Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-09-19
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-09-19
Wortprotokoll
Eine Vorbemerkung: Es besteht kein Anspruch auf eine mehrjährige Pauschalbesteuerung. Wenn es die Kantone richtig machen, muss jedes Jahr überprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Pauschalbesteuerung erfüllt sind. Es gibt auch eine Kontrollrechnung, und zwar jährlich. Der Vertrag mit dem Pauschalbesteuerten ist ein Vertrag auf ein Jahr; dann werden die Voraussetzungen wieder geprüft. Natürlich wird es vor allem bei Rentnerinnen und Rentnern so sein, dass sich die Voraussetzungen nicht ändern. An sich gibt es aber keine Zusicherung, dass sich das Gesetz in Zukunft nie ändern wird, sondern die Pauschalbesteuerten wissen, dass es für sie in diesem Jahr in dieser Art und Weise gilt.
Eine weitere Vorbemerkung zu Herrn Ständerat Zanetti: Wir haben heute aus der Pauschalbesteuerung über alle drei Ebenen Einnahmen von 700 Millionen Franken; das sind die ominösen 700 Millionen. Beim Bund sind es ungefähr 150 Millionen Franken. Wir rechnen damit, dass wir beim Bund mit den neuen Ansätzen auf ungefähr 220 bis 230 Millionen Franken kommen werden; es wird also eine Erhöhung geben. Wie es sich dann bei den Kantonen und Gemeinden auswirkt, wird man sehen. Tendenziell wird es natürlich eine Erhöhung geben, wenn man die Ansätze erhöht.
Das Modell der FDK und des Bundes ist ein ausgegorenes Modell. Herr Ständerat Schmid hat es gesagt: Man hat lange daran gearbeitet. Wir haben mit dieser fünfjährigen Übergangsfrist eine Übergangsfrist, die länger ist als jede andere Übergangsfrist, die Sie in Gesetzen verankern. Bereits das ist eine grosszügige Lösung - zu Recht; ich denke, das braucht es. Dann kommen noch zwei Jahre dazu, die die Kantone haben, um ihr Recht anzupassen. Von daher ist die lange Frist bis zum Inkrafttreten gerechtfertigt. Wenn Sie jetzt die Frist auf zehn Jahre erweitern, wenn Sie eine Mindestdauer von drei Jahren und dann das Alter von 65 vorsehen oder, wie Herr Ständerat Niederberger jetzt sagt, alle, die bereits hier sind, einbeziehen wollen, dann torpedieren Sie das Ziel, das wir erreichen möchten. Wir möchten nämlich eine ausgewogene Lösung und damit auch eine Lösung erreichen, die, wie ich meine, vertretbar ist. Wenn Sie das nicht tun, dann spielt es keine Rolle, ob Sie das Alter 65 nehmen oder keine Abgrenzung vorsehen: Sie schaffen eine ungleiche Behandlung mit zwei Kategorien, und zwar auf unbestimmte Zeit; das ist dann nicht mehr absehbar, das werden Sie immer haben.
Die Kantone haben im Übrigen nicht die Tendenz, bei den Ansätzen nach unten zu gehen. Sie legen eine Bemessungsgrundlage, einen Ansatz fest und können da machen, was sie wollen. Wenn Sie jetzt schauen, was in den Kantonen passiert: Die Kantone, in denen es Abstimmungen gibt, [PAGE 793] erhöhen die Ansätze auf 400 000 Franken - Luzern ist auf 600 000 Franken gegangen. Diese Diskussionen finden also statt.
Wir haben uns entschieden, uns für die Pauschalbesteuerungsmöglichkeit einzusetzen, diese Vorlage zu bringen, aber es muss auch so sein, dass es eine akzeptable Vorlage ist, dass sie in der Bevölkerung Akzeptanz findet. Sie wissen, dass dieses Modell intensiv diskutiert wird. Wenn man es so macht, wie wir es vorschlagen, dann, denke ich, kann man es auch in guten Treuen nach aussen vertreten. Wenn Sie aber dieses ausgewogene Modell jetzt überdrehen, indem Sie allzu lange Übergangsfristen schaffen, denke ich, dass es gerade zum Gegenteil führen könnte, wenn allenfalls darüber abgestimmt wird.
Ich möchte Sie also bitten, bei diesem glaubwürdigen, akzeptierbaren System zu bleiben und nicht noch etwas hineinzubuttern, was uns später noch Schwierigkeiten machen wird.