir die Position des Bundesrates stärken. Er kann dann jederzeit auch in den Verhandlungen klarmachen, dass ein Regime, das den Kantonen Schaden zufügt, eben in der Schweiz nicht mehrheitsfähig ist - und das ist eigentlich mein Ziel.

Ich könnte auch sagen, dass man die Motion sistiert, bis sie erfüllt ist oder bis wir das definitiv beurteilen können. Wie gesagt: Sie ist insofern erfüllt, als der Bundesrat die Eckwerte übernommen hat. Hingegen hat er sie natürlich noch nicht durchgesetzt. Das wird nicht ganz so einfach werden, aber die Vorgabe soll schliesslich stehen. In diesem Sinne ist die Motion dann auch für die künftigen Verhandlungen wegweisend.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion zu unterstützen und damit nach aussen ein klares Signal zu senden und vor allem dem Bundesrat bei den schwierigen Verhandlungen den Rücken zu stärken.