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Graber Konrad · Ständerat · 2012-09-19

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-19

Wortprotokoll

Wie Sie der Fahne entnehmen können, bestehen noch zwei Differenzen zum Nationalrat.

Einerseits geht es in Artikel 78e Absatz 1 um eine Übergangsbestimmung. Der Nationalrat möchte die Dauer der Übergangsregelung von fünf auf zehn Jahre erhöhen, und in Absatz 2 möchte er eine Ausnahmebestimmung für drei Jahre: Wenn jemand bereits drei Jahre nach dem Aufwand besteuert wurde und das Alter von 65 Jahren erreicht hat, soll er weiterhin nach dem geltenden Regime besteuert werden.

Wir haben hierzu in der Kommission nochmals eine Diskussion geführt und haben uns auch überlegt, wie wir damals auf diese Lösung gekommen sind, die der Ständerat beschlossen hat. Wir haben damals, wie Sie sich erinnern, hier im Rat auch einen Antrag Stöckli behandelt und haben beim steuerbaren Einkommen über eine Erhöhung der Limite von 400 000 auf 500 000 Franken diskutiert; diese Erhöhung haben wir dann abgelehnt. Es wurde in der Kommission auch diskutiert, ob man noch weiter gehen solle. Im Kanton Luzern haben wir ja beispielsweise eine Abstimmung durchgeführt, und dort hat die Bevölkerung einer unteren Limite von 600 000 Franken zugestimmt; eine ähnliche Limite besteht auch im Kanton St. Gallen.

Die Kommission liess sich in den ganzen Diskussionen durch das Modell der Finanzdirektorenkonferenz beeinflussen, und was der Ständerat hier das letzte Mal beschlossen hat, entspricht eben eins zu eins diesem Modell. Der Grundtenor in der Kommission war: Wenn sich die Finanzdirektoren der ganzen Schweiz schon auf eine Lösung einigen können, braucht es dann doch sehr gute Gründe, um diesen Entscheid umzustossen. Das waren auch die Gründe dafür, dass wir beispielsweise in der letzten Ratsdebatte und auch in der Kommission den Antrag Stöckli auf eine Erhöhung dieser Limite von 400 000 auf 500 000 Franken abgelehnt haben. Im Vordergrund stand also das Modell der Finanzdirektorenkonferenz.

Wenn man hier dem Beschluss des Nationalrates zustimmt, dann verlässt man dieses Modell in gewissen Punkten. Es ist dann auch relativ schwierig zu argumentieren, weil es da keine eigentliche Wissenschaft gibt. Die 400 000 Franken, das Siebenfache des Mietwertes usw., das war ein politischer Konsens in der Finanzdirektorenkonferenz. Dieser Beschluss des Nationalrates zu Absatz 1, diese Verlängerung von fünf auf zehn Jahre, ist vor allem eine politische Beurteilung. Nach Ansicht der Kommission sind bereits fünf Jahre eine lange Zeit für die Umstellung; mit zehn Jahren wird die ganze Sache aber praktisch aus den Angeln gehoben.

Bei Absatz 2 sieht die Kommission vor allem auch Abgrenzungsprobleme. Man müsste dann zwischen denjenigen Leuten, die über 65 Jahre alt sind und bereits drei Jahre von einer Pauschalbesteuerung profitiert haben, und Steuerpflichtigen, die über 65 Jahre alt sind und dieser Steuerpflicht noch nicht drei Jahre unterstellt gewesen sind, unterscheiden. Eine weitere Gruppe entstünde mit Steuerpflichtigen unter 65 Jahren. Wir hätten bereits hier drei Gruppierungen; da stellen sich Fragen der Abgrenzung und der Steuergerechtigkeit. Stellen Sie sich konkret Folgendes vor: Jemand, der 64 Jahre und 11 Monate alt ist, aber bereits 10 Jahre pauschalbesteuert ist, wird jemandem gegenübergestellt, der 75-jährig ist, aber erst 1 Jahr pauschalbesteuert ist. Sie wollen diese Leute identisch behandeln. Das scheint uns sehr schwierig zu sein.

