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Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-06-17

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-06-17

Wortprotokoll

In meiner Kindheit und Jugend habe ich, obwohl ich im Reusstal aufgewachsen bin, nie einen Biber gesehen. Wir haben uns nach Bibern gesehnt. Heute hat der Biber durch die Wiederansiedlung viele Gewässer neu besiedelt, und der Bestand wird auf etwa 2000 Tiere geschätzt. Es ist eine schöne Geschichte. Aber da halt jede Medaille zwei Seiten hat, ist das auch hier der Fall; wir dürfen zwar - wie Sie sagen - viele dieser Tiere beobachten, aber es treten auch wieder Schäden an Infrastrukturen auf. Der Biber geniesst aber auch in der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz.

Wenn man genau hinschaut, sind die Schäden meistens im Gewässerraum, im Bereich von weniger als zehn Metern zum Gewässer, feststellbar. Das ist unter anderem auch ein Nachweis dafür, dass der Gewässerraum eben vielschichtige Funktionen hat. In dieser Hinsicht kann ja auch das Gewässerschutzgesetz mit der Umsetzung einen Beitrag leisten, damit man Biberschäden bzw. die Populuationen der Biber und die sich daraus ergebenden Konflikte besser managen kann.

Nach Ansicht des Bundesrates reichen die heutigen Instrumente aus, um mit dem Biber umzugehen. Wir haben Schadenprävention, wir haben Schadenvergütungen, und Bestandeseingriffe sind - wie gesagt wurde - möglich. Infrastrukturschäden können durch Prävention vermieden werden, und das heisst: Respektierung des Gewässerraums. Der Bund beteiligt sich auch stark an der Erstellung der Infrastruktur und hat deshalb auch ein Interesse an der Prävention von Biberschäden. So haben wir bei allen Hochwasserschutzanlagen und deren Sanierung regelmässig auch diese Prävention mitberücksichtigt. Ein Problem bleiben die alten Drainageanlagen. Das hat aber wenig mit dem Biber zu tun, sondern ist ein breiter gefächertes Problem. Hier muss man bei den Totalsanierungen sicher noch schauen, dass sich die Schäden und Vernässungen beim Rückstau bei Drainagen in Grenzen halten.

Deshalb bitte ich Sie, die Motion, welche eine Änderung des Jagdgesetzes verlangt, abzulehnen.

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