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AB 164660

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2012-09-19

Wortprotokoll

Es läuft ja ein Bundesbeschluss aus dem Jahr 2007 aus, der für fünf Jahre Gültigkeit hatte und der die Unterstützung der zivilen Behörden durch die Armee vorsah: im Bereich des Grenzwachtkorps, der Flugbegleitung und des Botschaftsschutzes. Dieser Bundesbeschluss soll nun erneuert werden, und ich glaube, es ist tatsächlich angebracht, dass wir uns einige grundsätzliche Gedanken machen.

Auf der einen Seite steht die politische Forderung, die wir unterstützen, dass die Armee nicht zu einer Art Hilfspolizei verkommt und im ständigen Einsatz die zivilen Behörden unterstützt. Das ist nicht die Aufgabe der Armee. Gleichzeitig stellen wir aber fest, dass die Polizei im Falle von ausserordentlichen Ereignissen, und diese ausserordentlichen Ereignisse haben eine tiefe Schwelle, sehr rasch nicht mehr in der Lage ist, zusätzliche Aufgaben zu erfüllen. Das heisst für unser Land, dass die Armee relativ rasch zum Einsatz gerufen [PAGE 804] wird, um die Polizei zu unterstützen. Aber die Ausgangslage ist tatsächlich so, dass wir im Rahmen des Spardrucks laufend abbauen, und gerade wenn wir die aktuelle Situation beurteilen - allenfalls Unterstützung des Grenzwachtkorps oder Eruptionen auch vor den Botschaften in der Folge von Ereignissen, die im Ausland geschehen -, sehen wir: Es ist natürlich durchaus denkbar, dass die Armee innerhalb weniger Stunden die zivilen Polizeikräfte unterstützen muss, beispielsweise für den Schutz von Botschaften. Und wenn ich die aktuelle Situation beurteile, dann muss ich einfach sagen: Die Personaldecke in der Armee, um sehr rasch und mit ausgebildeten Leuten die Polizei effizient und wirksam zu unterstützen, ist sehr dünn. Und je weiter wir diese Personalbestände herunterfahren, desto weniger sind wir dazu in der Lage. Und die allgemeine Situation zeigt ja eher an, dass allenfalls eine hohe Präsenz oder eine hohe Bereitschaft notwendig sein könnte. Wir sehen heute Ereignisse, die zeigen, dass mit den neuen Medien grenzüberschreitender Aufruhr innerhalb von wenigen Stunden vorprogrammiert ist und ob die Schweiz davon dauernd ausgenommen ist, das wissen wir einfach nicht. Darauf möchte ich einfach hinweisen.

Es ist zwar grundsätzlich klar: Die Armee ist keine billige Hilfspolizei, die dauernd Einsätze für die zivilen Behörden leistet. Aber in Anbetracht möglicher Ereignisse und der dünnen Personaldecke auch bei der Polizei ist es denkbar, dass die Armee zu Hilfe gerufen wird, und dann müssen wir einfach wissen: Die Armee hat nicht unbeschränkt Mittel, sondern sie kann das nur sehr reduziert tun. Das vielleicht als Vorbemerkung.

Die neue Botschaft sieht vor, dass wir die personelle Unterstützung des Grenzwachtkorps vollständig abbauen. Wir werden das Grenzwachtkorps aber auch in Zukunft mit technischen Hilfsmitteln unterstützen. Es sind einerseits Drohnen zur Überwachung der grünen Grenze und andererseits Helikopter mit Infrarotgeräten, mit denen wir auch im Grenzbereich das Grenzwachtkorps unterstützen können. Es beschränkt sich aber in Zukunft auf technische Hilfsmittel; wir haben keine dauernden personellen Mittel beim Grenzwachtkorps. In dieser Botschaft ist also der Verzicht auf die personelle Unterstützung des Grenzwachtkorps vorgesehen. Das muss gehen, denn Sie haben ja auch schon entsprechende Vorstösse zur Aufstockung des Grenzwachtkorps behandelt. Wir verlieren - das ist die Konsequenz - etwas die Kompetenz, aus dem Stand heraus das Grenzwachtkorps zu unterstützen, denn wir müssten die Arbeit des Grenzwachtkorps eigentlich kennen, wir müssten sie üben. Mit dieser Botschaft verzichten wir darauf, für diese Kompetenz weiter zu trainieren. Wir könnten nicht einfach aus dem Stand heraus wieder mit unbeschränkten Mitteln Unterstützung leisten.

Zum Bereich der Flugbegleitung: Wir reduzieren den Einsatz militärischer Flugbegleiter von zwanzig auf zehn. Da geht es uns eigentlich auch um den Kompetenzerhalt, denn Teile der Armee und die Militärische Sicherheit im Besonderen sind darauf angewiesen, dass sie gemeinsam mit der Polizei trainieren können, damit sie solche Aufgaben nahtlos übernehmen könnten. Im Bereich der Flugbegleitung war die Schweiz das erste europäische Land, das die Zusammenarbeit von Armee und Polizei suchte. Es gibt gemeinsame Ausbildungszentren, das hat sich bewährt.

Mit der Bestimmung, dass wir weiterhin zehn Flugbegleiter haben, erhalten wir uns das Know-how, indem wir gemeinsam trainieren und Erfahrungen austauschen können. Im Bedarfsfall haben wir die Möglichkeit, hier mit der Militärischen Sicherheit die zivile Polizei zu unterstützen. Es ist vor allem eine Ausbildungskomponente, die wir mit diesem Minimalbestand von zehn Leuten festlegen. Wir meinen, dass das in unserem Land einfach notwendig ist. Der Gedanke des Sicherheitsverbundes - mit bescheidenen Mitteln aushelfen zu können, die Sicherheit zu garantieren - findet hier eine Fortführung. Die Halbierung des Bestandes an Flugbegleitern von zwanzig auf zehn ist sinnvoll und notwendig; das ist ein Minimum, mit dem wir die Grundkompetenz sicherstellen können.