Meines Erachtens stand der Kompromiss der Finanzdirektorenkonferenz in der Kommission im Fokus. Es geht letztlich darum, diese Pauschalbesteuerung, die volkswirtschaftlich wichtig ist, aufrechtzuerhalten, das Steuersubstrat zu sichern, und es geht auch um die Frage der Steuergerechtigkeit. In all diesen kantonalen Abstimmungen geht es immer um reiche Ausländer versus normalbesteuerte Schweizer. Das gibt auch politischen Sprengstoff.

Der Entscheid der Kommission, hier am Beschluss des Ständerates festzuhalten, fiel einstimmig.

Ich möchte mich noch kurz zum Einzelantrag von Herrn Niederberger äussern; dieser lag in der Kommission nicht vor. Er ist in gewissen Punkten ähnlich wie der Beschluss des Nationalrates zu Absatz 2, einfach mit dem Unterschied, dass er hier keine Gruppierung macht. Ich habe die Abgrenzungsprobleme vorhin angesprochen.

Ich glaube, der Antrag berücksichtigt einen Punkt nicht. In Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a ist unter anderem auch festgehalten, dass die Kantone den Mindestbetrag selber festlegen können - die 400 000 Franken beziehen sich also auf den Bund. Die Kantone sind frei, einen anderen Betrag zu fixieren. Das Beispiel aus dem Kanton Nidwalden mit den 400 000 Franken ist zufälligerweise in Übereinstimmung mit dem Bund, vielleicht auch deshalb, weil man sich ebenfalls am Modell der Finanzdirektorenkonferenz orientiert hat. Die Kantone können auch einen tieferen Betrag fixieren; ich glaube, das gilt es hier zu berücksichtigen. Wenn man die Auswüchse oder die Probleme bekämpfen will, die entstehen könnten, wie Herr Niederberger es dargestellt hat, soll man das doch in den Kantonen tun. Diese sind an der Basis, diese können das in ihrem Bereich selber regulieren. Hier haben wir als Gesetzgeber eigentlich nur verankert, dass die Kantone sich zu äussern und einen Mindestbetrag zu fixieren haben.

Ich möchte auch daran erinnern, dass wir in verschiedenen Kantonen Abstimmungen haben oder hatten. Zürich war das [PAGE 791] Beispiel, wo die Pauschalbesteuerung abgeschafft wurde; es gab auch andere Beispiele. Wenn die Pauschalbesteuerung bestätigt wurde, gab es meistens eine Erhöhung dieser Werte. Auch in dieser Frage kann man letztlich den Pelz nicht waschen, ohne ihn nass zu machen. Es geht also um Standort- und Gerechtigkeitsüberlegungen. Ich glaube, es ist wichtig, dass die Schweiz diese Regimes der Pauschalbesteuerung weiterhin aufrechterhalten kann, eine strengere Lösung auf Bundesebene legiferiert und den Kantonen die Kompetenz gibt, im eigenen Bereich zu bestimmen, welches die richtigen Werte sind, was die Besteuerung angeht.

Ich gebe am Schluss noch zu bedenken, dass wir uns auch noch in einer staatspolitischen Diskussion befinden: Steuerabkommen, Steuerregelungen, die in der Schweiz unter Druck sind, Luxusimmobilien von reichen Ausländern, wo heftig moniert wird, dass diese die Immobilienpreise in die Höhe treiben. Wir haben eine Abstimmung über die Personenfreizügigkeit durchgeführt. Wir sollten hier eine Regelung finden, die es ermöglicht, einerseits den Steuerpflichtigen Rechtssicherheit für die Zukunft zu geben und andererseits zu verhindern, dass wir in jedem Kanton in der nächsten Zeit eine Abstimmung durchführen, was letztlich auch nur zu einer Verschärfung des Klimas und allenfalls betreffend diese Fragen in der ganzen Schweiz zu einem Flickenteppich führen könnte.

Ich bitte Sie, auch den Antrag Niederberger abzulehnen. Ich spreche hier nicht vollumfänglich als Sprecher der Kommission, aber das war der Tenor in der Kommission.

Die Kommission bittet Sie, dem Antrag der Kommission zuzustimmen.