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Schmid Martin · Ständerat · 2012-09-19

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-19

Wortprotokoll

Als ehemaliger Finanzdirektor und Präsident der Kommission für Steuerharmonisierung, welche letztlich auch diesen Entwurf ausgearbeitet hat, erlaube ich mir trotzdem, jetzt auch noch das Wort zu ergreifen.

Die Vorlage, die wir bis jetzt im Plenum diskutiert haben, entspricht einem ausgewogenen Kompromiss. Als Bündner Finanzdirektor hätte ich mir damals auch gewünscht, dass man noch gewisse Erleichterungen in diese Vorlage hätte einbauen können. Wir sind aber zur Auffassung gelangt, dass es in Bezug auf die anstehenden Abstimmungen einen glaubwürdigen Gegenvorschlag braucht, und ein glaubwürdiger Gegenvorschlag beinhaltet eben auch eine ausgewogene Übergangsfrist.

Worüber diskutieren wir jetzt? Es geht um die Frage, ob wir den Aufwandbesteuerten, die schon in unserem Land von diesen Instrumenten profitieren, eine Übergangsfrist von fünf Jahren zusichern oder ob diese noch ausgeweitet wird. Da sind wir nach sämtlichen Abklärungen und Abwägungen zur Auffassung gekommen, dass es im Sinne der Rechtssicherheit eine Übergangsfrist von fünf Jahren braucht. Alles andere wäre, wie es Ratskollege Fournier zu Recht gesagt hat, aus Sicht des Vertrauensschutzes eine unausgewogene Lösung gewesen. Aber über diese fünf Jahre hinauszugehen erschien uns eben auch nicht richtig. Ich begründe Ihnen das auch noch unter einem anderen Aspekt. Wir haben heute in der Schweiz auch viele Aufwandbesteuerte, die mit einer guten steuerplanerischen Beratung in Zukunft höchstwahrscheinlich weniger Steuern bezahlen werden, als sie heute mit der Pauschale bezahlen. Nur fällt für sie dann der Vorteil weg, dass sie eben einfach und unbürokratisch die Steuererklärung einreichen können. Das soll man in Kauf nehmen, das ist wie bei anderen Steuerpflichtigen auch. Das gibt dann eine ordentliche Besteuerung.

In dem Sinne haben auch die Kantone gleichzeitig noch die Möglichkeit - es wurde darauf hingewiesen -, aus ihrer Sicht eine andere Bemessungsgrundlage festzulegen, mindestens in Bezug auf die Mindestbesteuerung. Es ist darauf hinzuweisen, dass gerade auch im Rahmen der Eigenmietwertbesteuerung unter den Kantonen grosse Unterschiede bei der Bemessung bestehen und dort Spielräume vorhanden sind, die dann eben auch genutzt werden können, um eine adäquate Lösung herbeizuführen.

Im Kanton Graubünden haben wir rund 280 Pauschalbesteuerte. In Kenntnis der kommenden Vorlage, welche das Bundesparlament wahrscheinlich beschliessen wird, hat der Grosse Rat des Kantons Graubünden mit überwältigender Mehrheit einer Adaption an die Bundesregelungen zugestimmt. Es liegt uns jetzt vom Kantonsparlament eine politisch legitimierte Gesetzgebung vor, um in die von Bundesrat und Finanzdirektorenkonferenz vorgeschlagene Richtung zu gehen.

Diejenigen, die mich kennen, wissen, dass ich überzeugt bin, dass die Aufwandbesteuerung gerade auch für periphere Gebiete, für die Bergkantone, ein sehr wichtiges Standortförderungsinstrument ist, das wir unter keinen Umständen aus der Hand geben sollten. Deshalb bin ich auch bereit, den Preis dafür zu bezahlen und eine verstärkte Regelung zu treffen. Hoffentlich ist dann das Ziel aber erreicht und können diejenigen Kantone, für die sie eben ein wichtiges Instrument darstellt, diese Regelung auch in Zukunft behalten; hoffentlich werden die Kantone, die darauf angewiesen sind und in denen auch die Bevölkerung dieses Instrument unterstützt, dann nicht wieder von der Mehrheit der anderen Kantone überstimmt.

Aus diesen Gründen habe ich mich auch in der Kommission dafür ausgesprochen, dass wir an unserer Regelung und am Entwurf des Bundesrates festhalten.