Der dritte Bereich ist der Botschaftsschutz. Der Botschaftsschutz hat politisch am meisten bewegt, weil wir ursprünglich mit WK-Truppen begonnen haben. Diese WK-Soldaten wurden nicht mehr ausgebildet, sondern standen drei Wochen auf dem Trottoir vor einer Botschaft. Das ist längst Vergangenheit; wir haben die Zahl der Armeeangehörigen, welche die Polizei im Botschaftsschutz unterstützen, reduziert, und wir reduzieren sie weiter auf 80 Mann. Einen Teil dieser Armeeangehörigen stellt die Militärische Sicherheit; es sind also Berufsmilitärs, die eine Polizeiausbildung haben. Unterstützt werden sie von militärischen Durchdienern aus der Infanterie-RS; die ergänzen das.

Wir gehen auch hier auf eine Zahl von 80 Personen zurück. Bei einem ausgetrockneten Markt zusätzliche Polizisten anzustellen und auszubilden, das fordert die Kantone. Es ist, wie das Beispiel von gestern zeigt, schwierig: Wie ich gerade gelesen habe, will Solothurn jetzt ausländische Staatsangehörige zu Polizisten ausbilden, was ja grundsätzlich umstritten ist. Da sieht man also: Der Markt ist ausgetrocknet.

Wir sind nicht ganz sicher, ob es gelingt, den Wunsch des Nationalrates zu erfüllen, der hier ein "letztmals" verankern will. Es geht hier zwar darum, die Kantone dazu zu verpflichten, den Botschaftsschutz grundsätzlich mit eigenen Mitteln sicherzustellen; es ist eine polizeiliche Aufgabe. Aber wir haben wieder das gleiche Problem: das Problem, dass wir die Polizeikräfte bei ausserordentlichen Ereignissen innerhalb von wenigen Tagen oder sogar Stunden unterstützen müssen. Das können in der ersten Phase eigentlich fast nur Berufsmilitärs tun. Auch hier geht es wieder um das Know-how: das Know-how zur Zusammenarbeit haben, die gleiche Sprache sprechen, wissen, wie es abläuft, wissen, wie es funktioniert. Das bedingt eigentlich fast, dass wir auf einem hohen Standard zusammenarbeiten.

Ich bin auch der Meinung, dass wir die Kantone mit diesem weiteren Abbau zwingen, ihre ureigene Aufgabe wahrzunehmen. Das Wort "letztmals" finde ich persönlich aber unglücklich. Ich bitte Sie, hier Ihrer Kommission und dem Bundesrat zu folgen und das Wort "letztmals" nicht aufzunehmen. Man muss kein grosser Prophet sein, um festzustellen, dass insbesondere Genf in dieser Zeit mit einem ausgetrockneten Arbeitsmarkt die benötigten Polizisten nicht finden wird. Denn man muss sie rekrutieren, man muss sie drei Jahre lang ausbilden, und erst dann sind sie bereit. Das heisst, man müsste sie heute eigentlich bereits rekrutiert haben, damit sie die militärischen Kräfte dann ablösen könnten. Das ist wenig wahrscheinlich. Wir möchten Genf aber auch nicht aus der grundsätzlichen Pflicht entlassen, diese Aufgabe zu erfüllen. Mit dem "letztmals" würden Sie hier einen Riegel vorschieben oder eine Türe schliessen, die wir dann wieder öffnen müssten. Also, meine ich, sollten Sie dem Bundesrat und Ihrer Kommission folgen und auf das "letztmals" verzichten.

Wir sind im Moment daran, mit der Revision des Militärgesetzes einen Passus zu schaffen, damit wir die Zusammenarbeit und die Ausbildungskompetenz auch in Zukunft erhalten können. Der Einsatz ist das eine, aber eine minimale Zusammenarbeit, um einfach gegenseitig zu wissen, wie man arbeitet - Wer kann was? Wie arbeitet man zusammen? -, erachten wir als richtig und notwendig, weil die Schweiz daran gemessen wird, ob sie diese Sicherheit bieten kann oder nicht. Die Zusammenarbeit zwischen Militär und Polizei ist notwendig. Das ist, ein wenig in die nächste Geländekammer schauend, eine Grundkompetenz, damit wir diese Ausbildungszusammenarbeit weiter pflegen können. Das ist Zukunft. Heute geht es um den Bundesbeschluss zur weiteren Unterstützung.

Noch einmal: Es gibt einen Verzicht beim Grenzwachtkorps, da gibt es nur noch technische Unterstützung. Es gibt eine Halbierung der Anzahl Flugbegleiter mit dem Ziel, die Zusammenarbeit und Ausbildung weiterhin zu pflegen. Es gibt eine Reduktion bei der Botschaftsbewachung, um die Kantone zu verpflichten, ihren Aufgaben nachzukommen, aber die Türe nicht ganz und definitiv zu schliessen, damit die [PAGE 805] Zusammenarbeit auch in Zukunft möglich ist, weil sie notwendig ist.

Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten, ihr zuzustimmen, dem Bundesrat zu folgen und das Wort "letztmals" nicht aufzunehmen und damit eine kleine Differenz zum Nationalrat zu schaffen.

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