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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-09-19

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-09-19

Wortprotokoll

Wir haben heute die Situation, dass die Kantone die Bundessteuer erheben, letztes Jahr ungefähr 18 Milliarden Franken, und sie sind trotzdem nicht dazu verpflichtet, die Ordnungs- und Rechtmässigkeit der Erhebung und vor allem auch der Ablieferung des Bundesanteils durch unabhängige Stellen prüfen zu lassen.

Damit bin ich bei der Unabhängigkeit. Es heisst "unabhängiges kantonales Finanzaufsichtsorgan". Es gibt verschiedene Varianten. Herr Ständerat Fournier hat darauf hingewiesen: Es gibt Kantone, die ihre Finanzaufsichtsorgane direkt dem Parlament unterstellt haben. Andere Kantone haben die Finanzkontrolle oder das Finanzaufsichtsorgan administrativ - nur administrativ! - dem Finanzdepartement zugeordnet. Alle kantonalen Finanzaufsichtsorgane erfüllen heute die Voraussetzung der Unabhängigkeit. Sie erfüllen diese im gleichen Mass wie die privaten Kontrollbehörden, wenn Sie so wollen. Das hat man in den letzten Jahren auch immer wieder überprüft, verglichen, festgestellt. Es ist auch so, dass die Finanzkontrollen der Kantone sich gegenseitig überprüfen. Sie machen auch immer wieder einen Benchmark, und von daher ist die Unabhängigkeit sichergestellt.

Herr Ständerat Graber, die Diskussion, wie die Kontrolle stattfinden soll, ist eine Diskussion, die sich seit Jahren hinzieht. Es war die Eidgenössische Finanzkontrolle, die diese Diskussion angestossen hat. Es war auch die Eidgenössische Finanzkontrolle, die uns Finanzdirektoren - ich war damals Präsidentin der Finanzdirektorenkonferenz - ein Modell vorlegte, wonach die Eidgenössische Finanzkontrolle die Aufsicht übernommen hätte. Die Finanzdirektorenkonferenz wehrte sich dagegen, weil darin auch vorgesehen gewesen wäre, eine materielle Prüfung der Steuerveranlagungen zu machen. Das stiess bei unseren Steuerbehörden nicht auf grosse Gegenliebe, das können Sie sich vorstellen. Darum hat man dieses Modell wieder auf die Seite geschoben, und wir haben zusammen mit der Eidgenössischen Finanzkontrolle, die sich sehr engagiert hat, diskutiert und sind jetzt auf das vorliegende Modell gekommen. Das scheint mir ein pragmatisches Modell zu sein, ein Modell, das auch die Subsidiarität berücksichtigt und das letztlich dazu führt, dass der Bund, wenn die Kantone ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, die Möglichkeit hat, einzugreifen und sie dazu anzuhalten.

Ich gehe nicht davon aus, dass es viele Fälle sein werden. Die Kantone werden ihre Pflicht erfüllen, die entsprechenden Berichte machen und diese bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung und der Eidgenössischen Finanzkontrolle [PAGE 795] abliefern. Damit haben wir auf einem pragmatischen Weg die wirklich notwendige Kontrolle - da stimme ich Ihnen zu -, ohne in den materiellen Bereich einzugreifen.

Vielleicht muss ich auch das noch sagen: Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat, meine ich, ihren Job schon gemacht. Sie hat zwar nicht sehr intensiv darüber kommuniziert, aber sehr viel daran gearbeitet, damit es eine gute Lösung wird.

Ich möchte Sie bitten, die Gesetzesvorlage ohne Änderungen anzunehmen und damit auch eine gute Kontrollmöglichkeit zu schaffen.